Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6301.40.10.00.0: Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6301.40.10.00.0 steht für Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6301.40.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6301.40.10.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6301I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken
  3. 6301.40Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6301.40.10aus Gewirken oder Gestricken
  5. 6301.40.10.00.0Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6301.40.10.00.0

HS-Code6301.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6301.40.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6301.40.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6301.40.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50885/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 100 cm x 75 cm, - doppellagig gearbeitet; aus verschiedenen, ca. 1 , 7 mm dicken, beidseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf der Vorderseite mit aufgestickten Motiven verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"

DEBTI37875/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Decke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel in einem Karton verpackt, -- rechteckig, in verschiedenen Abmessungen (130 x 150 cm, 150 cm x 200 cm, 230 cm x 270 cm, 220 cm x 240 cm), -- aus einfarbigen Plüschgewirken (auf einer Seite) und aus einfarbigen Samtgewirken (auf der anderen Seite); beide aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an den Rändern zusammengenäht, -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"

DEBTI25634/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Decke, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 130 cm x 170 cm, - einfach gearbeitet, aus einfarbigen, musterbildend (Blattmotiv) geprägten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), daher keine Ware der Unterposition (KN) 6301 4090, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"

DEBTI26126/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 195 cm x 160 cm, - zweilagig gearbeitet, aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken; beide aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"

DEBTI20361/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-07-17

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der als "Biene mit Kuscheldecke" bezeichneten Ware um eine Verkaufseinheit, bestehend aus einem Spielzeugtier und einer Decke. Die Waren sind gemeinsam aufgemacht, indem die Decke in ein Reißverschlussfach am Rücken der Biene eingesteckt ist. Diese Aufmachung stellt sich jedoch weder als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar (die Bestandteile ergänzen sich nicht und werden üblicherweise nicht gemeinsam verkauft) noch als übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar. Auch handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind deshalb getrennt einzureihen (s. DEBTI-20361/25-1). Decke - von rechteckiger Form in den Abmessungen von ca. 156 von 110 cm (L x B), - aus einfarbigen, einseitig gerauten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern umlaufend durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken" einzureihen.

DEBTI20358/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der als "Hund mit Kuscheldecke" bezeichneten Ware um eine Verkaufseinheit, bestehend aus einem Spielzeugtier (DEBTI-20358/25-1) und einer Decke. Die Waren sind gemeinsam aufgemacht, indem die Decke in ein Reißverschlussfach am Rücken des Hundes eingesteckt ist. Diese Aufmachung stellt sich jedoch weder als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar (die Bestandteile ergänzen sich nicht und werden üblicherweise nicht gemeinsam verkauft) noch als übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar. Auch handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind deshalb getrennt einzureihen. Decke - von rechteckiger Form in den Abmessungen von ca. 156 von 110 cm (L x B) - aus einfarbigen, einseitig gerauten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern umlaufend durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken" einzureihen.

DEBTI20355/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Bei den durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Kinderkuscheltier mit Decke" bezeichneten Waren handelt es sich um eine Verkaufseinheit, bestehend aus einem Spielzeugtier einen Hamster darstellend (DEBTI-20355/25-1) und einer Decke. Die Waren sind gemeinsam aufgemacht, indem die Decke in ein Reißverschlussfach am Rücken des Hamsters eingesteckt ist. Diese Aufmachung stellt sich jedoch weder als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar (die Bestandteile ergänzen sich nicht und werden üblicherweise nicht gemeinsam verkauft) noch liegt eine übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) vor. Auch handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind deshalb getrennt einzureihen. Decke - von rechteckiger Form in den Abmessungen von ca. 150 x 110 cm (L x B), - aus einfarbigen, einseitig gerauten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern umlaufend durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. Zolltarifrechtlich liegt eine "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken" vor.

DEBTI36149/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-12

Sog. Decken & Kissen Set, creme, Art. 9982734, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Decke und einem Kissen, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und mit einer eingelegten Pappe und einem um beide Bestandteile gewundenen bzw. zu einer Schleife gebundenen Gewebeband in einer laut Antrag Umverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht, - Decke: -- rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 225 cm x 155 cm, -- einlagig, aus einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - Kissen: -- quadratisch, mit Seitenlängen von ca. 45 cm, -- mit einer Hülle aus Vliesstoffen und einer Füllung aus Wattierungsstoffen (jeweils aus laut Antrag 100 % Polyester) -- mit einem mittels Reißverschluss abnehmbaren Bezug aus den o. g. Plüschgewirken, - im Hinblick auf die Verwendung sind beide Bestandteile gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang verleiht jedoch die Decke der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6301

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Decken bestehen im Allgemeinen aus Wolle, Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern, ihre Oberfläche ist meist geraut und sie werden, um einen guten Kälteschutz zu bieten, im Prinzip aus ziemlich dicken Geweben hergestellt. Zu dieser Position gehören sowohl Bettdecken, Decken für Kinderbetten und Kinderwagen usw. als auch Reisedecken. Während Reisedecken häufig mit angewebten Fransen versehen sind, sind die Ränder von anderen Decken üblicherweise gesäumt, eingefasst oder in anderer Weise gegen Ausriefeln gesichert. Zu dieser Position gehören auch Gewebe als Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht eingebundene Fäden aufweisen und aus denen durch einfaches Zerschneiden dieser Fäden Waren mit Fransen entstehen. Elektrisch beheizte Decken gehören ebenfalls zu dieser Position. …

Pos. 6301

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/99) (RV L 22/1524) Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht. Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen. …

Pos. 6301

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6301.40.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6301.40.10.00.0 umfasst Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6301.40.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6301.40.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6301.40.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630140. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6301.40.10.00.0?

6301.40.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6301.40.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6301.40.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6301 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken > 630140 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern > 63014010 aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6301.40.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6301.40.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50885/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6301.40.10.00.0?

Warennummer 6301.40.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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