Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.62.90.90.0: Kostüme, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.62.90.90.0 steht für Kostüme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.62.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.62.90.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.62lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
  4. 6204.62.90andere
  5. 6204.62.90.90andere
  6. 6204.62.90.90.0Kostüme, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.62.90.90.0

HS-Code6204.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.62.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.62.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.62.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34898/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-08

Kurze Hose, Größe 40, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, - vorn mit einer Öffnung mit Knopfverschluss, verdeckt von einer von rechts über links überlappenden und im Bund mit einem Knopf zu schließenden Patte (Frauenkleidung), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 37,5 cm), - an den Beinabschlüssen mit angesetzten Bündchen und einer kontrastfarbenen Paspelierung verziert. "Kurze Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI41510/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-08

Kurze Hose, Art.-Nr. 064 55704.00.70, Größe 38, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer kurzen Hose und einem Bindegürtel, gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - kurze Hose: -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 98 % Baumwolle und 2 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, angesetzten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer teilweisen Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer von rechts auf links überlappenden und im Bund mit einem Knopf zu schließenden Patte (Frauenkleidung), -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und einer Taschenattrappe, hinten mit zwei Gesäßtaschenattrappen, -- mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 49 cm), -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - Bindegürtel: -- durch die Gürtelschlaufen der kurzen Hose gezogen, -- mit einer Länge von ca. 145 cm und einer Breite von ca. 10 cm, -- doppelt gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, -- an den Enden spitz zulaufend, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - im Hinblick auf den Umfang und den Verwendungszweck verleiht die kurze Hose der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Kurze Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

DEBTI30782/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-15

Kurze Hose, sog. Short, Art. 2721900, Größe 92, Foto siehe Anlage, - auf einem Pappkleiderbügel hängend, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit einer Pattenattrappe und zwei Taschenattrappen versehen, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 30 cm), - auf einem Hosenbein mit einem runden Logo aus augenscheinlich Leder verziert, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kurze Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE1415/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-02

Kurze Hose, sog. Damenshorts, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 3,5 cm breiten Taillenbund, - auf der linken Seite mit einer ca. 15 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - das Vorderteil ist in Falten gelegt, - seitlich mit zwei Eingriffstaschen, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 32 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE24946/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-24

Kurze Hose, sog. Damenhose, Art. AS2158201, Größe 27, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 5,5 cm breiten, gerippt gewirkten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, - mit einer Pattenattrappe, ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, mit einer Gesäßtaschenattrappe, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 30 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE21037/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-21

Kurze Hose, sog. Damenhose kurz, Art. AS158001, Größe 27, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle (für die Spinnstoffermittlung maßgebendes Flächenerzeugnis), seitlich mit Einsätzen aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle und 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 75 % Baumwolle und 25 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 6 cm breiten, gerippt gewirkten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, - mit einer Pattenattrappe, ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, mit einer Gesäßtaschenattrappe, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 34 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI25953/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-10

Kurze Hose, sog. Denim Shorts, Größe 34, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 92 % Baumwolle und 8% Elastan (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit angesetztem Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer mit zwei Knöpfen zu schließenden Hosenlatzpatte, die eine darunterliegende Öffnung mit Knopfverschluss vollständig verdeckt, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten Seitentaschen und hinten mit zwei aufgesetzten Gesäßtaschen ausgestattet, - mit Stickereien und kontrastfarbenen Paspeln verziert, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 32 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, mit ca. 5 cm hochreichenden Seitenschlitzen und Zierknöpfen ausgestattet. "Kurze Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE3893/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-21

Kurze Hose, sog. Rockshort, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem teilweise elastischen Taillenbund, mit Gürtelschlaufen ausgestattet, - auf der linken Seite mit einer ca. 15 cm langen Öffnung mit Reißverschluss und innen mit einem Riegel mit Knopfverschluss, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, - das Vorderteil wird teilweise von einem Gewebezuschnitt verdeckt, der in die rechte Seitennaht und im Taillenbund eingenäht ist und von rechts auf links reicht; das Kleidungsstück soll dadurch von vorne den optischen Eindruck eines Rocks erwecken (damit erkennbar Frauenkleidung); am unteren Rand mit einer Stickerei verziert, - vorn mit einer aufgesetzten Tasche mit Klettverschluss, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 43 cm), - aufgrund der Ausstattung und des Schnitts (insbesondere wegen der geringen Weite der Hosenbeine) kein Hosenrock. "Kurze Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.62.90.90.0 umfasst Kostüme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.62.90.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.62.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62.90.90.0?

6204.62.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.62.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.62.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620462 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62046290 andere > 6204629090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34898/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62.90.90.0?

Warennummer 6204.62.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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