Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.40.00.00.0: Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.40.00.00.0 steht für Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.40.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6302.40.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.40Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken
  4. 6302.40.00.00.0Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.40.00.00.0

HS-Code6302.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6302.40.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34745/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Glasuntersetzer, Foto siehe Anlage, - als 6er-Set in einer Kunststoffbox mit Papiereinleger verpackt, - annähernd oval, in den Abmessungen von laut Antrag 10 cm x 12 cm, - aus dichten, gerauten, einseitig (Außenseite) mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag: PVC) überzogenen Gewirken der Position 5903, somit keine Ware des Kapitels 39, - in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - ist aufgrund des Materials feucht abwischbar ("waschbar") und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI43777/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-13

Untersetzer, sog. Platzset Kunstleder, Art. 27051, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd oval; in den Abmessungen von 42 cm x 34 cm, -- aus dichten, gerauten Gewirken, die auf der Außenseite mit geprägtem, mit metallisierter Farbe bestrichenem Zellkunststoff (PVC) überzogen sind (Meterware der Position 5903), - in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - dient als Untersetzer z. B. für Teller bei Tisch, - ist aufgrund des Materials feucht abwischbar ("waschbar") und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI43770/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-09

Untersetzer, sog. Platzset Kunstleder, Art. 27090, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einem Barcodesticker im Karton verpackt, -- annähernd rechteckig zugeschnitten, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von 45 cm x 30 cm, -- aus dichten, gerauten Gewirken, die auf der Außenseite mit geprägtem, mit metallisierter Farbe bestrichenem Zellkunststoff (PVC) überzogen sind (Meterware der Position 5903), - in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - dient als Untersetzer z. B. für Teller bei Tisch, - ist aufgrund des Materials feucht abwischbar ("waschbar") und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI34922/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Platzset, sog. Platzset Kunstleder, Artikel-Nr. 27054, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd oval, in den Abmessungen von 42 cm x 34 cm, -- aus gerauten Gewirken, die auf der Außenseite mit geprägtem Zellkunststoff (PVC) überzogen sind (Meterware der Position 5903), -- feucht abwischbar, - in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche, damit keine Ware der Position 6304. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI14225/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Platzset, sog. Platzset Kunstleder, Artikel-Nr. 27120, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig zugeschnitten, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 42,5 cm x 30 cm, - zweilagig gearbeitet, jeweils aus dichten, gerauten auf der Außenseite mit einer geprägten Kunst- stofffolie (Zellstruktur erkennbar) laminierten Gewirken der Position 5903; damit keine Ware des Kapitels 39, - in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - wird laut Antrag üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI24931/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-09

Tischwäsche, sog. Tischhussen, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in verschiedenen Farben und Größen, - annähernd zylinderförmig, unten offen; mit einer Höhe von ca. 85 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit vier eingenähten Zuschnitten aus Geweben der Position 5903 (sog. Fuß- taschen), die über die Standfüße gezogen werden und so die Husse am Tisch fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI22132/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-01

Tischwäsche, sog. Lumaland Stehtischhusse Überzug, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag in drei verschiedenen Größen und Farben, - annähernd zylinderförmig, unten offen, - vorliegendes Warenmuster laut Antrag mit einem Durchmesser von 80 cm und einer Höhe von 85 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit vier eingenähten Zuschnitten aus einem elastischen, gewirkten Band (sog. Fußtaschen), die über die Standfüße gezogen werden und so die Husse am Tisch fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE11119/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-25

Tischwäsche, sog. Untersetzer, Foto siehe Anlage - annähernd rund bzw. oval, mit einem Durchmesser von ca. 8,5 cm bzw. in den Abmessungen von ca. 13,5 cm x 7 cm, - doppellagig gearbeitet, aus ca. 1,1 mm dicken, gerauten und bedruckten Gewirken aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, - entlang des Randes zusammgenäht, u. a. damit konfektioniert, - soll als Untersetzer bei Tisch verwendet werden und wird üblicherweise gewaschen (laut Etikett Handwäsche), - kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.40.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6302.40.00.00.0 umfasst Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.40.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6302.40.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.40.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.40.00.00.0?

6302.40.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.40.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6302.40.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630240 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.40.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.40.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34745/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.40.00.00.0?

Warennummer 6302.40.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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