Zolltarifnummer 6210.10.92.00.0: Einwegkittel, aus Erzeugnissen der Position 5603, Einweg-Kleidung, von der durch…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6210.10.92.00.0 steht für Einwegkittel, aus Erzeugnissen der Position 5603, Einweg-Kleidung, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6210.10.92.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6210.10.92.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
- 6210.10aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603
- 6210.10.92Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
- 6210.10.92.00.0Einwegkittel, aus Erzeugnissen der Position 5603, Einweg-Kleidung, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.10.92.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
OP-Kittel, sog. OP-Mantel Extra Protection, Art. # 2572, Größe 160 cm/XL, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Einmalhandtuch aus Papier in einem Beutel aus Kunststoff und Papier verpackt; das Einmalhandtuch ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbe- deutend zu betrachten, es ändert das Wesen der Ware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - aus Vliesstoff der Position 5603 (synthetische Chemiefasern und Zellstofffasern im Spunlace-/ Wasserstrahlverfahren verfestigt); innen auf der Vorderseite und an den Ärmeln zusätzlich mit Zuschnitten aus laminierten (mit einer Folie aus Kunststoff) Vliesstoffen der Position 5603 verstärkt, - bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 160 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; hinten mit einem Klettverschluss zu schließen, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung; im Taillenbereich mit Bindebändern zum Schließen des OP-Kittels ausgestattet, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit elastischen Bündchen aus Gewirken, - am unteren Rand lediglich geschnitten, - laut Antrag zum Tragen bei operativen Eingriffen bestimmt; stellt sich als Einweg-Kleidung von der durch Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
OP-Kittel, sog. OP-Mantel Extra Protection, Art. # 2570, Größe 130 cm/S, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Einmalhandtuch aus Papier in einem Beutel aus Kunststoff und Papier verpackt; das Einmalhandtuch ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, es ändert das Wesen der Ware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - aus Vliesstoff der Position 5603 (synthetische Chemiefasern und Zellstofffasern im Spunlace-/ Wasserstrahlverfahren verfestigt); innen auf der Vorderseite und an den Ärmeln zusätzlich mit Zuschnitten aus laminierten (mit einer Folie aus Kunststoff) Vliesstoffen der Position 5603 verstärkt, - fast bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 130 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; hinten mit einem Klettverschluss zu schließen, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung; im Taillenbereich mit Bindebändern zum Schließen des OP-Kittels ausgestattet, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit elastischen Bündchen aus Gewirken, - am unteren Rand lediglich geschnitten, - laut Antrag zum Tragen bei operativen Eingriffen bestimmt; stellt sich als Einweg-Kleidung von der durch Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Schutzset, sog. IVI-Set MA5164 HAM, Art. #3271, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Kitteln, einer Instrumententischabdeckung, einem Augentuch, einem Tablett, einer OP-Schale, zwei Augenstäbchen, einer Augenkompresse, einer Kanüle, einem Lidsperrer, einem Markierer, einer Spritze, zwei Wattestäbchen und fünf Mullkom- pressen, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Beutel aus Kunststoff und Papier mit bedrucktem Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht, - 2 Kittel (Gr. L) jeweils: -- aus ca. 0,3 mm dicken, thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, -- bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 125 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt, -- hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem Klettverschluss und im Taillen- bereich mit Bindebändern geschlossen werden kann, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gewirkten Bündchen verengt, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, -- laut Antrag zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen, - 1 quadratisch zugeschnittene Instrumententischabdeckung (150 cm x 150 cm) aus Vliesstoffen der Position 5603, - Erzeugnisse zu medizinischen Zwecken: -- 1 Augentuch (40 cm x 40 cm) mit perforiertem Loch (6 cm) und Klebeschicht, -- 2 Augenstäbchen, -- 1 Augenkompresse, -- 2 Wattestäbchen, -- 5 Mullkompressen, - Medizinische Geräte: -- 1 Kanüle (30G), -- 1 Lidsperrer, -- 1 Spritze, - Waren aus Kunststoff: - 1 Markierer. - 1 blaues Tablett. - 1 transparente OP-Schale (120 ml), - für die Verwendung sind alle Bestandteile gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang (Fläche) überwiegen die Kittel aus Vliesstoff, im Hinblick auf den Umfang (Menge) überwiegen die Erzeugnisse zu medizinischen Zwecken, somit verleihen weder die Kittel aus Vliesstoff noch die Erzeugnisse zu medizinischen Zwecken der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3005 und 6210) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Kittel, sog. OP-Mantel High Performance Comfort, Art. 2777, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag EO-steril, gemeinsam mit zwei Einmalhandtüchern in einer Tüte mit Sichtfenster aus klar- sichtigem Kunststoff verpackt; die Einmalhandtücher sind geringwertig und im Hinblick auf die Ver- wendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Ware nicht und sind deshalb wie diese einzureihen, - laut Antrag: -- als Wickelkittel gearbeitet, -- aus ca. 0,4 mm dicken, thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern); innen auf der Vorderseite und an den Ärmeln zusätzlich mit Zuschnitten aus einseitig mit einer Lage (Folie) aus Kunststoff versehenem Vliesstoff der Position 5603, -- fast bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 150 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt, -- hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem Klettverschluss und in Höhe der Taille mit Bindebändern aus den oben genannten Vliesstoffen geschlossen werden kann, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angenähten, doppelt gearbeiteten Bündchen aus Gewirken aus Spinnstoffen, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, - ist laut Antrag zum Tragen bei operativen Eingriffen bestimmt; stellt sich als Einweg-Kleidung von der durch Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Kittel, sog. OP-Mantel SMS-Standard Comfort, Art. 2833, Gr. S, Foto siehe Anlage, - laut Antrag EO-steril, gemeinsam mit zwei Einmalhandtüchern in einer Tüte mit Sichtfenster aus klarsichtigem Kunststoff verpackt; die Einmalhandtücher sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Ware nicht und sind deshalb wie diese einzureihen, - laut Antrag: -- als Wickelkittel gearbeitet, -- aus ca. 0,4 mm dicken, thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern), -- fast bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 130 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt, -- hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem Klettverschluss und in Höhe der Taille mit Bindebändern aus den oben genannten Vliesstoffen geschlossen werden kann, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angenähten, doppelt gearbeiteten Bündchen aus Gewirken, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, - ist laut Antrag zum Tragen bei operativen Eingriffen bestimmt; stellt sich als Einweg-Kleidung von der durch Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
