Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6302.60.00.90.0: Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6302.60.00.90.0 steht für Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6302.60.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6302.60.00.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.60Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle
  4. 6302.60.00Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle
  5. 6302.60.00.90andere
  6. 6302.60.00.90.0Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.60.00.90.0

HS-Code6302.606 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.60.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.60.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6302.60.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2067/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Wäsche zur Körperpflege, Foto siehe Anlage, - an einem Kunststoffaufhänger mit zwei bedruckten Pappetiketten befestigt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 30 cm, - aus ca. 2 , 3 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Seiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - mit einem aufgestickten Motiv verziert, - mit einer Aufhängeschlaufe und einem Etikett mit Waschanleitung versehen, - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

DEBTI24630/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-18

Wäsche zur Körperpflege (Handtücher, Saunatücher und Waschhandschuhe), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in unterschiedlichen Sets, bestehend aus Handtüchern, Saunatüchern und Waschhandschuhen in verschiedenen Größen, -- aus ca. 3,1 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, -- mit einer Aufhängeschlaufe ausgestattet, -- werden üblicherweise gewaschen, -- Handtuch und Saunatuch: --- rechteckig, an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- Waschhandschuh: --- annähernd rechteckig, an den Längsseiten und einer Schmalseite zusammengenäht; an einer Schmalseite offen, an der Öffnung durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - u. a. durch Säumen konfektioniert, - keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da die Waren derselben Position / Unterposition zuzuweisen sind. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

DEBTI2620/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-13

Wäsche zur Körperpflege, sog. Badetuch, Art.-Nr. 109686, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von: ca. 70 cm x 145 cm, - aus ca. 3,1 mm dicken, buntgewebten Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

DEBTI2559/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-07

Wäsche zur Körperpflege, sog. Handtuch, Art.-Nr. 111245, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 70 cm x 140 cm, - aus ca. 4,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Viskose-Bambus (künstliche Chemiefasern), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

DEBTI7256/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-02

Wäsche zur Körperpflege, sog. Handtuch, Art.-Nr. 106125, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 50 cm x 100 cm, - aus ca. 4 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

DEBTI4430/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-21

Wäsche zur Körperpflege, sog. Strandtuch, Art.-Nr. 106136, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 71 cm x 152 cm, - aus ca. 2 mm dicken, bedruckten Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle; die Frottiergewebe weisen auf der unbedruckten Seite Schlingen und auf der bedruckten Seite einen Flor auf, der augenscheinlich durch Aufschneiden der ursprünglich auch auf dieser Seite vorhandenen Schlingen entstanden ist, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

DEBTI4401/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-21

Wäsche zur Körperpflege, sog. Duschhandtuch, Art.-Nr. 105325, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 68 cm x 141 cm, - aus ca. 4 mm dicken, buntgewebten Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einer Aufhängeschlaufe ausgestattet, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

DEBTI49093/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-03

Wäsche zur Körperpflege, sog. Sauna-Handtuch, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 80 cm x 200 cm, - aus ca. 3 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an einer Schmalseite mit eingewebten Verzierungen (Schriftzug und Motive) versehen, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, aus Frottierware aus Baumwolle, aus Geweben"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Zu Unterposition 6302 60 00: Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92): 7. Zusammenstellung von konfektionierten Spinnstoffwaren aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (100 % Baumwolle), für den Einzelverkauf aufgemacht, bestehend aus einem a) Kleidungsstück für ein Kleinkind (6209 20 00, siehe Erl. KN Pos. 6209 (EE), Foto 466 A) b) Waschlappen, rechteckig. (Siehe Fotografie 466 B). Unterposition 6302 60 00 c) Lätzchen mit zwei Kordeln (6209 200, siehe Erl. KN Pos. 6209 (EE), Foto 466 C). Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6209, 6209 20 00, 6302 und 6302 60 00. Diese Zusammenstellung aus Spinnstoffwaren kann nicht als Warenzusammenstellung angesehen werden. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.60.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 6302.60.00.90.0 umfasst Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.60.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6302.60.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6302.60.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630260. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.60.00.90.0?

6302.60.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6302.60.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6302.60.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630260 Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle > 63026000 Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle > 6302600090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.60.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.60.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2067/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.60.00.90.0?

Warennummer 6302.60.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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