Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.53.90.00.0: Bettwäsche, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.53.90.00.0 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.53.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6302.53.90.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.53andere Tischwäsche, aus Chemiefasern
  4. 6302.53.90andere
  5. 6302.53.90.00.0Bettwäsche, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.53.90.00.0

HS-Code6302.536 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.53.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.53.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6302.53.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16110/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-30

Tischwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig; mit den Abmessungen von ca. 41 cm x 29 cm, -- doppellagig gearbeitet; aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben und ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben; beide aus 90 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 10 % Baumwolle, -- an den Rändern zusammengenäht, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungszwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Chemiefasern"

DEBTI49559/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-02

Tischwäsche (Tischdecke), sog. multicoloured flower Tablerunner Easter, Artikelnummer: 109732-109739, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - quadratisch; in den Abmessungen von laut Antrag 85 cm x 85 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - die als Tischdecke verwendete Ware wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Chemiefasern"

DEBTI22626/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Tischwäsche (Tischdecke), sog. Abwischbare Tischdecke, Foto siehe Anlage, - rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 132 cm x 178 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten, einseitig (Außenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag PVC; kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag Polypropylen (synthe- tische Chemiefasern), - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst (somit konfektioniert), - die als Tischdecke verwendete Ware wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Chemiefasern"

DEBTI22625/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Tischwäsche (Tischdecke), sog. Kunsttischdecke, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 110 cm x 142 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten, einseitig (Außenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag PVC; kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag Polypropylen (synthe- tische Chemiefasern), - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst (somit konfektioniert), - die als Tischdecke verwendete Ware wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Chemiefasern"

DEBTI7284/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-02

Tischwäsche (Tischdecke), sog. Tischdecke Küche, Projektnr. 20389-01, Foto siehe Anlage, - rund; mit einem Durchmesser von ca. 140 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, innenseitig mit einer Kunststofffolie (laut Antrag TPU; kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst (somit konfektioniert), - die als Tischdecke verwendete Ware wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Chemiefasern"

DEBTI2761/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Tischwäsche, sog. Stoffserviette, Foto siehe Anlage, - quadratisch; laut Antrag in den Abmessungen von 40 cm x 40 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Materials und des Verwendungs- zwecks als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Chemiefasern"

DEBTI24435/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Festzeltgarnitur-Überzüge, sog. Bierzeltgarnitur-Hussen, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Tischdecke (Tischwäsche) und zwei Hussen für Bänke (andere konfektionierte Waren), gemeinsam in einem Pappkarton mit Kunststoffdeckel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - jeweils: -- aus verschiedenen, ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), -- dreidimensional, durch ca. 17 cm lange Abnäher in Art einer quaderförmigen Haube gearbeitet, -- auf der Unterseite zur Befestigung an der Bank bzw. am Tisch mit jeweils zwei elastischen Bändern (sog. Gummibändern) aus Gewirken ausgestattet, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. somit konfektioniert), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Hussen für Bänke (andere konfektionierte Waren): -- in den max. Abmessungen von laut Antrag 220 cm x 25 cm, - Tischdecke (Tischwäsche): -- in den max. Abmessungen von laut Antrag 220 cm x 70 cm, -- die als Tischdecke verwendete Ware wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht die Tischwäsche der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Tischwäsche), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"

DEBTI24438/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Tischwäsche (Tischdecke), sog. Stehtisch-Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 300 cm x 150 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - die als Tischdecke verwendete Ware wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.53.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6302.53.90.00.0 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.53.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6302.53.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.53.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630253. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.53.90.00.0?

6302.53.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.53.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6302.53.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630253 andere Tischwäsche, aus Chemiefasern > 63025390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.53.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.53.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16110/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.53.90.00.0?

Warennummer 6302.53.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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