Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6212.10.90.00.0: Büstenhalter, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6212.10.90.00.0 steht für Büstenhalter, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6212.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6212.10.90.00.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6212Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6212.10Büstenhalter
  4. 6212.10.90andere
  5. 6212.10.90.00.0Büstenhalter, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6212.10.90.00.0

HS-Code6212.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6212.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6212.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6212.10.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI29387/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Büstenhalter, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken aus Spinnstoffen, zweilagig und an den Seiten dreilagig gearbeitet, - mit ca. 3 cm breiten, in der Länge verstellbaren, elastischen Trägern, - mit einzeln ausgearbeiteten, gepolsterten Büstenteilen von konvexer Form, - im Rückenteil mit einem für Büstenhalter typischen Haken- und Ösenverschluss, - am unteren Rand mit einem etwa 5 cm breiten, elastischen Band versehen, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu korrigieren und zu formen. " Büstenhalter, aus Gewirken, nicht in Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

DEBTI29376/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Büstenhalter, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, mit einem augenscheinlich metallisierten Farbaufstrich versehenen Gewirken der Position 5907 aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthe- tische Chemiefasern), - als sog. Neckholder gearbeitet; wird unmittelbar auf der Haut getragen, - mit ca. 1 cm breiten Trägern, die im Nacken verknotet werden; mit einem Firmenlogo aus augenscheinlich unedlem Metall verziert, - die Brust bedeckend, mit einzeln ausgearbeiteten, mit Gewirken unterlegten Büstenteilen; mit herausnehmbaren Polstern, - mit einem durch den unteren Rand der beiden Büstenteile geführten, schmalen Band, das im Rücken verknotet wird und mit dessen Hilfe die Büstenteile in getragenem Zustand Körbchen bilden, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, - stellt als alleiniges Oberteil keinen Badeanzug der Position 6112 dar. "Büstenhalter, aus Gewirken, nicht mit einem Slip bzw. einer anderen Unterhose als Waren- zusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

DEBTI15797/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Büstenhalter, Größe 90C, Foto siehe Anlage, - teilweise doppelt gearbeitet; aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - mit ca. 1,8 cm breiten, in der Länge verstellbaren, elastischen Trägern, - die äußeren Lagen der Cups sind mit einem Hakenverschluss an den Trägern befestigt und können zum Stillen heruntergeklappt werden; vorn zusätzlich mit zwei doppelt gearbeiteten Einsätzen, die den jeweiligen äußeren Seitenbereich der Einzelbüsten bedecken und während des Stillens vor Blicken schützen, - mit ausgearbeiteten Büstenteilen von konvexer Form, - im Rückenteil mit einem für Büstenhalter typischen Haken- und Ösenverschluss, - vorn mittig mit einer Wäscheschleife aus Geweben und an den oberen und unteren Rändern mit angenähten Borten verziert, - auf der Rückseite an den Rändern mit innen angebrachten elastischen Bändern ausgestattet, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu korrigieren und zu formen, somit keine Ware der Position 6114. "Büstenhalter, aus Gewirken, nicht in Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

DEBTI50705/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Büstenhalter, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - als sog. Neckholder gearbeitet; wird unmittelbar auf der Haut getragen, - mit ca. 1 cm breiten, im Nacken zu verknotenden Trägern, mit einem Einsatz in Form eines Firmenlogos aus unedlem Metall, - die Brust bedeckend, mit einzeln ausgearbeiteten, dünn unterlegten Büstenteilen; mit heraus- nehmbaren Polstern, - mit einem durch den unteren Rand der beiden Büstenteile geführten, schmalen Band, das im Rücken verknotet wird und mit dessen Hilfe die Büstenteile in getragenem Zustand Körbchen bilden, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, - stellt als alleiniges Oberteil keinen Badeanzug der Position 6112 dar. "Büstenhalter, aus Gewirken, nicht mit einem Slip bzw. einer anderen Unterhose als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

DEBTI50708/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Büstenhalter, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen, elastischen, musterbildenden Gewirken aus laut Antrag 87 % Polyamid und 13 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - als sog. Neckholder gearbeitet; wird unmittelbar auf der Haut getragen, - mit ca. 1 cm breiten Trägern, die im Nacken verknotet werden; mit einem Firmenlogo aus unedlem Metall verziert, - die Brust bedeckend, mit einzeln ausgearbeiteten, mit Gewirken unterlegten Büstenteilen; mit herausnehmbaren Polstern, - mit einem durch den unteren Rand der beiden Büstenteile geführten, schmalen Band, das im Rücken verknotet wird und mit dessen Hilfe die Büstenteile in getragenem Zustand Körbchen bilden, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, - stellt als alleiniges Oberteil keinen Badeanzug der Position 6112 dar. "Büstenhalter, aus Gewirken, nicht mit einem Slip bzw. einer anderen Unterhose als Waren- zusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

