Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6211.12.00: Trainingsanzüge, für Frauen oder Mädchen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6211.12.00 steht für Trainingsanzüge, für Frauen oder Mädchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6211.12.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6211.12.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
  3. 6211.12für Frauen oder Mädchen
  4. 6211.12.00Trainingsanzüge, für Frauen oder Mädchen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.12.00

HS-Code6211.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6211.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23966/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-18

Badehose, sog. kurze Hose, O/N: 116953, Größe 122/128, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund, mit Tunnelzug, - vorn mit einer Pattenattrappe versehen; ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, - mit einem eingenähten Innenslip, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden, damit keine Ware der Position 6204. "Badehose, aus Geweben, für Mädchen"

DEF/570/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-01-22

Badehose, sog. Beach- und Schwimmshorts (Artikel-Nr.: 192006 / 1), siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, - mit einem am Bund angenähten Kordelverschluss, aber ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Männer oder Frauen) hinweisen (unisex), - mit einem netzartigen Innenslip, - mit einer am Bund eingenähten Innentasche mit Überlappverschlusssystem, das den vollständigen Verschluss der Tasche gewährleistet, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: 51 cm), an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - die Außenseiten der Hosenbeine sind mit einem bunten Motiv bedruckt, - kennzeichnet sich nach Material,Schnitt und Aussstattung als Badehose (Badeshorts), somit keine kurze Hose der Position 6204.

FR-E4-2006-002636Erteilt von FRGültig bis 2012-07-03

MAILLOT DE BAIN SOUS LA FORME D’UN SHORT, EN TISSU DE FIBRES SYNTHÉTIQUES (100% POLYESTER), NON RECONNAISSABLE COMME ETANT POUR HOMME OU POUR FEMME, DESCENDANT A MI-CUISSES, SANS OUVERTURE SUR LE DEVANT, AVEC UNE FAUSSE BRAGUETTE COUSUE, AVEC UN ELASTIQUE À LA TAILLE ET UN CORDON SE NOUANT A L’EXTERIEUR, AVEC UNE POCHE PLAQUEE AU NIVEAU DE LA CUISSE SE FERMANT ENTIEREMENT PAR VELCRO, AVEC UNE DOUBLURE INTERNE EN MAILLE FILET FORMANT UN SLIP, AVEC UN OURLET À LA BASE, AVEC UN LOGO PUBLICITAIRE SUR LE COTE.

DEF/3605/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-09-18

Badehose für Frauen, sog. Herren Bade u. Beachshorts, Größe M, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Etikett 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit elastischen Taillenbund, mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; somit ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Männer oder Frauen) hinweisen (unisex), - mit einem netzartigen Innenslip, - mit einer aufgesetzten Gesäßtasche, mit Patte und einem durchgehenden, die Tasche vollständig verschließenden Klettverschluss, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: 52 cm), an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kennzeichnet sich nach Material,Schnitt und Aussstattung als Badehose (Badeshorts), somit keine kurze Hose der Pos. 6204.

DEF/2215/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-25

Badehose, sog. Phase Short Laufhose, Art. 1302, Größe M, siehe Foto, - aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem 2,5 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Kordelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, somit ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Mann/Frau) hinweisen (unisex), - mit einem innen angenähten Täschchen (10,5 x 8 cm), mit überschlagener Patte ohne Verschlusssystem, - mit einem Innenslip aus durchbrochenen Gewirken, mit enganliegenden Abschlüssen, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: 35 cm), - an den Beinaußenseiten mit 4 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kennzeichnet sich nach Material, Schnitt und Ausstattung als Badehose (Badeshort), somit keine kurze Hose der Position 6204.

DEF/2060/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-16

Badehose, Größe 152, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken Flächenerzeugnissen, - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund mit Kordelzug, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht das Knie bedecken (Seitenlänge: 39 cm), - an den Beinabschlüssen gesäumt, - kennzeichnet sich nach Material, Schnitt und Ausstattung als Badehose, somit keine kurze Hose der Pos. 6204.

DEF/2059/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-16

Badehose, Größe 128, siehe Foto, - aus verschiedenen, 0,3 mm dicken, einfarbigen Flächenerzeugnissen, - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund mit Kordelzug, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht das Knie bedecken (Seitenlänge: 40 cm), - an den Beinabschlüssen gesäumt, - kennzeichnet sich nach Material, Schnitt und Ausstattung als Badehose, somit keine kurze Hose der Pos. 6204.

DEF/1965/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-04

Badehose, sog. kurze Hose (Style 1361 Blocked Phase Short), Größe M, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Textiletikett 88% Polyester und 12% Spandex (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem 3 cm breiten, elastischen Taillenbund; mit Kordelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluß, somit ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Mann/Frau) hinweisen (unisex), - mit einem innen am Bund angenähten Täschchen (10,5 x 8 cm), mit übergeschlagener Patte ohne Verschlußsystem, - mit einem Innenslip aus durchbrochenen Gewirken, mit enganliegenden Abschlüssen, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: 36 cm), - an den Beinaußenseiten mit 4 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kennzeichnet sich nach Material, Schnitt und Ausstattung als Badehose (Badeshort), somit keine kurze Hose der Position 6204.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6211

Zu Unterposition 6211 11 00 und 6211 12 00: Siehe HS-Erläuterungen zu Position 6211, erster Absatz. Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6112 31 10 bis 6112 39 90 gelten sinngemäß.

Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.12.00?

Die Zolltarifnummer 6211.12.00 umfasst Trainingsanzüge, für Frauen oder Mädchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.12.00?

Der Drittlandszollsatz für 6211.12.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6211.12.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621112. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.12.00?

6211.12.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6211.12.00 im Zolltarif eingeordnet?

6211.12.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621112 für Frauen oder Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.12.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.12.00 erfasst, zum Beispiel DE23966/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.12.00?

KN-Code 6211.12.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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