Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6214.20.00: Schals, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6214.20.00 steht für Schals, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6214.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6214.20.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6214Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
  3. 6214.20aus Wolle oder feinen Tierhaaren
  4. 6214.20.00Schals, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6214.20.00

HS-Code6214.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6214.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2023-06345Erteilt von FRGültig bis 2026-12-03

Article en matière textile, de type châle ou foulard, confectionné en tissu majoritairement de laine (37 % cachemire et 32 % d’autre laine), et de soie (31%). L'article n’est pas fait à la main, et existe en plusieurs coloris. Poids net : 0,2 kg. Dimensions : 190 x 64 cm.

DE1622/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-23

Umschlagtuchähnliche Ware, sog. Bekleidungsteil für Frauen, Art. Nr. 49932/9899, Foto siehe Anlage - rechteckig; in den Abmessungen (L x B): ca. 147 cm x 116 cm, - aus ca. 2,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 50 % Wolle, 35 % Baumwolle und 15 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - in der Mitte einer Schmalseite mit einer bis etwa zur Mitte der Länge reichenden Aussparung, - ohne Verschluss, - vorn und seitlich offen; die Schultern, Teile der Arme und den Oberkörper bedeckend (somit kein umhang- ähnliches Kleidungsstück der Position 6202), - an den Schmalseiten mit ca. 9 cm langen Fransen aus gedrehten Fäden ausgestattet und entlang der Aussparung durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Umschlagtuchähnliche Ware, aus Geweben, aus Wolle"

DE24773/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-12

Schal, Artikel Juc Scarf, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen, gecrashten Geweben aus laut Antrag 100% Merinowolle, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 190 cm x 50 cm, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit ca. 2,5 cm langen Fransen aus nicht gebundenen Kettfäden ausgestattet (somit konfektioniert).

DE24777/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-12

Schal, Artikel Wombarra Scarf, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% Merinowolle, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 186 cm x bis zu 50 cm; in regelmäßigen Abständen gesmokt, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit ca. 2,5 cm langen Fransen aus nicht gebundenen Kettfäden ausgestattet (somit konfektioniert).

DE19598/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-11-11

Schal, sog. Damen Schal gestreift (Yamba Scarf), in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, buntgewebten, gecrashten Geweben aus lt. Antrag 100% Wolle, - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 190 cm x 40 cm, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit ca. 2,5 cm langen Fransen aus nicht gebundenen Kettfäden ausgestattet (somit konfektioniert), - augenscheinlich nicht handgearbeitet.

DE14668/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-09-01

Schal, Name: Picaninnie Scarf, in Erwachsenengröße, siehe beigefügte Foto, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Wolle, - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 200 cm x 53 cm, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit ca. 2 cm langen Fransen aus nicht gebundenen Kettfäden ausgestattet (somit konfektioniert), - nicht handgearbeitet.

DE14670/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-09-01

Schal, Name: Aldinga Beach Scarf, in Erwachsenengröße, siehe beigefügte Foto, - aus 0,3 mm dicken, leicht durchscheinenden, gecrashten Geweben aus lt. Antrag 100% Wolle, - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 200 cm x 47 cm, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit ca. 3 cm langen Fransen aus nicht gebundenen Kettfäden ausgestattet (somit konfektioniert), - nicht handgearbeitet.

DEF/631/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-07

Schal, siehe Foto, - aus 0,8 mm dicken, musterbildend gewebten Geweben aus lt. Antrag 55% Kaschmir (feine Tierhaare) und 45% Seide, - rechteckig, in den Abmessungen: 180 cm x 73 cm, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit ca. 2 cm langen Fransen aus nicht gebundenen Kettfäden ausgestattet (somit konfektioniert), - nicht handgearbeitet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6214

Zu Unterposition 6214 10 bis 6214 90 1. Umschlagtuch aus besticktem Gewebe, rechteckig, konfektioniert und gebrauchsfertig (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Das Umschlagtuch ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu der noch ein rechteckiges, besticktes Stück Gewebe gehört, das in keiner Weise konfektioniert ist. Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 5810 91 bis 5810 99/2.

Pos. 6214

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 559/95 der Kommission vom 13. März 19951) (RV L 559/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Rechteckiges, leichtes Gewebe aus 100 % Baumwolle mit den Abmessungen 105 x 180 cm, an zwei Seiten gesäumt und mit echten Webkanten an den beiden anderen Seiten: Dieses Gewebe weist im Mittelteil aufgedruckte mehrfarbige Verzierungen sowie einen einfarbigen Aufdruck an den Längskanten auf (Umschlagtuch). (Siehe Foto Nr. 5282)). Unterposition 6214 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6214, 6214 90 und 6214 90 00. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6214.20.00?

Die Zolltarifnummer 6214.20.00 umfasst Schals, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6214.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 6214.20.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6214.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6214.20.00?

6214.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6214.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

6214.20.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren > 621420 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6214.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6214.20.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-06345. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6214.20.00?

KN-Code 6214.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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