Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6215.10.00: Krawatten, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6215.10.00 steht für Krawatten, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6215.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6215.10.00
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6215Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals
  3. 6215.10aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
  4. 6215.10.00Krawatten, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6215.10.00

HS-Code6215.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6215.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLRTD-2015-0662Erteilt von NLGültig bis 2021-06-18

Een assortiment bestaande uit een pochet (sierzakdoek) en een das met onder meer de volgende kenmerken: - vervaardigd van -volgens opgave- zijde; - geconfectioneerd; - het pochet is voorzien van een siermotief en is vierkant van vorm; - het pochet heeft afmetingen van ongeveer 32 cm; - de das is voorzien van een motief met een schuine streep; - de das is gevoerd; - de das heeft afmetingen van ongeveer 155 x 8 cm. De kledingstukken zijn opgemaakt als een stel of assortiment voor de verkoop in het klein en zijn verpakt in een kartonnen verpakking met een cover van kunststof. Noch aan het pochet noch aan de das kan het wezenlijke karakter worden toegekend.

DEF/4208/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-23

Zweiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Krawatte und einem Ziertaschentuch (Einstecktuch), sog. Geschenkpackung mit Krawatte aus Seide und Ziertaschentuch, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung (Karton) für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen, musterbildend gewebten Geweben aus lt. Antrag 100 % Seide, - Krawatte: Gewicht: 50 g, Wert: 4 �, -- durch Nähen konfektioniert, -- zwischen 3 cm und 8 cm breite, 145 cm lange Krawatte, -- gefüttert, -- an den Enden spitz zulaufend, -- nicht handgearbeitet, - Ziertaschentuch: Gewicht: 4 g, Wert: 1,90 �, -- quadratisch, in den Abmessungen: 14 cm x 14 cm, -- an den Rändern gesäumt (konfektioniert); stellt sich aufgrund der geringen Seiten- längen als Ziertaschentuch der Pos. 6213 dar, - die Krawatte bestimmt nach Wert, Gewicht, Umfang und Gesamteindruck den Charakter der Warenzusammenstellung.

NLRTD-2005-001415Erteilt von NLGültig bis 2011-07-28

Een geweven stropdas van 100% zijde. De stropdas heeft een diagonaal streepjes dessin waarin op diverse plaatsen de bedrijfsnaam staat geweven. Het artikel is verpakt in een kartonnen doosje voorzien van een scharnierend deksel. De deksel is bekleed met het weefsel waarvan de stropdas is vervaardigd.

BEBED.T.236.447Erteilt von BEGültig bis 2010-08-12

Stropdas vervaardigd van weefsel van zijde. De das heeft een ingeweven streepjesmotief en onderaan een ingeweven bedrijfslogo en bedrijfsbenaming.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6215

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Krawatten beliebiger Form (auch auf Haltevorrichtungen aus Metall oder anderen Stoffen) wie Selbstbinder, Künstlerschleifen, Schmetterlingsknoten usw., wie sie üblicherweise von Männern getragen werden, einschließlich Halsbinden (für Jäger, Uniformträger usw.). Zu dieser Position gehören auch Gewebe, die zum Herstellen von Krawatten auf Formen zugeschnitten sind, jedoch nicht Gewebe, die schräg zum Fadenlauf einfach in Streifen geschnitten sind. Nicht zu dieser Position gehören: a) Krawatten, Schleifen und Schalkrawatten, aus Gewirken oder Gestricken (Pos. 6117). b) Beffchen, Jabots und ähnliche Waren, der Pos. 6217.

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6215.10.00?

Die Zolltarifnummer 6215.10.00 umfasst Krawatten, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6215.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6215.10.00 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6215.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6215.10.00?

6215.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6215.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6215.10.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6215 Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals > 621510 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6215.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6215.10.00 erfasst, zum Beispiel NLRTD-2015-0662. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6215.10.00?

KN-Code 6215.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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