Zolltarifnummer 6210.50.00.00: Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6210.50.00.00 steht für Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6210.50.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6210.50.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6210.50.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004Protective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Parka HI-VIZ 4/1, avec veste amovible PARKA : en OXFORD : 100% Polyester enduit Polyuréthane - 300D Doublure principale MESH : 100% Polyester - 50g/m2 (corps) - Doublure 2 TAFFETAS : 100% Polyester - 50g/m2 (bas + manche) BANDES RÉTRORÉFLÉCHISSANTES: cousues microbilles : 5cm 2 bretelles + 2 ceintures + 2 brassards/manche Imperméabilité 3 000 mm Empiècements contrastés: Bas + Poignets Taille ajustable par cordon élastiqué & bloqueurs Trappe de marquage VESTE AMOVIBLE : En OXFORD : 100% Polyester enduit Polyuréthane - 300D Matière 2 BORDS-CÔTES: 100% Polyester DOUBLURE POLAIRE: 65% Polyester Doublure 2 :Matelassage : 00% Polyester - 160g/m2 (corps) Doublure 3 TAFFETAS: 100% polyester 50g/m2 (manches) BANDES RÉTRORÉFLÉCHISSANTES cousues microbilles : 5cm 2 ceintures + 2 brassards/manche Imperméabilité 3 000 mm 2 poches basses sous rabat fermé par scratch 1 poche plaquée intérieure fermée par scratch Trappe de marquage
Vêtement destiné à recouvrir le bas du corps, de type pantalon, pour femmes, confectionné en tissu de fibres synthétiques (Polyester – Élasthanne) stratifié de matière plastique (polyuréthane) et à envers constitué d'une étoffe de bonneterie grattée de fibres synthétiques. Ce pantalon taille basse et arrondi aux hanches est équipé de pattes auto-agrippantes intérieures ajustables, d'une fermeture gauche sur droite à boutons-pression et braguette zippée, de deux poches repose-mains zippées sécurisées, de fermetures à glissière extensibles à soufflet au niveau de l’ourlet ainsi que de guêtre pare-neige intérieure. Ce pantalon est destiné à être utilisé lors de la pratique du ski ou du snowboard.
Vêtement à haute visibilité, destiné à recouvrir la partie supérieure du corps, de type gilet sans manches, non reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme, descendant jusqu'au dessous des hanches, et confectionné en tissu de fibres synthétiques (polyester) dont la face interne est enduite de matière plastique perceptible à l’œil nu. Ce vêtement comporte un col montant, une ouverture complète sur le devant se fermant au moyen d'une fermeture à glissière, et une doublure intérieure en bonneterie polaire. Ce vêtement possède également deux poches à rabat sur le devant se fermant au moyen d'une bande auto-agrippante munie chacune d'une deuxième poche sans fermeture, une poche à soufflet sur la poitrine côté droit se fermant au moyen d'une bande auto-agrippante, des bandes rétro-réfléchissantes et à l'intérieur une poche poitrine sans fermeture. Cet article existe en plusieurs coloris et en différentes tailles.
Vêtement, destiné à recouvrir la partie inférieure du corps, de type pantalon, de couleur noire, utilisé dans la pratique de la moto, non reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme, à la taille élastiquée, et avec velcros pour ajuster la taille et le bas du pantalon au niveau des chevilles.. Celui-ci est confectionné à partir d'un tissu armure toile (de polyester). La face intérieure de l’article est enduite de chlorure de polyvinyle non alvéolaire (PVC) perceptible à l’œil nu. Le pantalon est utilisé comme protection contre la pluie. Celui-ci se décline en plusieurs tailles allant de S à 4 XL.
