Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.69.18.90: Kostüme, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.69.18.90 steht für Kostüme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.69.18.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.69.18.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.69lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen
  4. 6204.69.18aus künstlichen Chemiefasern, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere
  5. 6204.69.18.90Kostüme, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.69.18.90

HS-Code6204.696 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.69.188 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.69.18.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50590/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Lange Hose, sog. Damen Lyocell Hose, Größe S , Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Lyocell (künstliche Chemie- fasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Tunnelzug und einem eingenähten, elastischen Band, - unterhalb des Taillenbundes mit einer angedeuteten Patte ohne Verschluss- oder Eingriffsmöglichkeit, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich mit zwei Eingriffstaschen und hinten mit zwei aufgesetzten Taschenattrappen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einem ca. 2,8 cm breiten Umschlag versehen, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Hose, somit keine Ware der Position 6206. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

FRBTIFR-BTI-2023-05655Erteilt von FRGültig bis 2026-11-15

Vêtement destiné à couvrir le bas du corps, considéré par l’opérateur comme un pantalon de pyjama, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, composé de tissu chaîne et trame (100 % viscose), sans ouverture, comportant deux poches latérales ainsi qu'un élastique au niveau de la taille associé à un cordon pour le maintien du vêtement. La coupe du pantalon est très large.

FRBTIFR-BTI-2022-03785Erteilt von FRGültig bis 2025-07-04

Pantalon non reconnaissable comme étant pour hommes ou femmes, en tissu, teint, composé majoritairement de viscose, mélangé à des fibres synthétiques de polyamide et d’élasthanne, enduit avec du polyuréthane non visible à l’œil nu. L'enduction donne un effet opacifiant et un aspect cireux à l'étoffe. L’article ne comprend pas de fermeture, il est doté de deux poches à l’arrière.

FRBTIFR-BTI-2020-03771Erteilt von FRGültig bis 2023-07-30

Pantalon long pour femmes, confectionné en tissu de fibres artificielles majoritaires : 51% Lyocell et 49% Coton. Il a des passants pour ceinture, une ouverture partielle avec une fermeture à glissière recouverte par une patte fermant droite sur gauche et un bouton.

FRBTIFR-BTI-2020-00465-02Erteilt von FRGültig bis 2023-02-23

Ensemble de déguisement pour fillette composé : - d'un haut, - d'un pantalon court, - d'une ceinture, - d'un étui, - de bracelets, - de manchettes. Ce RTC ne reprend que le pantalon, les autres articles faisant l'objet d'un classement séparé. Le produit consiste en un pantalon court pour fillette descendant sous les genoux en tissu de fibres artificielles (81% de viscose), comportant un élastique autour de la taille et deux petites bandes de tissu cousues au niveau des genoux. 81% viscose, 16% nylon, 3%élasthanne

FRBTIFR-BTI-2019-10965Erteilt von FRGültig bis 2022-06-24

Pantalon non reconnaissable comme étant pour hommes ou femmes en tissu, teint, composé de viscose (74%) mélangé à des fibres synthétiques de polyamide et d’élasthanne (26%), enduit avec du polyuréthane non visible à l’œil nu. L'enduction donne un effet opacifiant et un aspect cireux à l'étoffe.

FRBTIFR-BTI-2019-09620Erteilt von FRGültig bis 2022-03-28

Pantalon en tissu de fibres artificielles (100 % viscose), imprimé, sans système de fermeture, comportant un élastique et des passants à la taille, des poches, et une petite pièce décorative en porcelaine cousue sur une des poches.

DE1708/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-22

Lange Hose, Art. RSAMOS3126, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 72 % Modal (künstliche Chemiefasern) und 28 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.69.18.90?

Die Zolltarifnummer 6204.69.18.90 umfasst Kostüme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.69.18.90?

Der Drittlandszollsatz für 6204.69.18.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.69.18.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620469. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.69.18.90?

6204.69.18.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.69.18.90 im Zolltarif eingeordnet?

6204.69.18.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620469 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen > 62046918 aus künstlichen Chemiefasern, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.69.18.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.69.18.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI50590/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.69.18.90?

TARIC-Code 6204.69.18.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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