Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.63.18: Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.63.18 steht für Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.63.18 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.63.18
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.63lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6204.63.18Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.63.18

HS-Code6204.636 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.63.188 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50024/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Kinderkostüm Polizist, Größe 98-104 (3-4 Jahre), Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Hemd, einer langen Hose, einer Mütze und zwei Spielzeugen, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, da die Kleidungsstücke nicht vollständig aus ein und demselben Flächen- erzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - lange Hose: -- aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben, -- in der Taille abschließend, mit einem elastisch verengten Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- entlang der Beinaußenseiten mit einer kontrastfarbenen Paspel verziert, -- keine Arbeits- und Berufskleidung, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Hose, somit keine Ware der Position 6211. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI50028/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-02-23

Kinderkostüm, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Hemd und einer langen Hose, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Trainingsanzug in die Position 6211, - keine Kombination, da das Hemd auf der Rückseite mit einer Verzierung versehen ist, die sich auf der langen Hose nicht wiederholt und die nicht von geringem Umfang ist, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem elastisch verengten Bund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit aufgenähten, kontrastfarbenen und reflektierenden Streifen aus Geweben versehen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

FRBTIFR-BTI-2025-04696-01Erteilt von FRGültig bis 2028-12-23

Assortiment de marchandises conditionnées ensemble pour la vente au détail, de type déguisement de policier pour enfant de 5 à 8 ans, contenant : - un pantalon noir confectionné en matière textile tissée de polyester, non reconnaissable comme étant pour homme, garçonnet ou pour femme, fillette, s’enfilant par le bas avec un élastique resserrant à la taille, - un vêtement recouvrant la partie supérieure du corps confectionné en étoffe de bonneterie de polyester bleu marine, se fermant sur le devant au moyen d’une fermeture à glissière, à manches longues et avec un col, non reconnaissable comme étant pour homme, garçonnet ou pour femme, fillette, - un vêtement couvrant la partie supérieure du corps, imitant un gilet pare-balles, confectionné en matière textile tissée de polyester, doublé de mousse, sans ouverture, sans manches, avec une poche à rabat sur le devant, un panneau de feutre blanche floquée « POLICE » et une sangle élastiquée à l’épaule droite, non reconnaissable comme étant pour homme, garçonnet ou pour femme, fillette, - une paire de menottes en acier inoxydable avec clés, - un jouet pistolet en polypropylène, - un jouet en forme de talkie-walkie en polypropylène. L’assortiment est présenté sur un cintre dans une housse en plastique, avec cavalier en carton. Le présent RTC reprend seulement le pantalon. Les autres articles de l'assortiment sont classés séparément.

ESBTIESBTI2025SOL1025Erteilt von ESGültig bis 2028-07-17

Pantalón largo (culote) confeccionado con fibras sintéticas (85% nylon, 15% elastano). Dispone de tres elementos: la badana, tirantes y la licra. No es una prenda de punto. El patrón es de hombre, pero puede ser perfectamente unisex. Es de verano. Se utiliza para la práctica del ciclismo, aporta comodidad, ajuste y transpirabilidad sobre la bicicleta.

DEBTI7483/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-08

Lange Hose, sog. Motorradhose Damen Hose, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben, - im Lendenbereich mit einem dreilagigen, abgesteppten Einsatz, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus den o. g. Geweben, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Gewirken sowie mit einem fünflagigen, abgesteppten Besatz mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus den o. g. Geweben, Zwischenlagen aus Schaum- kunststoff, Geweben und Wattierungsstoff sowie einer Innenlage aus Geweben, - im Bereich der Schenkelinnenseiten mit Einsätzen aus elastischen Gewirken, - im Bereich der Knie mit Besätzen aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzoge- nen Geweben der Position 5903, - alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) gefertigt, - durchgehend mehrlagig gefüttert; zusätzlich mit einem heraustrennbaren, mehrlagigen Futter, das nicht separat getragen werden kann, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten Bund, hinten mit einem Verbindungsreißver- schluss zur Befestigung an einem Oberteil; mit zwei Klettverschlussriegeln zu verengen, - vorn mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss und einer Patte mit einem Klett- und Druckknopfverschluss von rechts über links zu verengen ist, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich im Bereich der Oberschenkel mit zwei aufgesetzten Taschen mit Patte und Klettverschluss, - im Bereich der Knie und der Hüften mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff sowie im Bereich des Gesäßes mit sog. Antirutschmaterial versehen, - mit zwei mit Gewirken unterlegten Belüftungsschlitzen mit Reißverschluss ausgestattet, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit Klettverschlussriegeln zu verengen sowie mit ca. 22 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"

ESBTIESBTI2025SOL125Erteilt von ESGültig bis 2028-02-18

Pantalón largo (culote) confeccionado con fibras sintéticas (80% poliamida, 20% elastano). Dispone de tres elementos: la badana, tirantes y la licra. No es una prenda de punto. El patrón es de hombre, pero puede ser perfectamente unisex. Es de verano. Se utiliza para la práctica del ciclismo, aporta comodidad, ajuste y transpirabilidad sobre la bicicleta.

ESBTIESBTI2025SOL124Erteilt von ESGültig bis 2028-02-18

Pantalón largo (culote) confeccionado con fibras sintéticas (80% poliamida, 20% elastano). Dispone de tres elementos: la badana, tirantes y la licra. No es una prenda de punto. El patrón es de hombre, pero puede ser perfectamente unisex. Es de verano. Se utiliza para la práctica del ciclismo, aporta comodidad, ajuste y transpirabilidad sobre la bicicleta.

DEBTI48177/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 130, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke, einer langen Hose und einem Bindegürtel; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 52 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 48 % Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Bereich der Knie doppelt gearbeitet, -- auf dem linken Bein mit einer aufgenähten Verzierung versehen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.63.18?

Die Zolltarifnummer 6204.63.18 umfasst Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.63.18?

Der Drittlandszollsatz für 6204.63.18 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.63.18?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.63.18?

6204.63.18 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.63.18 im Zolltarif eingeordnet?

6204.63.18 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620463 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.63.18?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.63.18 erfasst, zum Beispiel DEBTI50024/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.63.18?

KN-Code 6204.63.18 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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