Zolltarifnummer 6301.30.90: Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6301.30.90 steht für Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6301.30.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6301.30.90
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6301I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken
- 6301.30Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle
- 6301.30.90Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6301.30.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Couverture, de type plaid, de forme rectangulaire, confectionnée en tissu de fibres naturelles de coton avec motif d’imprimé de rayures. La couverture comporte deux bords ourlés et deux bords munis de franges nouées provenant du tissage. L'article n'est constitué d'aucun rembourrage. Dimensions : 170 x 133 cm.
Umschlagtuch/Decke, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 160 cm x 97 cm (ohne Fransen), - zweilagig gearbeitet, -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle; an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten ca. 6,5 cm länger als die Innenlage gearbeitet und zusätzlich mit geknoteten Fransen ausgestattet, -- mit einer Innenlage aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6302 dar, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bilden die Gewebe der Schauseite das für die Spinn- stoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis, - kann sowohl als Umschlagtuch getragen als auch als Decke verwendet werden und stellt sich damit sowohl als Ware der Position 6214 als auch der Position 6301 dar, damit ist eine Einreihung nach den AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomen- klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
Umschlagtuch/Decke, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 160 cm x 95 cm (ohne Fransen), - zweilagig gearbeitet, -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben; an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten ca. 6,5 cm länger als die Innenlage gearbeitet und zusätzlich mit geknoteten Fransen ausgestattet, -- mit einer Innenlage aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken, -- beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6302 dar, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter der Ware, - kann sowohl als Umschlagtuch getragen als auch als Decke verwendet werden und stellt sich damit sowohl als Ware der Position 6214 als auch der Position 6301 dar, damit ist eine Einreihung nach den AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomen- klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
Decke, sog. Wellnesstuch/Decke, Art. Nr. 79177, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B): ca. 160 cm x 100 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Schmalseiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet; an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (damit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund des Materials nicht als Wäsche zur Körperpflege dar. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 180 cm x 130 cm, - doppellagig gearbeitet; aus bedruckten und einfarbigen Geweben aus laut Antrag 77 % Baumwolle und 23 % Leinen, - an den Schmalseiten mit Fransen ausgestattet, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 140 cm x 180 cm, - aus ca. 3 mm dicken, buntgewirkten, beiseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - entlang des Randes mit Überwendlichnähten gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Unterposition 6301 3010. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
Decke, sog. Strandtuch, TKl1110281251, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 173 cm x 96 cm, - bestehend aus zwei miteinander vernähten Lagen (somit konfektioniert): -- eine Lage (173 cm x 96 cm) aus ca. 0,3 mm dicken, buntbedruckten Geweben, -- die andere Lage (143 cm x 96 cm) aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken, -- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, - das Gewebe bestimmt hinsichtlich des Umfangs und des Wertes den Charakter der Ware, - zur Verwendung als Strandtuch, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - nicht gepolstert (somit keine Bettausstattung der Position 9404). "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben (charakterbestimmend) und aus Gewirken"
Decke (Kat. 7954), siehe Foto, - aus verschiedenen, 1, 3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - rechteckig, in den Abmessungen 183 cm x 136 cm, - mit einem angenähten, ca. 13 cm breiten, kontrastfarbenen, durch Umschlagen doppellagig gearbeiteten Rand; durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Abmessung als Decke der Position 6301 und nicht als Bettüberwurf (Gegenstand zur Innenausstattung) der Position 6304.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Decken bestehen im Allgemeinen aus Wolle, Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern, ihre Oberfläche ist meist geraut und sie werden, um einen guten Kälteschutz zu bieten, im Prinzip aus ziemlich dicken Geweben hergestellt. Zu dieser Position gehören sowohl Bettdecken, Decken für Kinderbetten und Kinderwagen usw. als auch Reisedecken. Während Reisedecken häufig mit angewebten Fransen versehen sind, sind die Ränder von anderen Decken üblicherweise gesäumt, eingefasst oder in anderer Weise gegen Ausriefeln gesichert. Zu dieser Position gehören auch Gewebe als Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht eingebundene Fäden aufweisen und aus denen durch einfaches Zerschneiden dieser Fäden Waren mit Fransen entstehen. Elektrisch beheizte Decken gehören ebenfalls zu dieser Position. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/99) (RV L 22/1524) Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht. Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6301.30.90?
Die Zolltarifnummer 6301.30.90 umfasst Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6301.30.90?
Der Drittlandszollsatz für 6301.30.90 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6301.30.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6301.30.90?
6301.30.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6301.30.90 im Zolltarif eingeordnet?
6301.30.90 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6301 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken > 630130 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6301.30.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6301.30.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-00455. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6301.30.90?
KN-Code 6301.30.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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