Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0: Blusen und Hemdblusen, aus Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0 steht für Blusen und Hemdblusen, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6206.40.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6206.40.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6206Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen
  3. 6206.40aus Chemiefasern
  4. 6206.40.00.00.0Blusen und Hemdblusen, aus Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0

HS-Code6206.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6206.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6206.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6206.40.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50782/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Bluse, Größe M, Foto siehe Anlage, - im Bereich des Vorderteils, der Schultern, der Hälfte der Ärmel und eines bis zu ca. 14 cm breiten, am unteren Rand des Rückenteils angesetzten Streifens aus ca. 0 , 2 mm dicken (leichten), einfarbigen, musterbildenden Geweben, - im Bereich des Rückenteils, der Seitenteile und der Hälfte der Ärmel aus ca. 0 , 5 mm dicken (leichten), einfarbigen, musterbildenden Gewirken, - beide Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer gewirkten Blende, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit keine Männerkleidung, - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe gegenüber den Gewirken den wesentlichen Charakter der Ware, somit keine Kleidung der Position 6109, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Bluse, somit keine Ware der Position 6211. "Bluse, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI50761/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Bluse, Größe S, Foto siehe Anlage, - im Bereich des Vorderteils, der Schultern, der Hälfte der Ärmel und eines bis zu ca. 13 cm breiten, am unteren Rand des Rückenteils angesetzten Streifens aus ca. 0 , 2 mm dicken (leichten), einfarbigen, musterbildenden Geweben, - im Bereich des Rückenteils, der Seitenteile und der Hälfte der Ärmel aus ca. 0 , 5 mm dicken (leichten), einfarbigen, musterbildenden Gewirken, - beide Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer gewirkten Blende, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe gegenüber den Gewirken den wesentlichen Charakter der Ware, somit keine Kleidung der Position 6109, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Bluse, somit keine Ware der Position 6211. "Bluse, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI47495/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Hemdbluse, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Lyocell (künstliche Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - vorn mit einer teilweisen Öffnung mit Knopf- und Schlaufenverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden elastisch verengt, - auf der Vorderseite großflächig mit Aufdrucken verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - den Hemden für Männer entsprechend zugeschnitten. "Hemdbluse, aus Gewebe, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI12957/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-23

Bluse, Größe 42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - doppellagig gearbeitet (im Bereich des oberen Randes dauerhaft zusammengenäht), aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); stellt sich aufgrund der Gesamtdicke von ca. 0,4 mm noch als leichtes Kleidungsstück dar, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit schmalen, längenverstellbaren Schulterträgern (sog. Spaghettiträger), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - am oberen Rand vorn mit Rüschen verziert und hinten elastisch verengt, - an den unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt. "Bluse, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI10113/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Bluse, Größe 48, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Che- miefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt und einer vorn von rechts auf links überlappenden Blende (Frauenkleidung), somit nicht für Männer, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen, mehrmals abgeteilten Brusttasche, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bluse, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI8739/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Bluse, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Che- miefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt und einer vorn von rechts auf links überlappenden Blende (Frauenkleidung); seitlich mit zwei kleinen Einkerbungen versehen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bluse, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI47587/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-30

Bluse, sog. modisches Unterhemd, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 97 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), somit kein modisches Unterhemd der Position 6109, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 44 cm), - mit schmalen Schulterträgern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Bluse, somit keine Ware der Position 6208. "Bluse, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI46816/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-09

Hemdbluse, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 46 % Polyester, 28 % Viskose, 8 % Acryl, 5 % Polyamid (alles Chemiefasern) und 13 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 81 cm), - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - am unteren Rand abgerundet gearbeitet und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - den Hemden für Männer entsprechend zugeschnitten. "Hemdbluse, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6206

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Blusen Blusen für Frauen oder Mädchen sind leichte Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, sie sind modisch gestaltet und im Allgemeinen weit geschnitten, mit oder ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, mit einem Halsausschnitt beliebiger Form oder zumindest mit Trägern, mit oder ohne Öffnung. Sie können Verzierungen haben wie Krawatten, Besätze, Spitzen, Bänder oder Stickereien. Hemdblusen Die Bestimmungen der Erläuterungen zu Pos. 6106 für Hemdblusen aus Gewirken oder Gestricken für Frauen oder Mädchen gelten sinngemäß für Hemdblusen dieser Position. Kleidungsstücke dieser Position reichen über die Taille, Blusen sind im Allgemeinen kürzer als die anderen oben beschriebenen Kleidungsstücke. Nicht zu dieser Position gehören Kleidungsstücke, die aufgrund ihrer Länge als Kleider getragen werden.

Pos. 6206

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört jene Gruppe von Frauen- oder Mädchenkleidung, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, die Blusen und Hemdblusen (siehe Anmerkung 4 zu diesem Kapitel) umfasst. Nicht zu dieser Position gehören Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille oder mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks. Nicht zu dieser Position gehören ferner: a) Unterhemden (Pos. 6208). b) Bekleidung aus Waren der Pos. 5602, 5603 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210). c) Kittel und ähnliche Schutzbekleidung der Pos. 6211.

Pos. 6206

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1012/90 der Kommission vom 20. April 1990 1) (RV L 1012/90): 1. Leichtes Kleidungsstück aus Geweben (100 % Baumwolle), ärmellos, zur Bedeckung des Oberkörpers, über die Taille reichend, modisch gestaltet, aus einfarbigem Stoff. Das Kleidungsstück hat einen runden Halsausschnitt ohne Öffnung und eine Außentasche in Brusthöhe (siehe Foto Nr. 408)2). Unterposition 6206 30 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6206 und 6206 30 00. Siehe auch KN-Erläuterungen zu Position 6206 für Blusen und Hemdblusen. 2. Leichtes Kleidungsstück aus Geweben (100 % Baumwolle), mit sehr kurzen Ärmeln, zur Bedeckung des Oberkörpers, über die Taille reichend, modisch gestaltet, aus einfarbigem Stoff. …

Pos. 6206

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2002 Az.: 6 K 2174/00 Z Aus den Gründen: ... Streitig ist allein, ob die Ware (Polo-Shirt „Station“) als Hemd für Männer in die Position 6105 (6205) oder als Hemdbluse für Frauen in die Position 6106 (6206) einzutarifieren ist. Die KN selbst enthält weder eine Definition von Hemden noch von Hemdblusen. Die Erläuterungen zu Position 6106 (KN) RZ ... bis ... (6206 (KN) RZ ... bis ...), die wie bereits oben dargelegt, wichtiges Erkenntnismittel bei der Auslegung der KN sind, enthalten jedoch eine Beschreibung von Hemdblusen. ... …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0 umfasst Blusen und Hemdblusen, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6206.40.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6206.40.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6206.40.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0?

6206.40.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6206.40.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6206.40.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6206 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen > 620640 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6206.40.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6206.40.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50782/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0?

Warennummer 6206.40.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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