Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.62.59.90.0: Latzhosen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.62.59.90.0 steht für Latzhosen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.62.59.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.62.59.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.62lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
  4. 6204.62.59Latzhosen, andere
  5. 6204.62.59.90andere
  6. 6204.62.59.90.0Latzhosen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.62.59.90.0

HS-Code6204.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.62.598 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.62.59.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.62.59.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/6688/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-12-04

Kurze Latzhose, sog. 3/4 Stofflatzhose Baby, Artikel-Nr. 595-237, Größe 92/98, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antragsangaben 100% Baumwolle, - mit einem Vorder- und Rückenlatz, - mit angeknöpften, in der Länge verstellbaren, teilweise elastischen Trägern, - auf dem Vorderlatz mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Knopf; an beiden Seiten der Hosenbeine jeweils mit einer aufgesetzten Tasche mit Knopfverschluss, - an beiden Seiten mit einer kurzen Öffnung mit Knopfverschluss, - nicht über die Knie reichend, - im Schrittbereich mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss, die bis zu den Beinabschlüssen reicht, - ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Knaben oder Mädchen) schließen lassen (unisex), - an den Beinabschlüssen durch Umlegen und Festnähen gesäumt, - wird aufgrund der Konfektionsgröße 92/98 u.a. weder vom Warenkreis der Arbeits- und Berufskleidung (Unterposition 6204 6251) noch vom Warenkreis der Kleidung für Kleinkinder (Position 6209) erfasst.

DEF/2579/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-05-12

Latzhose, sog. Jeans-Latzhose, Art. Nr. 594-589, Größe 92/98, siehe Foto - aus 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - mit einem Vorder- und Rückenlatz, - mit verstellbaren, teilweise elastischen Trägern, - auf dem Vorderlatz mit einer aufgesetzten Tasche, - im Rückenteil, im Bereich der Taille elastisch gearbeitet, - in der Taille seitlich mit Knöpfen zu schließen, - ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Knaben oder Mädchen) schließen lassen (unisex), - vorn mit offenen, eingesetzten Taschen sowie zwei aufgesetzten Gesäßtaschen, - mit langen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der Konfektionsgröße 92/98 keine Kleidung für Kleinkinder (Position 6209).

DEF/130/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-01-09

Kurze Latzhose, sog. ¾ Baby-Jeanslatzhose, Artikel 595-238, Größe 92/98, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus lt. Antragsangaben 100% Baumwolle, - mit einem Vorder- und Rückenlatz, - mit angeknöpften, in der Länge verstellbaren, teilweise elastischen Trägern, - unter den Achseln mit gerippten Gewirkeeinsätzen, - auf dem Vorderlatz mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte; an beiden Seiten jeweils mit einer aufgesetzten Taschen mit Knopfverschluss, - nicht über die Knie reichend, - im Schrittbereich mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss, die bis zu den Enden der Hosenbeine reicht, - ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Knaben oder Mädchen) schließen lassen (unisex), - an den Beinabschlüssen mit gerippten Gewirkeabschlüssen, - wird aufgrund der Konfektionsgröße 92/98 u.a. weder vom Warenkreis der Arbeits- und Berufskleidung (Unterposition 6204 6251) noch vom Warenkreis der Kleidung für Kleinkinder (Position 6209) erfasst.

DEF/5692/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-08-29

Latzhose, sog. Latzhose, gewebt für Kleinkinder, Artikel 95847, Größe 92; siehe Abbildung; - aus verschiedenen einfarbigen, 0,4 mm dicken Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem Vorder- und einem Rückenlatz; am Rückenlatz mit angenähten, in der Länge verstellbaren Trägern, - in der Taille seitlich mit Knöpfen zu öffnen, - vorn mit einer vom Bund ausgehenden Verschlussnachahmung, die mit einer von links über rechts überlappenden Patte versehen ist; die Verschlussnachahmung läßt sich nicht öffnen (sog. "blinder Verschluss"), ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Knaben oder Mädchen) schließen lassen (unisex), - auf dem Vorderlatz mit einer aufgesetzten Tasche, in die eine weitere Tasche mit Reißverschluss eingesetzt ist, - vorn mit eingesetzten Taschen, - mit aufgesetzten Gesäßtaschen, mit Druckknopflaschen, - mit langen Hosenbeinen, die die Knie bedecken (Seitenlänge: 45 cm), mit Umschlägen aus buntgewirkten (Streifenmuster) Gewirken, die mittels einer Druckknopflasche die Hosenbeine verlängern können, - keine Kleidung für Kleinkinder der Position 6209, das das Kleidungsstück aufgrund der Größe 92 die Kleinkindergröße 86 übersteigt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62.59.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.62.59.90.0 umfasst Latzhosen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62.59.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.62.59.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.62.59.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62.59.90.0?

6204.62.59.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.62.59.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.62.59.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620462 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62046259 Latzhosen, andere > 6204625990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62.59.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62.59.90.0 erfasst, zum Beispiel DEF/6688/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62.59.90.0?

Warennummer 6204.62.59.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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