Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.63.39.90.0: Latzhosen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.63.39.90.0 steht für Latzhosen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.63.39.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.63.39.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.63lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6204.63.39Latzhosen, andere
  5. 6204.63.39.90andere
  6. 6204.63.39.90.0Latzhosen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.63.39.90.0

HS-Code6204.636 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.63.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.63.39.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.63.39.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11885/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-07

Latzhose, Größe 110/120 (entspricht laut Antrag der deutschen Konfektionsgröße 116), Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) beschichtet sein, ein Bestreichen oder Überziehen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903, somit keine Ware der Position 6210), - durchgehend gefüttert, - mit einem Vorder- und Rückenlatz und daran angenähten, längenverstellbaren, elastischen Trägern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - im Bereich der Taille durch Druckknöpfe von außen zu verengen; hinten elastisch verengt, - mit knöchellangen Hosenbeinen; teilweise mit angenähten, reflektierenden Streifen versehen, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Latzhose aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE7385/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-20

Latzhose, sog. Kinder Regenhose für Mädchen, Art. 287677, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen laut Antrag einseitig mit Kunststoff bestrichen sein, ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903; somit keine Ware der Position 6210), - mit einem Vorder- und Rückenlatz und daran angenähten, längenverstellbaren, elastischen Trägern aus Geweben, mit Verschlussschnallen aus Kunststoff, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss und Patte mit Klettverschluss von rechts über links (Mädchenkleidung), - hinten in Taillenhöhe elastisch verengt, - mit knöchellangen, elastisch verengten Hosenbeinen; mit aufgenähten, reflektierenden Streifen und an den Abschlüssen mit innen angenähtem, elastischem Steg ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Latzhose aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE19191/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-28

Latzhose, sog. Kleinkinder Regenhose für Mädchen, in den Größen 92, 98, 104 und 110, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 92, - aus etwa 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); laut Antrag auf der Innenseite mit Polyurethan (Kunststoff) überzogen; der Überzug ist mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - mit einem Vorder- und Rückenlatz mit angenähten, elastischen, längenverstellbaren Trägern aus Geweben, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss; mit einer von rechts über links überlappenden Patte mit Klettver- schluss (Mädchenkleidung), - mit knöchellangen Hosenbeinen; in Schienbeinhöhe mit reflektierenden Streifen ausgestattet, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt sowie mit einem angenähten, elastischen Steg ausgestattet, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, wird somit nicht vom Warenkreis der Position 6209 erfasst, - u. a. aufgrund der o. a. Konfektionsgrößen keine Arbeits- und Berufskleidung. "Latzhose aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE12340/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-20

Latzhose, Größe 110/120 (entspricht Größe 104/110), Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen laut Antrag einseitig mit Kunststoff bestrichen sein, ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - mit einem Vorder- und Rückenlatz und daran angenähten, längenverstellbaren, elastischen Trägern aus Geweben, mit Verschlussschnallen aus Kunststoff, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - hinten in Taillenhöhe elastisch verengt, - mit knöchellangen, elastisch verengten Hosenbeinen; mit aufgenähten, reflektierenden Streifen und an den Abschlüssen mit innen angenähtem, elastischem Steg ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Latzhose aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE7687/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-12

Latzhose, sog. Kleinkinder Regenhose für Mädchen, Größe 110, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen laut Antrag einseitig mit Kunststoff bestrichen sein, ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - mit einem Vorder- und Rückenlatz und daran angenähten, längenverstellbaren, elastischen Trägern aus Geweben, mit Verschlussschnallen aus Kunststoff, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss und Patte mit Klettverschluss von rechts über links (Mädchenkleidung), - hinten in Taillenhöhe elastisch verengt, - mit knöchellangen, elastisch verengten Hosenbeinen; mit aufgenähten, reflektierenden Streifen und an den Abschlüssen mit innen angenähtem, elastischem Steg ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - ist nicht für Kleinkinder bis zu einer Körpergröße von 86 cm bestimmt. "Latzhose aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.63.39.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.63.39.90.0 umfasst Latzhosen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.63.39.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.63.39.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.63.39.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.63.39.90.0?

6204.63.39.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.63.39.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.63.39.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620463 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern > 62046339 Latzhosen, andere > 6204633990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.63.39.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.63.39.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11885/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.63.39.90.0?

Warennummer 6204.63.39.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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