Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6210.10.98: Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6210.10.98 steht für Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6210.10.98 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6210.10.98
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
  3. 6210.10aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603
  4. 6210.10.98Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.10.98

HS-Code6210.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6210.10.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004Protective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8696/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Kittel, Größe XL, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 10 x je 10 Stück in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), die im Bereich der Vorderseite und der Ärmel sowie in schmalen Teilbereichen der Rückenteile einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Polyethylen, kein Zellkunststoff) laminiert sind, - über die Knie reichend (Rückenlänge ca. 135 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, im Nacken und im Taillenbereich mit Bindebändern zu schließen, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit verengenden Bündchen aus Gewirken aus Spinn- stoffen, - am unteren Rand lediglich geschnitten, - wird laut Antrag nicht bei chirurgischen Eingriffen verwendet. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, kein Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

DEBTI8719/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-07

Blouson, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 100 Stück unsteril in einem Karton verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm dicken Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 82 cm), - mit einem doppelt gearbeiteten Stehkragen aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit einem verengenden Bündchen aus den o. g. Gewirken ausgestattet, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; teilweise elastisch verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke, - wird als Blouson nicht vom Warenkreis der Unterposition (KN) 6210 1092 erfasst. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, kein Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

DEBTI27771/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Kurze Hose, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Vliesstoffen der Position 5603 aus Polypropylen (synthetische Chemiefasern), -- auf der Rückseite mit einer bis zum Schritt reichenden, schlitzförmigen Öffnung; eine Aus- führung weist hinten zusätzlich eine mit Klettverschlüssen ausgestattete Verschlusspatte auf, -- als kurze Hose gearbeitet, -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, -- vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- an den Beinabschlüssen lediglich geschnitten, -- soll während einer Darmspiegelung als Einweghose getragen werden, - wird als Hose nicht vom Warenkreis der Unterposition (KN) 6210 1092 erfasst. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, kein Einwegkittel von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

PLBTIWIT-2025-001008Erteilt von PLGültig bis 2028-07-30

Ubranie jednorazowego użytku z 3-warstwowej włókniny z włókien syntetycznych. Składa się z bluzy i spodni w tym samym rozmiarze i kolorze, stanowi komplet zgodnie z definicją z uwagi 3. (b) do działu 62 Wspólnej Taryfy Celnej. Ubranie nie jest rozróżniane na damskie i męskie. Bluza: z krótkimi rękawami, z dekoltem w kształcie litery V, bez rozpięcia. Spodnie: bez rozpięcia, w pasie regulowane trokami. Gramatura włókniny 35 g/m2. Deklarowane przeznaczenie: dla personelu medycznego na blokach operacyjnych i w pomieszczeniach czystych, jako ubranie pod fartuch chirurgiczny. Produkt nie jest sterylny. Komplet jest opakowany w worek foliowy. Występuje w rozmiarach S-XL, w kolorze niebieskim lub zielonym. Zbiorczo komplety pakowane są w karton po 50 sztuk. Przywóz towaru z Chin.

PLBTIWIT-2025-001007Erteilt von PLGültig bis 2028-07-30

Ubranie jednorazowego użytku z 3-warstwowej włókniny z włókien syntetycznych. Składa się z bluzy i spodni w tym samym rozmiarze i kolorze, stanowi komplet zgodnie z definicją zawartą w uwadze 3 (b) do działu 62 Wspólnej Taryfy Celnej. Ubranie nie jest rozróżniane na damskie i męskie. Bluza: z długimi rękawami zakończonymi mankietami z białej dzianiny bawełnianej, dookoła szyi wykończona białą lamówką, bez zapięcia, z przodu naszyte 3 kieszenie. Spodnie: nogawki zakończone mankietami z białej dzianiny bawełnianej, w pasie regulowane taśmą, naszyte 2 kieszenie. Gramatura materiału 35 g/m2. Deklarowane przeznaczenie: dla personelu medycznego na blokach operacyjnych i w pomieszczeniach czystych. Ubranie nie jest sterylne. Występuje w rozmiarach S-XXL, w kolorze niebieskim lub zielonym. Komplet jest pakowany w worek foliowy. Zbiorczo komplety są pakowane w karton po 80 sztuk.

PLBTIWIT-2025-001010Erteilt von PLGültig bis 2028-07-30

Fartuch z włókniny z włókien syntetycznych (polipropylenowych) o masie 20 g/m2 lub 30 g/m2, w kolorze niebieskim, jednorazowego użytku. Fartuch jest długości około kolan, z okrągłym dekoltem z obramowaniem, z długimi rękawami zakończonymi gumką lub białymi mankietami z dzianiny, rozcięty z tyłu na całej długości oraz związywany trokami z tyłu szyi i w pasie. Deklarowane przeznaczenie: dla personelu medycznego podczas wykonywania procedur medycznych na oddziałach szpitalnych i izbach przyjęć. Produkt nie jest sterylny. Występuje w rozmiarach od S-2XL. Opakowany w worek foliowy po 10 sztuk. Następnie 10 worków w karton. Według przedstawionych informacji, produkt nie jest przeznaczony do stosowania podczas zabiegów chirurgicznych (nie jest to produkt objęty podpozycją CN 62101092). Przywóz towaru z Chin.

ROBTI2025/005017Erteilt von ROGültig bis 2028-07-03

Conform descrierii solicitantului si imaginii publicate in baza de date, produsul reprezinta un combinezon de protectie impotriva prafului grosier, din material netesut de polipropilena. Produsul acopera partea superioara si inferioara a corpului pana la glezne, are gluga cu elastic in jurul fetei, maneci lungi si drepte, elastic la mansete si se inchide frontal cu fermoar. Se utilizeaza ca echipament individual de protectie, de unica folosinta, peste alte haine. Produsul este ambalat individual in pungi de plastic care includ instructiuni de utilizare.

DEBTI15378/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Kittel, sog. Besucherkittel, Größe XL, Foto siehe Anlage, - 10 Stück mit einem Papiereinleger in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Farben), die Ware wird durch ein Muster in Hellblau veranschaulicht, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 128 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, im Nacken und im Taillenbereich mit Bindebändern zu schließen, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, vereng- enden Bündchen ausgestattet, - am unteren Rand lediglich geschnitten, - laut Antrag nicht zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen. "Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5603, kein Einwegkittel von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …

Pos. 6210

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …

Pos. 6210

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …

Pos. 6210

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.10.98?

Die Zolltarifnummer 6210.10.98 umfasst Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.10.98?

Der Drittlandszollsatz für 6210.10.98 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6210.10.98?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621010. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.10.98?

6210.10.98 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6210.10.98 im Zolltarif eingeordnet?

6210.10.98 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621010 aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.10.98?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.10.98 erfasst, zum Beispiel DEBTI8696/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6210.10.98 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.10.98 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.10.98?

KN-Code 6210.10.98 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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