Zolltarifnummer 6302.91.00: Bettwäsche, andere, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.91.00 steht für Bettwäsche, andere, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6302.91.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Assortiment conditionné ensemble pour la vente au détail dans une pochette kraft, reprenant plusieurs articles pour le soin des cheveux, composé : - 1 base shampooing neutre sans palme BIO en flacon de 250 mL - 1 huile de soin cheveux BIO en flacon de 100 mL - 1 masque capillaire neutre BIO en pot de 200 mL - 1 sérum concentré d'acide hyaluronique 3,5% en flacon de 30 mL - 1 linge de toilette destiné à sécher les cheveux confectionné en matière textile de tissu de fibres naturelles (coton), avec une face en velours de coton et une face en bouclettes éponge. Ce RTC ne reprend que la serviette, les autres éléments font l'objet de classements séparés.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Küchenwäsche in Form eines Geschirrtuchs aus Spinnstoffen. Das rechteckige Erzeugnis (50 x 70 cm) besteht aus buntgewebten Geweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baumwolle und ist an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert). Das Tuch wird üblicherweise gewaschen. Das Geschirrtuch ist gemeinsam mit einem Flechtstoffkorb in einem Pappkarton verpackt. Eine gemeinsame Einreihung der beiden Bestandteile als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt jedoch aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Die Bestandteile sind mithin getrennt voneinander einzureihen (s. DEBTI-32554/25-1). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei dem Geschirrtuch um "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle".
Ensemble de linges de toilette pour bébés, confectionné majoritairement en tissu de gaze de coton selon les déclarations de l'opérateur, comprenant : - un gant de toilette ; - une cape de bain, dotée d’un empiècement dans un angle formant une capuche et d'un biais à motifs léopard. Le lot est emballé individuellement dans un emballage en matière plastique.
Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem Polystring mit bedruckter Pappkarte aufgemacht, -- annähernd quadratisch, mit abgerundeten Ecken, -- aus ca. 1,4 cm dicken, einfarbigen Gestricken aus 100 % Baumwolle, -- mit einem Aufhänger sowie einem angenähten Wäscheetikett versehen, -- als Einzelstück gestrickt, -- dient dem Hitzeschutz beim Berühren von z. B. heißem Kochgeschirr oder Backblechen, - abgepasst gestrickt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - stellt sich aufgrund der Verwendung als Küchenwäsche dar. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle"
Een zogenoemde hamamdoek met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - een (omslag)doek voor bijvoorbeeld op het strand, in het zwembad of in de sauna; - geweven textielstof vervaardigd van een mengsel van gerecycled katoen en polyester; - geconfectioneerd; - voorzien van franjes aan de korte uiteindes; - afmetingen van ongeveer 140 x 70 cm.
Linge de toilette de type drap de bain, fouta, de forme rectangulaire, imprimé, et confectionné en coton. Poids net : 0,75 kg. Dimensions : 112 x 195 cm.
Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 100 cm x 50 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Geweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - mit zwei Aufhängeschlaufen, - wird üblicherweise gewaschen. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Wäsche zur Körperpflege, sog. Waschlappen, Foto siehe Anlage, - annähernd quadratisch, in den max. Abmessungen von ca. 16 cm x 16 cm, - zweilagig gearbeitet, mit einer Lage aus ca. 1,6 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle und einer Lage aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Doppelgeweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Seite mit einer Aufhängeschlaufe aus den o. g. Geweben versehen, - an den Rändern zusammengenäht, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen, - soll laut Antrag als Waschlappen verwendet werden; im Hinblick auf die Verwendung sind die Schlingengewirke und die Gewebe gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Umfang überwiegen jedoch die Gewebe und bestimmen damit den wesentlichen Charakter der Ware. "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.91.00?
Die Zolltarifnummer 6302.91.00 umfasst Bettwäsche, andere, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 6302.91.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.91.00?
6302.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
6302.91.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630291 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.91.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07110-05. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.91.00?
KN-Code 6302.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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