Zolltarifnummer 6204.63.31: Arbeits- und Berufskleidung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.63.31 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.63.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6204.63.31
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.63lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern
- 6204.63.31Arbeits- und Berufskleidung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.63.31
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Conform descrierii solicitantului şi a fotografiei publicate în baza de date, produsul reprezintă o salopetă cu bretele, de lucru, impermeabilă, prevăzută cu benzi reflectorizante. Poate fi purtată atât de bărbaţi cât şi de femei. Este concepută pentru a fi purtată pe timp de iarnă. Este confecţionată din ţesătură de poliester (100%) Oxford/ Membrană poliuretan. Are căptuşeală termică din poliester (100%). Este prezentată pentru vânzarea cu amănuntul, pentru mărimi S-XXXL. Prezenta ITO este aplicabilă numai produselor care au o talie comercială de cel puţin 158 (înălţimea corpului de cel puţin 158 cm). Poate fi de diverse culori.
Latzhose, sog. Damen Latzhose e. s. motion 2020, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - mit einem Vorder- und Rückenlatz, im Bereich des Rückenlatzes mit einem schmalen, doppellagigen Einsatz aus elastischen, einfarbigen Gewirken; mit längenverstellbaren Trägern, mit Klickverschlüssen, - mit einem teilweise elastischen Taillenbund mit Gürtelschlaufen und zwei Klettverschlussriegeln zum Befestigen von Gegenständen, - vorn mit einer Pattenattrappe; ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit diversen eingesetzten und aufgesetzten Taschen (z. B. einer Zollstocktasche), - im Bereich der Knie vorn mit aufgesetzten "Einschubtaschen" mit Patte und Klettverschluss und hinten mit ca. 27 cm langen, mit netzartig durchbrochenen Gewirken unterlegten und mit Reißverschlüssen ausgestatteten "Belüftungsschlitzen", - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt aufgrund des allgemeinen Aussehens (einfacher, zweckbestimmter Schnitt), des strapazierfähigen Materials und der Ausstattung erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Latzhose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Latzhose (Arbeitshose), sog. Forst-Schnittschutz-Latzhose 6015xxx, Größe 52, Foto siehe Anlage - auf der Vorderseite im Bereich des Latzes bis an die Oberschenkel reichend sowie auf der Rückseite aus 1,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 90% Polyester und 10% Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); mit einem Rückenlatz aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 88% Polyester und 12% Spandex (beides synthetische Chemiefasern); vorn im Kniebereich aus 1,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 56% Nylon, 26% Aramid (Kevlar; Polyamid) und 18% Spandex (alles synthetische Chemiefasern); im unteren Beinbereich aus verschiedenen, 2,3 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903, - mit einem vorn eingenähten, siebenlagigen Schutzgewebe (Schnittschutz), - mit Vorder- und Rückenlatz, mit teilweise elastischen, hinten in Form eines "Y" gearbeiteten, verstellbaren Trägern; mit Clipverschlüssen aus Kunststoff, - vorn mit einer Öffnung, mit einem bis zum oberen Rand des Latzes reichenden Reißverschluss; ohne Überlappung, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - in der Taille teilweise elastisch verengt, - mit aufgenähten, reflektierenden Streifen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, teilweise mit Reißverschluss; eine Tasche ist mit einem Rohr aus Kunststoff verstärkt, - hinten im Kniebereich mit "Belüftungsschlitzen" mit Reißverschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - im Hinblick auf den Umfang bestimmen die unbestrichenen Gewebe den Charakter der Ware, - aufgrund des zweckbestimmten Schnitts, der Ausstattung und des strapazierfähigen Materials ist die Hose erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden. "Latzhose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Latzhose (Arbeitslatzhose), sog. Kommissionier-Hose (Art. 392 0201), Größe 50/52, siehe Foto, - aus einem dreilagigen, in Längsrichtung abgeteilt versteppten Verbunderzeugnis der Position 5811; mit - - einer Außenlage aus 0,4 mm dicken, festen, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Nylon (synthetische Chemiefasern), - - einer Zwischenlage aus 10 mm dickem Wattierungsstoff und - - einer Innenlage aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Polyester, - mit einem ca. 30 cm hohen, abgerundeten Rückenlatz mit angenähten, elastischen und verstellbaren Trägern aus Gewirken, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Reißverschlußöffnung; ohne Überlappung, somit ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - vorn mit zwei großen aufgesetzten Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Abschlüssen gesäumt und an den Beinaußen- seiten mit ca. 60 cm hoch reichenden Reißverschlüssen ausgestattet, - die Hose ist insbesondere aufgrund der Form, des Materials und des weiten Schnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person bei der Ausübung einer Berufstätigkeit in Kühlhäusern getragen zu werden.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.63.31?
Die Zolltarifnummer 6204.63.31 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.63.31?
Der Drittlandszollsatz für 6204.63.31 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.63.31?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.63.31?
6204.63.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.63.31 im Zolltarif eingeordnet?
6204.63.31 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620463 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.63.31?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.63.31 erfasst, zum Beispiel ROBTI2019/003310. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.63.31?
KN-Code 6204.63.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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