DEBTI31020/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Büstenhalter, sog. Sport Bustier Honey Cumb Khaki, Art. 338809, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1,3 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - im Brustbereich durch Änderung der Wirkart mit ausgearbeiteten, die natürliche Form der Brust nachzeichnenden Büstenteilen von konvexer Form, - mit eingelegten Polstern, - mit ca. 3,5 cm breiten Schulterträgern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - entlang der oberen Ränder mit schmalen Streifen aus Gewirken eingefasst, - mit einem doppelt gearbeiteten, ca. 3,5 cm breiten, elastischen unteren Rand, der eng am Körper anliegt, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu korrigieren und zu formen. "Büstenhalter, aus Gewirken, nicht in Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

DEBTI21302/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Büstenhalter, sog. Bustier Spitze, Art.-Nr. 340382, Größe M (40/42), Foto siehe Anlage, - vorn doppelt gearbeitet, aus bis zu ca. 1,2 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, einfarbigen, elastischen Gewirken aus laut Antrag: 92 % Polyamid und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - im Brustbereich durch Änderung der Wirkart mit ausgearbeiteten, die natürliche Form der Brust nachzeichnenden Büstenteilen von konvexer Form, - mit eingelegten Polstern, - mit ca. 4 cm breiten Schulterträgern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - entlang der oberen Ränder mit einer ca. 1,5 cm breiten, angenähten Borte aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze), - mit einem abgepasst gewirkten, doppelt gearbeiteten, ca. 3 cm breiten, elastischen unteren Rand, der eng am Körper anliegt, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu korrigieren und zu formen. "Büstenhalter, aus Gewirken, nicht in Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

DEBTI21305/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Büstenhalter, sog. Bustier melange, Art.-Nr. 333666, Größe S (36/38), Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, elastischen, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 60 % Polyamid, 34 % Polyester und 6 % Elasthan (alles synthetische Chemie- fasern), - im Brustbereich durch Änderung der Wirkart mit ausgearbeiteten, die natürliche Form der Brust nachzeichnenden Büstenteilen von konvexer Form, - mit ca. 4 cm breiten Schulterträgern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - entlang der oberen Ränder mit schmalen Streifen aus Gewirken eingefasst, - mit einem abgepasst gewirkten, doppelt gearbeiteten, ca. 4 cm breiten, elastischen unteren Rand, der eng am Körper anliegt, - die Ware ist geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu korrigieren und zu formen. "Büstenhalter, aus Gewirken, nicht in Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6212

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) beschrieben. (entfallen) bis Entgegen den Miederhosen dieser Position weisen die Slips der Position 6108 keine maßgebenden Verstärkungen auf und haben aufgrund ihres Materials und/oder Schnitts keine stützende Funktion. Zu den Miederhosen dieser Position gehören nicht Slips in knappen Schnittformen, wie z. B. Tanga- oder Minislips (Abb. 7 und 8), selbst wenn sie die in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur aufgeführten Spinnstoffzusammensetzungen aufweisen (Pos. 6108). Abb. 3 Abb. 4 klassische Miederhose, kurz klassische Miederhose, lang Pos. 6212 Pos.6212 Abb. 5 Abb. 6 leichte Miederhose Taillenslip Hüftslip Pos. 6212 (entfallen) Abb. 7 Abb. …

Pos. 6212

Zu Unterposition 6212 10: 1. Leichtes gewirktes Kleidungsstück(90 % Polyamid, 10 % Elasthan) für Frauen oder Mädchen, dazu bestimmt den oberen Teil des Körpers zu bedecken und knapp unter die Büste reichend. Die Ware wird unmittelbar auf der Haut als Unterbekleidung getragen; sie weist einen V-förmigen Halsausschnitt, eine die Büste teilende Mittelnaht und schmale Schulterträger mit elastischen Bändern auf. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist mit elastischen Streifen von annähernd 20 mm Breite ausgestattet, damit es eng am Körper anliegt. Das Kleidungsstück hat eine den Körper stützende Funktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1

Pos. 6212

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1611/93 der Kommission vom 24. Juni 1993 1) (RV L 1611/93): 2. Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (85 % Polyamid, 15 % Elastomere) mit schmalen, regulierbaren Trägern, den Körper bis zum Schritt bedeckend. Das Vorderteil ist durchbrochen gewirkt, um die Beinausschnitte und im Rücken ist das Kleidungsstück mit elastischen Bändern versehen. Der Schritt des Kleidungsstücks wird mit drei Druckknöpfen geschlossen und ist mit einem Baumwollgewirke gefüttert. Der obere Teil des Kleidungsstücks ähnelt einem Büstenhalter und ist mit entsprechenden Bügeln mit Stützfunktion versehen. (siehe Foto Nr. 525 2)) Unterposition 6212 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6212 und 6212 90 00. …

Pos. 6212

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6212.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6212.10.90.00.0 umfasst Büstenhalter, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6212.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6212.10.90.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6212.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6212.10.90.00.0?

6212.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6212.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6212.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6212 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken > 621210 Büstenhalter > 62121090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6212.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6212.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29387/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6212.10.90.00.0?

Warennummer 6212.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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