Zolltarifnummer 6302.53.10: Bettwäsche, aus Vliesstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.53.10 steht für Bettwäsche, aus Vliesstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.53.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6302.53.10
- Drittlandszoll
- 6,9 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.53.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů a předloženého vzorku se jedná o ubrus s dekorem. Na vrstvě netkaného textilu je nalepena plastová vrstva. Materiálové složení: netkaná textilie z polypropylenu (PP), plastová vrstva z polyvinylchloridu (PVC). Rozměr: 150 x 250 cm. Baleno jednotlivě v plastovém sáčku s popisem zboží uvedeným na etiketě.
Tischwäsche, sog. Tischdecke Vinylflanell, Fotos siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - in verschiedenen Ausführungen: -- rund; mit einem Durchmesser von 160 cm, -- oval; in den Abmessungen von 130 cm x 180 cm, - aus einem wasserstrahlverfestigten Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester und Polyethylen), der auf der Schauseite mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff; laut Antrag: Polyethylen- Vinylacetat) laminiert ist (Meterware der Position 5603), - an den Rändern mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die laut Antrag als Tischdecke verwendete Ware ist feucht abwischbar ("waschbar"), - sie erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, aus Chemiefasern"
LOT DE QUATRE SERVIETTES DE TABLE, DE FIBRES SYNTHETIQUES (NYLON), EN NONTISSES, DE FORME CARREE 35 CM X 35 CM, AVEC UN OURLET AUX QUATRE COTES. CES SERVIETTES SONT PRESENTEES AVEC DIFFERENTS ARTICLES QUI FONT L'OBJET D'UN CLASSEMENT SEPARE: -UN SAC A DOS RTC N° FR-E4-2006-001824-1 -UNE POCHETTE ISOTHERME RTC N° FR-E4-2006-001824-2 -UNE NAPPE RTC N° FR-E4-2006-001824-3 -UNE PLANCHE A DECOUPER RTC N° FR-E4-2006-001824-4 -QUATRE ASSIETTES RTC N° FR-E4-2006-001824-5 -QUATRE VERRES RTC N° FR-E4-2006-001824-6 -TROIS SACOCHES RTC N° FR-E4-2006-001824-8 -QUATRE FOURCHETTES RTC N° FR-E4-2006-001824-9 -QUATRE COUTEAUX RTC N° FR-E4-2006-001824-10 -UN SAC POUBELLE RTC N° FR-E4-2006-001824-11 -UNE SALIERE RTC N° FR-E4-2006-001824-12 -UN TIRE-BOUCHON RTC N° FR-E4-2006-001824-13
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.53.10?
Die Zolltarifnummer 6302.53.10 umfasst Bettwäsche, aus Vliesstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.53.10?
Der Drittlandszollsatz für 6302.53.10 beträgt 6,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.53.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630253. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.53.10?
6302.53.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.53.10 im Zolltarif eingeordnet?
6302.53.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630253 andere Tischwäsche, aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.53.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.53.10 erfasst, zum Beispiel CZBTI38/115993/2018-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.53.10?
KN-Code 6302.53.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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