Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6217.90: Teile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6217.90 steht für Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6217.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6217.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6217Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212
  3. 6217.90Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6217.90

HS-Code6217.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/4771/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-19

Teile von Kleidung, sog. Plack, siehe Fotos, - bestehend aus sechs zum Teil übereinanderliegenden, unterschiedlich großen, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnittenen und durch Steppstiche miteinander vernähten (somit konfektioniert) Zuschnitten aus unterschiedlicher Materialbeschaffenheit: -- drei Zuschnitte aus 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben, -- ein Zuschnitt aus 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben, -- ein Zuschnitt aus 0,9 mm dicken, gerauten, einfarbigen Geweben und -- ein Zuschnitt aus 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig punktuell mit Kunststoff (nicht mit bloßem Auge wahrnehmbar) bedruckten Geweben, -- alle Gewebe lt. Antrag aus Spinnstoffen, - ist lt. Antragsangaben dazu bestimmt, als Einlage z. B. in Anzüge, Saccos etc. im Brust-/Frontbereich zur Formgebung eingearbeitet zu werden und stellt sich somit aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung der Unterposition 6217 dar, damit kein Bekleidungszubehör der Unterposition 6217.

DEF/4772/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-19

Teile von Kleidung, sog. Ärmelfisch, siehe Fotos, - bestehend aus fünf zum Teil übereinanderliegenden, unterschiedlich großen, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnittenen und durch Steppstiche miteinander vernähten (somit konfektioniert) Zuschnitten aus unterschiedlicher Materialbeschaffenheit: -- drei Zuschnitte aus 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben, -- ein Zuschnitt aus einem 1,1 mm dicken Nadelfilz, -- ein Zuschnitt aus einem 1,6 mm dicken, mehrlagigen Flächenerzeugnis, mit einer aufkaschierten Lage aus Vliesstoff und einer Lage aus Nadelfilz, mit einer undichten Gewebelage als Verstärkung, -- alle Flächenerzeugnisse laut Antrag aus Spinnstoffen, - ist lt. Antragsangaben dazu bestimmt, als Einlage z. B. in Anzüge, Saccos etc. im oberen Ärmelbereich zur Formgebung eingearbeitet zu werden und stellt sich somit aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung der Unterposition 6217 dar, damit kein Bekleidungszubehör der Unterposition 6217.

DEF/4774/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-19

Teile von Kleidung, sog. Schulterpolster, siehe Fotos, - bestehend aus drei übereinanderliegenden, unterschiedlich großen, in annähernd dreieckiger Form zugeschnittenen und durch Steppstiche miteinander vernähten (somit konfektioniert) Zuschnitten aus unterschiedlicher Materialbeschaffenheit: -- ein Zuschnitt aus 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben, -- zwei Zuschnitte aus einem 1,7 mm dicken, einfarbigen, mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff, -- alle Flächenerzeugnisse laut Antrag aus Spinnstoffen, -- mit einer Wattierungslage aus Spinnstoffen, - ist lt. Antragsangaben dazu bestimmt, als Einlage z. B. in Anzüge, Saccos etc. im Schulter-/Ärmel-/oberen Frontbereich zur Formgebung eingearbeitet zu werden und stellt sich somit aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung der Unterposition 6217 dar, damit kein Bekleidungszubehör der Unterposition 6217.

FR-E4-2006-002415Erteilt von FRGültig bis 2012-11-06

PARTIE DE VETEMENT, CONFECTIONNEE EN TISSU, AVEC UNE ENDUCTION DE MATIERE PLASTIQUE, IMITANT LE CUIR, CET ARTICLE EST DESTINE A ETRE UTILISE COMME PARTIE DE BRANDEBOURG POUR L'HABILLEMENT.

SKZIN-0083-2004Erteilt von SKGültig bis 2010-12-07

Predný a zadný diel pánskych nohavíc - vystrihnutý zo základného materiálu, ktorý je určený na zošívanie.Vystrihnuté diely majú iný tvar ako pravouhlý. Zloženie materiálu: 80% vlna, 20% viskóza. Materiál je tkaný plátnovou väzbou.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6217

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes als aus Gewirken oder Gestricken, das weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch an anderer Stelle der Nomenklatur genannt oder inbegriffen ist. Ebenso zu dieser Position gehören Teile von Kleidungsstücken oder Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken, ausgenommen Teile von Waren der Pos. 6212. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schweißblätter, im Allgemeinen aus kautschutierten oder mit einer Zwischenlage aus Kautschuk versehenen Geweben (Schweißblätter ganz aus Kunststoff oder Kautschuk gehören zu Pos. 3926 bzw. 4015). …

Pos. 6217

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …

Pos. 6217

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6217.90?

Die Zolltarifnummer 6217.90 umfasst Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6217.90?

Der Drittlandszollsatz für 6217.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6217.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6217.90?

6217.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6217.90 im Zolltarif eingeordnet?

6217.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6217 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6217.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6217.90 erfasst, zum Beispiel DEF/4771/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6217.90?

HS-Unterposition 6217.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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