OP-Kittel, sog. Mundus Medici OP-Mantel Extra Protection, Art. Nr. #2571, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- gemeinsam mit einem Einmalhandtuch aus Papier in einem Beutel aus Kunststoff und Papier ver- packt; das Einmalhandtuch ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, es ändert das Wesen der Ware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, -- aus Vliesstoff der Position 5603 aus 50,1 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 49,9 % Zellstofffasern; innen auf der Vorderseite und an den Ärmeln zusätzlich mit Zuschnitten aus einseitig mit einer Lage (Folie) aus Kunststoff versehenem Vliesstoff der Position 5603, -- fast bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 150 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; hinten mit einem Klettverschluss zu schließen, -- hinten mit einer durchgehenden Öffnung; im Taillenbereich mit Bindebändern zum Schließen des OP-Kittels ausgestattet, -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit elastischen Bündchen aus Gewirken, -- am unteren Rand lediglich geschnitten, - laut Antrag zum Tragen bei operativen Eingriffen bestimmt; stellt sich als Einweg-Kleidung von der durch Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - aufgrund der annähernd gleichen Anteile von synthetischen Chemiefasern (Spinnstoff) und Zellstoff- fasern verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter, sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4818 / 6210) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Kittel, sog. OP-Mantel High Performance Comfort, in unterschiedlichen Größen, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Muster der Größe L, - laut Antrag EO-steril, gemeinsam mit zwei Einmalhandtüchern in einer Tüte mit Sichtfenster aus klarsichtigem Kunststoff verpackt; die Einmalhandtücher sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Ware nicht und sind deshalb wie diese einzureihen, - als Wickelkittel gearbeitet, - aus ca. 0,4 mm dicken, thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern); innen auf der Vorderseite und an den Ärmeln zusätzlich mit Zuschnitten aus einseitig mit einer Lage (Folie) aus Kunststoff versehenem Vliesstoff der Position 5603, - fast bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 150 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem Klettverschluss und in Höhe der Taille mit Bindebändern aus den oben genannten Vliesstoffen geschlossen werden kann, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angenähten, doppelt gearbeiteten Bündchen aus Gewirken, - am unteren Rand lediglich geschnitten, - ist laut Antrag zum Tragen bei operativen Eingriffen bestimmt; stellt sich als Einweg-Kleidung von der durch Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Kittel, sog. OP-Mantel SMS-Standard Comfort, in unterschiedlichen Größen, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Muster der Größe S, - laut Antrag EO-steril, gemeinsam mit zwei Einmalhandtüchern in einer Tüte mit Sichtfenster aus klarsichtigem Kunststoff verpackt; die Einmalhandtücher sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Ware nicht und sind deshalb wie diese einzureihen, - als Wickelkittel gearbeitet, - aus ca. 0,4 mm dicken, thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - fast bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 130 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem Klettverschluss und in Höhe der Taille mit Bindebändern aus den oben genannten Vliesstoffen geschlossen werden kann, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angenähten, doppelt gearbeiteten Bündchen aus Gewirken, - am unteren Rand lediglich geschnitten, - ist laut Antrag zum Tragen bei operativen Eingriffen bestimmt; stellt sich als Einweg-Kleidung von der durch Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6210 10 92 Bei OP-Kitteln für Patienten bzw. Chirurgen handelt es sich um gewöhnlich am Rücken zu schließende Einwegkittel, die in Gesundheitseinrichtungen verwendet wird, um eine auf direkten Kontakt zurückzuführende Übertragung (trocken, flüssig oder aerogen) potenziell infektiöser Erreger vom OPTeam zum Patienten und umgekehrt zu verhindern. Die Kittel bestehen gewöhnlich aus mehreren Lagen Vliesstoff und können teilweise mit einer Kunststoffschicht überzogen sein, um in Bereichen, in denen der Kontakt mit Körperflüssigkeiten wahrscheinlich ist (z. B. Unterarme und Bauchraum), zusätzliche Festigkeit und besseren Schutz zu bieten. Um die flüssigkeitsabweisende Funktion der OP-Kittel zu verbessern, können diese mit Fluorkohlenwasserstoffen oder Silikon imprägniert sein. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.10.92.00.0?
Die Zolltarifnummer 6210.10.92.00.0 umfasst Einwegkittel, aus Erzeugnissen der Position 5603, Einweg-Kleidung, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.10.92.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6210.10.92.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6210.10.92.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621010. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.10.92.00.0?
6210.10.92.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6210.10.92.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6210.10.92.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621010 aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603 > 62101092 Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.10.92.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.10.92.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29863/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6210.10.92.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.10.92.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.10.92.00.0?
Warennummer 6210.10.92.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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