Tauchoverall mit integrierten Schuhen und separater Kopfbedeckung, Größe S/48, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam mit einem in einem kleinen Polybeutel verpackten Reparatur-/Pflegeset für den Einzelverkauf in einer einfachen Tasche aufgemacht und zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (Tauchen) zusammengestellt, - stellt sich als Warenzusammenstellung, bestehend aus einer zusammengesetzten Ware (Overall mit einem angesetzten Paar Schuhe) und einer Kopfbedeckung dar; das Reparatur-/Pflegeset ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, es ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - zusammengesetzte Ware: -- Overall (laut Antrag): --- aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 5906 mit einer Außen- und Innenlage aus ver- schiedenen einfarbigen Geweben aus Nylon (synthetische Chemiefasern) und einer sehr dünnen Zwischenlage aus Kautschuk (Butyl; keine Zellstruktur erkennbar) mit einem Quadrat- metergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm, --- einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, --- mit einem Stehkragen aus Gewirken der Position 5906; mit einem eingearbeiteten, verengen- den Abschluss aus Kautschuk, --- vorn mit einer asymmetrisch von der linken Schulter bis zur rechten Hüfte verlaufenden Öff- nung, zweilagig gearbeitet und jeweils mit einem eigenen Reißverschluss zu schließen, --- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), --- mit einem Einlass- (mit angeschraubtem Inflatorschlauch) und einem Auslassventil ausge- stattet, --- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit Klettverschlussriegeln und eingearbeiteten, ver- engenden Abschlüssen aus Kautschuk, --- mit verschiedenen aufgesetzten Taschen, --- im Schritt mit einem zwischen den Beinen durchgeführten, längenverstellbaren, elastischen Band, das mit einem Klickverschluss aus Kunststoff am Vorderteil befestigt wird, --- innen mit einem Hosenträgersystem ausgestattet, -- Schuhe (laut Antrag): --- den Knöchel bedeckende Stiefel, --- augenscheinlich mit einem Oberteil aus kautschutierten Gewirken und Verstärkungsteilen sowie einer Laufsohle aus Kautschuk, -- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Overall den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - Kopfbedeckung (laut Antrag): -- in Form einer sog. Sturmhaube, -- überwiegend aus augenscheinlich kautschutierten Gewirken, -- am Hals und entlang der Aussparung eines Gesichtsteils aus augenscheinlich einseitig mit Gewirken verstärktem Zellkautschuk versehen, -- durch Zusammenfügen aus mehreren Stücken der vorgenannten Erzeugnisse hergestellt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt die zusammengesetzte Ware gegenüber der Kopfbedeckung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Kleidung (Overall), aus Erzeugnissen der Position 5906, aus Geweben, für Frauen"
Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,6 mm dicken, dreilagigen Textillaminaten der Position 5903 aus 100 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern), mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben, einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken, -- im Schrittbereich aus einem ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewebe, -- im Bereich der Knie und des Gesäßes aus ca. 0,7 mm dicken, zweilagigen Textillaminaten der Position 5903, mit einer Außenlage aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff über- zogenen Geweben aus 88 % Nylon und 12 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus 100 % Polyester, -- in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 5 cm breiten, teilweise elastisch verengten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von rechts über links, die im Bund mit einem Druckknopf und einem Hakenverschluss geschlossen wird, -- mit diversen ein- und aufgesetzten Taschen, -- hinten im Bereich der Oberschenkel seitlich mit Belüftungsschlitzen mit Reißverschluss ausge- stattet und mit netzartig durchbrochenen Gewirken unterlegt, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild sind die Textillaminate der Position 5903 charakterbestimmend; die Gewebe der Außenlage bestimmen dabei insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter des Textillaminats, - aufgrund der Überlappung der Patte von rechts über links Frauenkleidung. "Kleidung (lange Hose), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
Gilet sans manches, réversible, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, descendant jusqu'aux hanches, avec un col montant et une ouverture complète sur le devant se fermant au moyen d'une fermeture à glissière. Ce vêtement comporte sur les deux faces : - des poches munies d'un rabat et d'un velcro - une poche munie d'une fermeture a glissière. Le gilet présente une face en tissu de fibres synthétiques (100% polyester) enduit de matière plastique non alvéolaire sur la face interne (l'enduction étant perceptible à l’œil nu). Cette face comporte deux bandes réfléchissantes cousues à l'horizontale. L'autre face est en tissu enduit et matelassé. La base de ce vêtement comporte un cordon coulissant resserrant.
Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern); im Bereich der Beinabschlüsse aus nicht laminierten Geweben aus Spinnstoffen, - durchgehend mehrlagig gefüttert, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen; mittels Klettver- schlussriegeln zu verengen; mit abnehmbaren, längenverstellbaren Hosenträgern, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von rechts über links (Frauenkleidung), die im Taillenbund mittels Haken- und Druckknopfverschluss geschlossen wird, - mit verschiedenen eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen; innen mit einem eingenähten sog. Schneefang ausgestattet, - an den Beinabschlüssen gesäumt. "Kleidung (lange Hose) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.50.00.00?
Die Zolltarifnummer 6210.50.00.00 umfasst Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.50.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6210.50.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6210.50.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621050. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.50.00.00?
6210.50.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6210.50.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6210.50.00.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621050 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.50.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.50.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05582-02. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6210.50.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.50.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.50.00.00?
TARIC-Code 6210.50.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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