Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6211.33.90.00: Trainingsanzüge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6211.33.90.00 steht für Trainingsanzüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6211.33.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6211.33.90.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
  3. 6211.33andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern
  4. 6211.33.90andere
  5. 6211.33.90.00Trainingsanzüge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.33.90.00

HS-Code6211.336 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6211.33.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6211.33.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 0013Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14257/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-06

Weste, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen bis zu ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag überwiegend Polyester (synthetische Chemiefasern) bzw. vollständig aus Polyester, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 , 5 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), somit keine Frauenkleidung, - ärmellos, an den Armausschnitten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss und einer aufgesetzten Tasche mit Patte, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit Druckknopfriegeln zu verengen, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI13260/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Weste, in Kindereinheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Vakuum-Kunststoffbeutel verpackt, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 51 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit einem Klettverschluss von links über rechts geschlossen wird (Knabenkleidung), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten, - mit aufgedruckten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen versehen, - an allen Rändern mit schmalen Streifen aus Gewirken eingefasst, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Knaben, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"

DEBTI7742/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Kittel, Größe 128, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 73 , 5 cm), u. a. aufgrund der Länge keine Kleidung der Position 6205, - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem Klettverschluss von links auf rechts (Knabenkleidung); u. a. somit kein Kleid, - mit langen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dient laut Antrag dazu, die Kleidung von jungen Forscher/innen vor Flecken und Chemi- kalien zu schützen, - aufgrund der Abmessungen für Kinder mit einer Körpergröße von unter 158 cm bestimmt, somit keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Knaben, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI13262/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Weste, in Erwachseneneinheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Vakuum-Kunststoffbeutel verpackt, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit einem Klettverschluss von links über rechts geschlossen wird (Männerkleidung), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten, - mit aufgedruckten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen versehen, - an allen Rändern mit schmalen Streifen aus Gewirken eingefasst, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"

DEBTI597/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Frack, Größe 140, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - im Rückenteil mit zwei weit herabhängenden Schößen ("Schwalbenschwänze"), über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm); somit keine Jacke, - vorn erheblich kürzer gearbeitet, - mit einem Reverskragen, - mit Schulterpolstern ausgestattet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Knaben- kleidung), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Frack), aus Geweben, für Knaben, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

FRBTIFR-BTI-2025-04713Erteilt von FRGültig bis 2029-02-03

Vêtement couvrant la partie supérieure du corps, confectionné en matière textile tissée de fibres synthétiques, de type gilet de haute visibilité. Le gilet, sans manche et reconnaissable comme étant pour hommes ou garçonnets, est composé intégralement de polyester, se ferme au moyen de scratchs gauche sur droite, et est équipé de deux bandes réfléchissantes cousues. Le produit est conditionné par carton de 50 unités, disponible en deux tailles (XL, 2XL) et deux coloris (orange et jaune).

DEBTI4383/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-28

Weste, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem bedrucktem Polybeutel verpackt, - doppelt gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 20 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit Schulterriegeln mit Knopfverschluss, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einem Riegel mit Druckknopf- verschluss von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - mit verschiedenen Taschen sowie angenähten Schlaufen aus Geweben ausgestattet; davon drei jeweils mit einem D-Ring aus unedlem Metall zum Anbringen von Ausrüstungsgegenständen, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI33031/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-12

Weste, sog. Warnweste, Art. FLWE08, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 31 % Polyester, 28 % Modacryl, 20 % Aramid und 20 % Viskose (alles Chemiefasern) sowie 1 % anderen (antistatischen) Fasern; im Schulterbereich mit Einsätzen aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67,5 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit einem Klettriegel von links über rechts geschlossen wird (Männerkleidung), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten, - mit aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen versehen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6110. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

Pos. 6211

Zu Unterposition 6211 33: 1. Paintball pants (trousers) - Farbballhose, dazu bestimmt während des Paintballspiels getragen zu werden, überwiegend aus Gewebe (70 % Polyester und 30 % Nylon), das mit einem wasserresistenten Überzug versehen wurde, der mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist und teilweise im Leistenbereich und im Innenbereich der Schenkel aus Gewirken bestehend. Das Kleidungsstück weist einen Gummizug in der Taille auf, ist mit dehnbaren Fasern oberhalb der Knie versehen, um schnelle Strechbewegungen zu ermöglichen, weist Lüftungsöffnungen auf, verfügt über einen Reißverschluss mit Überlappung von links auf rechts, justierbarem Gürtel, Innentaschen mit schräg verlaufender Öffnung an den Seiten und aufgenähten Fronttaschen. …

Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.33.90.00?

Die Zolltarifnummer 6211.33.90.00 umfasst Trainingsanzüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.33.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6211.33.90.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6211.33.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621133. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.33.90.00?

6211.33.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6211.33.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6211.33.90.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621133 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern > 62113390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.33.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.33.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14257/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6211.33.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6211.33.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A005, 0010, 0013, 1A005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.33.90.00?

TARIC-Code 6211.33.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.