Zolltarifnummer 6204.62.39: Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.62.39 steht für Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.62.39 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6204.62.39
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.62lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
- 6204.62.39Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.62.39
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 160, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Bereich der Knie doppelt gearbeitet, -- auf dem linken Bein mit einer aufgestickten Verzierung versehen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 150, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke, einer langen Hose und einem Bindegürtel, gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Poly- ester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Bereich der Knie doppelt gearbeitet, -- auf dem linken Bein mit einem aufgenähten Emblem verziert, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Lange Hose, Größe 195, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern), vorn im Bereich der Hosenbeine teilweise doppelt gearbeitet und versteppt, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Tunnelzug, die Enden der Tunnelzugbänder werden vorn durch zwei Gürtelschlaufen geführt und gebunden, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit Erweiterung im Schritt, - auf dem linken Bein mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - mit knapp knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen innenseitig mit einem Gewebe- streifen verstärkt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Kampfsportkleidung, sog. Karateanzug Kata WKF, 12 oz, Art.-Nrn. 1141 und 1142 (Weiß mit roten bzw. blauen Schulterstreifen), Größe 170, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Oberteil (andere Kleidung) und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, u. a. da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind (Hauptgewebe und Bindebänder), - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Tunnelzug, die Enden der Tunnelzugbänder werden vorn durch zwei Gürtelschlaufen geführt und gebunden, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit Erweiterung im Schritt, -- auf dem rechten Hosenbein mit einer kleinflächigen Verzierung versehen, -- mit knapp knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen innenseitig mit einem Gewebe- streifen verstärkt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Hemdbluse und lange Hose, sog. Pyjama für Mädchen besteht aus: Hose + Hemd, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten Taillenbund mit einem eingezogenen, elas- tischen Band, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, mit Paspeln verstärkten Bündchen, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Hemd und lange Hose, sog. Pyjama für Jungs besteht aus: Hose + Hemd, Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit einem eingezogenen, elas- tischen Band und einem Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, mit Paspeln verstärkten Bündchen, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Lange Hose, sog. schwarze Taekwondo Hose, Größe 170, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Baumwolle und 45 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit Kordelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - auf einem Hosenbein mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Kampfsportkombination, Größe 110, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke, einer langen Hose und einem Bindegürtel; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusam- men in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 52 % Baumwolle und 48 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elatischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Bereich der Knie doppelt gearbeitet, -- auf dem linken Bein mit einem aufgenähten Emblem verziert, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62.39?
Die Zolltarifnummer 6204.62.39 umfasst Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62.39?
Der Drittlandszollsatz für 6204.62.39 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.62.39?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62.39?
6204.62.39 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.62.39 im Zolltarif eingeordnet?
6204.62.39 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620462 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62.39?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62.39 erfasst, zum Beispiel DEBTI48202/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62.39?
KN-Code 6204.62.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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