Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6208.11.00.00.0: Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6208.11.00.00.0 steht für Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6208.11.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6208.11.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6208Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen
  3. 6208.11aus Chemiefasern
  4. 6208.11.00.00.0Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6208.11.00.00.0

HS-Code6208.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6208.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6208.11.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6208.11.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE1350/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-13

Unterrock, sog. Reifrock (Unterrock) für Frauen und Mädchen, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - zweilagig gearbeitet: -- mit einer Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, durchscheinenden Geweben, am unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, -- mit einer Außenlage aus ca. 0,3 mm dicken, netzartig durchbrochenen Gewirken, entlang des unteren Randes mit einer ca. 2,5 cm breiten, angesetzten Borte aus musterbildend durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) verziert; die Außenlage ist ca. 12 cm unterhalb des Taillenbundes an der Innenlage festgenäht, -- alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend und bis etwa zu den Knöcheln reichend, - am oberen Rand mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Bund und einer nicht durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss im Bund, - die innere Lage ist mit zwei eingenähten, schmalen, umlaufenden Metallreifen ausgestattet, - die Gewebe sind im Hinblick auf die Verwendung (Haltefunktion der Metallreifen), den Umfang und den Wert charakterbestimmend, - wird aufgrund des durchscheinenden Materials und der Verarbeitung nicht ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen (somit kein Rock der Position 6204). "Unterrock, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEF/4769/07-3Erteilt von DEGültig bis 2013-07-12

Vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Pullover, einem Rock, einem Unterrock und einem Schleier (Bekleidungszubehör), sog. Medieval Princessin (Art. 86036), Größe L, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, u. a. weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100% synthetischen Chemiefasern, - Unterrock für Frauen, sog. Reifenrock: -- aus 0,2 mm dicken, glänzenden, leicht durchscheinenden Geweben, -- in der Taille abschließend mit einem schmalen, elastischen Band ausgestattet, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- bis zu den Knöcheln reichend (Seitenlänge: 105 cm), -- oberhalb der Knie und am unteren Rand jeweils mit einem eingearbeiteten, ringförmigen Draht aus unedlem Metall, der den sehr weit geschnittenen Unterrock in der Art einer Krinoline glockenförmig bis zu einer Saumweite von 265 cm aufspreizt, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- wird aufgrund des durchscheinenden Materials und der Ausstattung nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen, somit kein Rock der Position 6204, -- besitzt aufgrund der Art des verwendeten Materials, der Ausstattung und des Schnitts nicht die Eigenschaft, gewisse Teile des Körpers zu stützen (damit kein Miederrock der Position 6212).

DEF/2724/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-06-27

Unterrock für Frauen, sog. Petticoat "drawstring slip 103 DS", in Erwachsenengröße, siehe Abbildung - der sog. Sattel (Taillenbund und ein daran anschließender, insgesamt 27 cm breiter Teil des Hüftbereichs) ist zweilagig gearbeitet und besteht aus 0,3 mm dicken Geweben aus lt. Antrag Nylon (synth. Chemiefasern); mit einem eingearbeiteten Kordelzug an der Taille, - der Rest des Kleidungsstücks ist dreilagig: -- Außenlage: verschiedene, waagrecht zusammengenähte Zuschnitte aus 0,3 mm dicken, glatten Geweben aus lt. Antrag Nylon; am unteren Rand mit einem angenähten schmalen Streifen aus Raschelspitze (Wirkspitze), -- Zwischenlage: eine bauschigen Lage aus 0,3 mm dicken, einfarbigen, durchscheinenden Gewirken aus (lt. Antrag) Nylon; das bauschige Aussehen dieser Lage wurden dadurch erreicht, dass 21 cm breite Gewirkestreifen aneinandergenäht und dadurch gerüscht wurden, -- Innenlage: ein Zuschnitt in Art eines Unterrocks aus 0,3 mm dicken, glatten Geweben aus lt. Antrag Nylon, - die Gewirke bestimmen insbesondere aufgrund ihres (bauschigen) Umfangs, die Gewebe aufgrund der Menge und des äußeren Erscheinungsbilds den Charakter der Ware; somit kann keinem der Flächenerzeugnisse eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist der von den beiden gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6108 und 6208) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - in der Taille abschließend und bis etwa zu den Knien reichend, - wird aufgrund des durchscheinenden Materials und der Verarbeitung nicht ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen (daher kein Rock der Pos. 6204), - besitzt aufgrund der Art des verwendeten Materials, der Ausstattung und des Schnitts nicht die Eigenschaft, gewisse Teile des Körpers zu stützen (damit kein Miederrock der Pos 6212).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6208

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Für die Auslegung des Begriffs Nachthemden gelten die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Position 6108 (NEH) Randzahl 02.0 sinngemäß.

Pos. 6208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Unterwäsche für Frauen oder Mädchen (Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips, andere Unterhosen und ähnliche Waren), nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken. Zu dieser Position gehören ebenfalls Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen (Bekleidung, die üblicherweise im Haus getragen wird). Es ist zu beachten, dass Waren dieser Art aus Gewirken oder Gestricken je nach Beschaffenheit in Pos. 6108 oder 6109 einzureihen sind. Nicht zu dieser Position gehören außerdem Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsetts und ähnliche Waren (Pos. 6212).

Pos. 6208

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. März 1998 VII R 11/95 Zu dieser Position gehört nicht nur Unterkleidung, die nach ihren objektiven Merkmalen ausschließlich dazu bestimmt ist, im Bett getragen zu werden, sondern auch solche, die im Wesentlichen hierfür bestimmt ist. Unschädlich für die Einreihung als Nachthemd ist folglich die Möglichkeit, dass das Kleidungsstück auch zu anderen Zwecken verwendet werden kann. Allerdings muss die Möglichkeit von untergeordneter, unwesentlicher oder nebensächlicher Bedeutung sein, denn die Möglichkeit, dass die Kleidungsstücke unterschiedslos im Bett oder an bestimmten anderen Orten getragen werden können, schließt eine Einreihung als Nachthemd aus.

Pos. 6208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Für die Auslegung des Begriffs Nachthemden gelten die Ausführungen im Teil

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6208.11.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6208.11.00.00.0 umfasst Unterkleider und Unterröcke, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6208.11.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6208.11.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6208.11.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620811. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6208.11.00.00.0?

6208.11.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6208.11.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6208.11.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen > 620811 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6208.11.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6208.11.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE1350/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6208.11.00.00.0?

Warennummer 6208.11.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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