Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0: Skianzüge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0 steht für Skianzüge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.20.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6211.20.00.10.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
- 6211.20Skianzüge
- 6211.20.00Skianzüge
- 6211.20.00.10aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern
- 6211.20.00.10.0Skianzüge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Skioverall für Kinder, sog. Skianzug (Artikel 43611), Größe 98, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% synthetischen Chemiefasern; die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff beschichtet sein, ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (somit nicht aus Meterware der Position 5903, damit keine Kleidung der Position 6210), - einteilig, den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen bedeckend, - mit einer Kapuze, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Klettverschlusspatte von links auf rechts, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit eingenähten Bündchen aus gerippten Gewirken, - durchgehend wattiert gefüttert, zusätzlich mit einem Futter aus gerauten Gewirken, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt, mit einem 11,5 cm hoch reichenden Reißverschluss und einem erweiternden Einsatz, - nach allgemeinem Aussehen und Beschaffenheit erkennbar dazu bestimmt, hauptsächlich beim Skisport getragen zu werden.
Zweiteiliger Skianzug (Skikombination) bestehend aus einer zusammengesetzten Ware (Blouson und Kopfbedeckung (Sturmhaube)) und einer Latzhose, sog. Skianzug Modell 1, Größe 128, siehe Foto, - bestehend aus: -- überwiegend (charakterbestimmend) aus verschiedenen 0,2 mm dicken, einfarbigen (roten und schwarzen) Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern); die Gewebe weisen einen leichten Glanz auf, ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (nicht aus Meterware der Position 5903, damit keine Kleidung der Position 6210) und -- an verschiedenen Stellen mit Einsätzen aus 0,2 mm dicken, einfarbigen (weißen),xsd einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, -- gleich in Struktur, Stil, Größe und stofflicher Zusammensetzung; - zusammengesetzte Ware: -- Blouson (charakterbestimmend): --- wattiert gefüttert, --- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 59 cm), vorn ca. 4,5 cm kürzer gearbeitet, --- mit Stehkragen, --- mit abtrennbarer Kapuze mit Tunnelzug, vorn mit Klettverschluss von links auf rechts zu schließen, --- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, mit einer von links auf rechts überlappenden Patte mit Klettverschluss, --- vorn mit vier durch Blenden verdeckte, eingesetzte Taschen (zwei Brusttaschen und zwei Taschen unterhalb der Taille), --- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand hinausreichen; an den Ärmelenden mit teilweise elastischen Bündchen mit Klettverschlussriegeln und einem innen eingenähten Schneefang aus Gewirken, der bis zum Ansatz der Finger reicht und zur Fixierung an der Hand mit einem Daumenloch ausgestattet ist, --- am unteren Rand mit einem elastischen, verengenden Tunnelzug; innen mit einem eingenähten, verstellbaren Schneefang, -- Kopfbedeckung in Form einer Sturmhaube: --- durch Zusammennähen von 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirkezuschnitten hergestellt, --- enganliegend, den Kopf und den Hals mit Ausnahme des Augenbereiches bedeckend, --- zur Verwendung als Wind-und Kälteschutz beim Skifahren in den Blouson eingenäht, - Latzhose: -- wattiert gefüttert, -- in der Taille abschließend mit einem ca. 4 cm breiten, an den Seiten elastischen Taillenbund mit Gürtelschlaufen, -- mit einem mit Reißverschluss abtrennbaren Rückenlatz, mit verstellbaren, elastischen Trägern aus Geweben, die auf der Vorderseite mit Klettverschlusslaschen befestigt werden, -- vorn mit einer bis etwa zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer von links auf rechts überlappenden Patte, die im Bund mit einem Klettverschluss geschlossen wird, -- vorn mit vier eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, verdeckt durch Blenden, wobei zwei in der Optik von offenen Eingriffstaschen gestaltet sind, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit Klettverschlussriegeln und einem innen eingesetzten Schneefang aus Geweben, der mit einem Klett- und Druckknopfverschluss sowie einem elastischen Haftband ausgestattet ist, - nach allgemeinem Aussehen und Beschaffenheit erkennbar dazu bestimmt, hauptsächlich beim Skisport getragen zu werden.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0?
Die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0 umfasst Skianzüge, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.20.00.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 6211.20.00.10.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.20.00.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0?
6211.20.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.20.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
6211.20.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621120 Skianzüge > 62112000 Skianzüge > 6211200010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.20.00.10.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.20.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEF/5456/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0?
Warennummer 6211.20.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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