Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6215.20.00: Krawatten, aus Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6215.20.00 steht für Krawatten, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6215.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6215.20.00
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6215Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals
  3. 6215.20aus Chemiefasern
  4. 6215.20.00Krawatten, aus Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6215.20.00

HS-Code6215.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6215.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45602/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Geschenkset; hier: Querbinder, sog. Hipster-Fliege, Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Set bestehend aus einem Querbinder (Fliege) aus Polyester und einer Kunststofftube mit Schraubverschluss aufgemacht zur Haar- und Körperwäsche. Die Bestandteile sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel als Geschenkset für den Einzelverkauf aufgemacht. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne des Zolltarifs, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Die Einreihung der Bestandteile hat somit getrennt zu erfolgen. Querbinder (Fliege): Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen Querbinder. Das Erzeugnis ist aus einem grün gefärbten Gewebe aus Polyester mit Weihnachtsmotiven zu einer Doppelschleife gearbeitet und mittig zu einer "Fliege" zusammengenäht. Die "Fliege" weist ein doppelt gearbeitetes Band aus dem gleichen Material auf, welches mittels einer Kunststoffschnalle längenverstellbar ist und durch Zusammenfügen konfektioniert werden kann. Es liegt kein Hinweis auf Handarbeit vor. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Querbinder (hier:"Fliege") aus Geweben, aus Chemiefasern, in die Unterposition 6215 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

IEBTI19NT-14-8843-DECErteilt von IEGültig bis 2022-12-18

A Novelty Bow Tie, woven, of polyester, decorated with shamrocks, worn to celebrate St. Patrick's Day. With an elastic band to put around the neck and a shamrock motif at the centre.

DEBTI11409/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-12

Schleife, sog. Fliege mit Klick-Verschluss, Modell: W-071S, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappunterlage in einem Polybeutel verpackt, - in den max. Abmessungen von ca. 13 cm x 7,5 cm x 1,8 cm, - vierfach (zweimal doppelt) gearbeitet, aus einfarbigen, satinartigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - mit einem eingelegten, groben Gewebe aus Spinnstoffen verstärkt, - mittig zu einer "Fliege" zusammengenäht, - wird mit einem doppelt gearbeiteten Band aus den Geweben der "Fliege" um den Hals gelegt und mit einem Klickverschluss aus Kunststoff im Nacken geschlossen; mittels einer Kunststoffschnalle längenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit - stellt sich als Schleife (Querbinder/"Fliege") der Position 6215 dar; derartige Schleifen gehören aufgrund des eigenständigen "Gebrauchswertes" nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern"

DEBTI11408/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-12

Schleife, sog. Fliege mit Pailletten, Modell: W-070G, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den max. Abmessungen von ca. 11 cm x 6 cm x 1,3 cm, - doppelt gearbeitet, aus Applikationsstickereien (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben, - mit einem eingenähten Vliesstoff verstärkt, - wird mittels eines angenähten, elastischen Bandes am Hals getragen, - mittig mit einem einfarbigen Band aus Geweben aus Spinnstoffen zu einer "Fliege" zusammengenäht, - alle Gewebe und der Vliesstoff aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit - stellt sich als Schleife (Querbinder/"Fliege") der Position 6215 dar; derartige Schleifen gehören aufgrund des eigenständigen "Gebrauchswertes" nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Schleife (Querbinder), andere als aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern"

DEBTI11427/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-12

Krawatte, sog. Krawatte Pailletten, Modell: VQ-020, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - in den max. Abmessungen von ca. 35 cm x 8 cm; an den Enden spitz zulaufend, - aus Applikationsstickereien (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben, - zweilagig gearbeitet und mit einem Innenfutter aus gerauten Geweben ausgestattet, - in gebundener Form; im Knoten mit einer eingearbeiteten Kunststoffverstärkung und mit einem eingenähten, um den Hals zu tragenden, längenverstellbaren Reißverschluss, dessen Ende und die Ränder zum Schutz des Halses mit verschiedenen Zuschnitten aus einfarbigen Geweben versehen sind, - alle Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich als Krawatte der Position 6215 dar; derartige Krawatten gehören aufgrund des eigenständigen "Gebrauchswertes" nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Krawatte, aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern"

CZ24-0490-2012Erteilt von CZGültig bis 2018-11-08

Dle údajů žadatele se jedná o kravatu z tkané textilie v různém barevném provedení s různými vzory. Rozměry zboží: délka 120 cm, šířka 9,5 cm. Deklarovaný materiál: 100% polyester (chemická vlákna). Balení: 1 ks v dárkové krabičce; 48 ks v kartonu.

NLRTD-2009-000146Erteilt von NLGültig bis 2015-02-01

Een vlinderstrik van een weefsel van synthetische textielstof met een sluiting van onedel metaal.

NLRTD-2009-000148Erteilt von NLGültig bis 2015-02-01

Een stropdas van een weefsel van synthetische textielstof. Het gedeelte van de stropdas dat om de hals loopt bestaat uit 2 elastische banden met een sluiting van onedel metaal.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6215

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Krawatten beliebiger Form (auch auf Haltevorrichtungen aus Metall oder anderen Stoffen) wie Selbstbinder, Künstlerschleifen, Schmetterlingsknoten usw., wie sie üblicherweise von Männern getragen werden, einschließlich Halsbinden (für Jäger, Uniformträger usw.). Zu dieser Position gehören auch Gewebe, die zum Herstellen von Krawatten auf Formen zugeschnitten sind, jedoch nicht Gewebe, die schräg zum Fadenlauf einfach in Streifen geschnitten sind. Nicht zu dieser Position gehören: a) Krawatten, Schleifen und Schalkrawatten, aus Gewirken oder Gestricken (Pos. 6117). b) Beffchen, Jabots und ähnliche Waren, der Pos. 6217.

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6215.20.00?

Die Zolltarifnummer 6215.20.00 umfasst Krawatten, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6215.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 6215.20.00 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6215.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6215.20.00?

6215.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6215.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

6215.20.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6215 Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals > 621520 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6215.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6215.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI45602/23-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6215.20.00?

KN-Code 6215.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.