Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.62.33.90: Kostüme, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.62.33.90 steht für Kostüme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.62.33.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.62.33.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.62lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
  4. 6204.62.33lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
  5. 6204.62.33.90Kostüme, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.62.33.90

HS-Code6204.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.62.338 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.62.33.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-PRO-2008-000232Erteilt von FRGültig bis 2014-03-19

VETEMENT POUR FILLETTE DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE INFERIEURE DU CORPS, EN TISSU DE COTON (100%) COTON, ENVELOPPANT CHAQUE JAMBE SEPAREMENT, DESCENDANT JUSQU'AUX CHEVILLES. LE PANTALON POSSEDE DES PASSANTS ET UN ELASTIQUE A LA TAILLE, UNE OUVERTURE PARTIELLE SUR LE DEVANT (11CM) SE FERMANT PAR UNE FERMETURE A GLISSIERE, DEUX POCHES PLAQUEES SOUS LA TAILLE, DES POCHES A SOUFFLET SUR LES COTÉS SE FERMANT PAR UN BOUTON, DES PINCES AU NIVEAU DES GENOUX, DES LIENS EN TISSU COULISSANT POUVANT SE NOUER ET RACOURCIR LE PANTALON, UNE PARTIE AMOVIBLE SOUS LES GENOUX AVEC DES BOUTONS PRESSION, UNE PARTIE EN BONNETERIE DE 16 CM A L'EXTREMITE DES JAMBES MUNIE D'UNE FERMETURE A GLISSIERE ET DE NOMBREUSES SURPIQURES DE COULEUR CONTRASTEE.

GB114613211Erteilt von GBGültig bis 2011-10-10

A PAIR OF WOVEN NEEDLE CORD TROUSERS FOR WOMEN. DESIGNED TO COVER THE LOWER PART OF THE BODY ENVLOPING EACH LEG SEPARATELY. WITH A ZIP FLY OPENING WHICH HAS A BUTTON AND METAL CLIP FASTENING RIGHT OVER LEFT. HEMMED AT LEG ENDS. MADE FROM 100 PER CENT COTTON. PACKAGED WITH A CORDUROY JACKET WHICH HAS BEEN CLASSIFIED SEPARATELY.

DEF/2600/05-2Erteilt von DEGültig bis 2011-07-11

Zweiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer Jacke und einer langen Hose, sog. Damenkombination Genuine 224248+224247, Gr. 34, siehe Abbildungen, - nicht in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, u.a. deshalb keine Kombination, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Geweben (Rippenschußsamt) aus lt. Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (Chemiefasern), mit einem Flor aus 100 % Baumwolle; beide Teile mit aufgenähten Verzierungen (Wirkspitzen); diese Verzierungen wiederholen sich an den beiden Kleidungsstücken nicht im gleichem Umfang und auch nicht im gleichen oder annähernd gleichen Verhältnis der verzierten zur unverzierten Fläche (damit kein Kostüm und auch deshalb keine Kombination), - Lange Hose -- in der Taille abschließend und bis zu den Knöcheln reichend; nicht gefüttert, -- mit einem angesetzten Taillenbund, auf den eine 2 cm breite Wirkspitze (= aufgebrachte Verzierung) aufgenäht ist, -- vorn mit einer Öffnung, mit Reißverschluss und Knöpfung im Bund von rechts auf links (Frauenkleidung), -- mit Taschen im Stil einer 5-Pocket-Jeans, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

DEF/2719/04-2Erteilt von DEGültig bis 2010-06-27

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke und einer langen Hose, sog. Kombination, Größe 42, siehe Fotos, - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Rippensamtgeweben (lt. Antrag Rippenschußplüsch, auf- geschnitten) aus lt. Antrag 97% Baumwolle und 3% Elasthan (synthetische Chemiefasern), mit einem Flor aus lt. ergänzenden Antragsangaben 100% Baumwolle, - Jacke mit einem Kragen aus gerippten Gewirken, somit sind die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt (damit kein Kostüm (Hosenanzug) und auch keine Kombination), - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem angesetzten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluß und einer von rechts auf links überlappenden Patte mit Knopfverschluß im Taillenbund (Frauenkleidung), -- vorn mit zwei Eingriffstaschen; auf dem Gesäß mit zwei angedeuteten Patten ohne Taschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

GB112539006Erteilt von GBGültig bis 2010-01-21

A WOVEN PAIR OF 3/4 LENGTH CORDUROY FLAIRED TROUSERS FOR GIRLS. DESIG NED TO COVER THE LOWER PART OF THE BODY FROM THE WAIST TO JUST BELOW T HE KNEE, ENVELOPING EACH LEG SEPARATELY. WITH A PARTIAL FRONT OPENING WITH ZIP FLY AND RIGHT OVER LEFT BUTTON FASTENING. WITH SIDE HIP POCKE TS. WITH PARTIAL ELASTICATION AT THE WAIST. WITH FIVE BELT LOOPS. WITH A FRAYED DESIGN DOWN THE SIDE OF EACH LEG. HEMMED AT LEG ENDS. 100% C OTTON.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62.33.90?

Die Zolltarifnummer 6204.62.33.90 umfasst Kostüme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62.33.90?

Der Drittlandszollsatz für 6204.62.33.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.62.33.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62.33.90?

6204.62.33.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.62.33.90 im Zolltarif eingeordnet?

6204.62.33.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620462 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62046233 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62.33.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62.33.90 erfasst, zum Beispiel FR-PRO-2008-000232. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62.33.90?

TARIC-Code 6204.62.33.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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