Zolltarifnummer 6302.99: Bettwäsche, andere, aus anderen Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.99 steht für Bettwäsche, andere, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6302.99
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dreiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus Wäsche zur Körperpflege (Massagepad und Massagehandschuh) und einem Instrument für die Hand- und Fußpflege (Hornhautraspel), in einer Kunststofftasche für den Einzelverkauf aufgemacht, sog. Wellness-Set Nr. 6, siehe beigefügtes Foto, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Körperpflege) zusammengestellt, - lt. ergänzenden Antragsangaben in einem rechteckigen, den Toilettentaschen ähnlichem Behältnis; aus klarsichtiger Kunststofffolie; an der Oberseite mit Reißverschluss und Schlaufen, - Wäsche zur Körperpflege (Massagepad): -- in ovaler Form durch Zusammennähen konfektioniert, ca. 16 cm x 11 cm, -- auf einer Seite aus gepresstem Luffa, auf der anderen Seite aus Schlingengewirken aus Baumwolle, mit einer dünnen Lage Schaumkunststoff unterlegt; an den Rändern mit einem gewebten Band eingefasst; auf der Seite aus Schlingengewirken ist ein breites, elastisches Band so aufgenäht, dass eine Hand hindurchgesteckt werden kann; wird üblicherweise regelmäßig gewaschen; insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen den Charakter, davon sind wiederum die Schlingengewirke vorherrschend, - Wäsche zur Körperpflege (Massagehandschuh): -- in der Art eines Waschhandschuhs mit ausgearbeitetem Daumen durch Zusammennähen konfektioniert, -- auf einer Seite aus 4,0 mm dicken Gestricken (Massageseite) aus lt. Antrag 100 % Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5304), auf der anderen Seite aus 1,3 mm dicken Schlingengewirken aus lt. Antrag Baumwolle (Frottierware), mit Schaumkunststoff unterlegt, mit einem dünnen Futter aus Geweben, -- durch Zusammennähen konfektioniert; wird üblicherweise regelmäßig gewaschen, -- die Gestricke aus Sisal bestimmen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung zur Körpermassage, den Charakter der Ware, - Instrument für die Hand- und Fußpflege (Hornhautraspel/Fußraspel): -- rechteckige Raspel (ca. 6 cm x 2,5 cm) mit feinzahniger Reibfläche aus unedlen Metallen, aufgebracht auf einem zweifach leicht gebogenen Griff aus Kunststoff mit Lochung zum Aufhängen; dient bei der Fußpflege dem Entfernen der Hornhaut, - die Waren zur Körperpflege der Position 6302 (Massagepad der Unterposition 6302 60 und Massagehandschuh der Unterposition 6302 99) bestimmen nach Umfang, Wert und in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung; innerhalb der Position 6302 wiederum ist der Massagehandschuh im Hinblick auf den Umfang und den Wert als charakterbestimmend anzusehen.
Dreteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus Wäsche zur Körperpflege (Massagepad und Massagehandschuh) und einer Massagerolle aus Holz, in einer Kunststofftasche für den Einzelverkauf aufgemacht, sog. Wellness-Set Nr. 1, siehe beigefügtes Foto, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Körperpflege) zusammengestellt, - lt. ergänzenden Antragsangaben (Foto) in einem rechteckigen, den Toilettentaschen ähnlichem Behältnis; aus klarsichtiger Kunststofffolie; an der Oberseite mit Reißverschluss und Schlaufen, - Wäsche zur Körperpflege (Massagepad): -- in der Art eines Waschhandschuhs ohne Daumen gearbeitet, -- auf einer Seite aus 4,0 mm dicken Gestricken (Massageseite) aus lt. Antrag 100 % Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5304), auf der anderen Seite aus 1,3 mm dicken Schlingengewirken aus lt. Antrag Baumwolle (Frottierware), mit Schaumkunststoff unterlegt, mit einem dünnen Futter aus Geweben, -- mit einem Gewebeband eingefasst, das am oberen Ende eine Aufhängeschlaufe bildet, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- wird üblicherweise regelmäßig gewaschen, -- die Gestricke aus Sisal bestimmen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung zur Körpermassage, den Charakter der Ware, - Wäsche zur Körperpflege (Massagehandschuh): -- in der Art eines Waschhandschuhs mit ausgearbeitetem Daumen durch Zusammennähen konfektioniert, -- auf einer Seite aus gepresstem Luffa, mit einem dünnen Gewebe unterlegt; auf der anderen Seite aus Schlingengewirken aus Baumwolle, mit einer dünnen Lage Schaumkunststoff und einem dünnen Gewebe unterlegt; an den Rändern mit einem gewebten Band eingefasst; am unteren Rand mit einem 5 cm breiten, doppelt gearbeiteten, gerippten Bündchen aus Gewirken aus Spinnstoffen, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen den Charakter, davon sind wiederum die Schlingengewirke vorherrschend, -- wird üblicherweise regelmäßig gewaschen - Massagerolle aus Holz: -- ca. 13 cm langes Erzeugnis aus Holz, mit Griff, an dessen unterem Ende zwei bewegliche Holzringe mit Noppen aus Kunststoff (Durchmesser ca. 2,5 cm) befestigt sind, -- das Massagegerät dient zum Rollen über die menschliche Haut, um diese zu massieren und die Durchblutung der Haut anzuregen, - die Waren zur Körperpflege der Positionen 6302 (Massagepad der Unterposition 6302 99 und Massagehandschuh der Unterposition 6302 60) bestimmen nach Umfang. Wert und in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung; innerhalb der Position 6302 kann keiner der beiden Waren eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden, sie sind somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannten zuzuweisen.
Dreteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus Wäsche zur Körperpflege (Massagegurt und Massagebürste) und einer Massagerolle aus Luffa (Loofah), in einer Kunststofftasche für den Einzelverkauf aufgemacht, sog. Wellness-Set Nr. 5, siehe beigefügtes Foto, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Körperpflege) zusammengestellt, - lt. ergänzenden Antragsangaben (Foto) in einem rechteckigen, den Toilettentaschen ähnlichem Behältnis; aus klarsichtiger Kunststofffolie; an der Oberseite mit Reißverschluss und Schlaufen, - Wäsche zur Körperpflege (Massagegurt): -- mit einer Länge von 73 cm und einer Breite von 8 cm, -- auf einer Seite aus 4,0 mm dicken Gestricken (Massageseite) aus lt. Antrag 100 % Sisal (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5304), auf der anderen Seite aus 1,3 mm dicken Schlingengewirken aus lt. Antrag Baumwolle (Frottierware), mit Schaumkunststoff unterlegt, mit einem dünnen Futter aus Geweben, -- an den Längsseiten mit Gewebebändern eingefasst, -- an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert) und mit Halteschlaufen aus geflochtenen Bindfäden versehen, -- wird üblicherweise regelmäßig gewaschen, -- die Gestricke aus Sisal bestimmen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung zur Körpermassage, den Charakter der Ware, - Wäsche zur Körperpflege (Massagebürste): -- bestehend aus einem insgesamt 43 cm langen Stiel aus Kunststoff, an dessen Ende ein "Bezug" aus Spinnstoffen befestigt ist; mit einer geflochtenen Kordel als Aufhänge- vorrichtung -- "Bezug" (Länge ca. 23 cm; Breite ca. 12 cm): --- hergestellt aus einfarbigen, schlauchartigen Flächenerzeugnissen, die aus 2 Lagen parallel gelegter Monofile (Garne; Spinnstoff) aus synthetischen Chemiefasern bestehen, im rechten Winkel übereinander liegen und an den Berührungspunkten miteinander verklebt sind; derartige Erzeugnisse sind den Geweben der Kapitel 50 bis 55 gleichgestellt (somit keine Ware des Kapitels 39); ziehharmonikaartig gefaltet und in der Mitte zusammengebunden; durch Zusammenfügen konfektioniert; wird üblicherweise regel- mäßig gewaschen, --- im Hinblick auf die Verwendung ist der "Bezug" aus Spinnstoffen als charakterbe- stimmend anzusehen, --- keine Bürstenware im Sinne der Position 9603, weil das Einzugsmaterial aus Spinnstoffen keinen Bürstencharakter besitzt, - Massagerolle aus lt. Antrag Luffa: -- ca. 13 cm langes, annähernd zylindrisch geformtes Gefäßbündelnetz aus Luffa; das Erzeugnis ist lediglich getrocknet und auf Länge geschnitten, jedoch nicht weitergehend bearbeitet; mit einer Aufhängevorrichtung, - die Waren zur Körperpflege der Positionen 6302 (Massagegurt und Massagebürste) bestimmen nach Umfang, Wert und in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung; nach dem Umfang ist der Massagegurt aus (charakterbe- stimmend) Sisalgestricken als charakterbestimmend anzusehen.
Wäsche zur Körperpflege, sog. Massageschwamm - aus Gestricken aus lt. Antrag 100% Sisalfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5304), - rechteckig; in den Abmessungen: 15 x 9 x 4,5 cm = L x B x D, - aus einem Schlauchgestricke hergestellt, an beiden Schmalseiten zusammengeschnürt (konfektioniert); an einer Schmalseite mit einer Aufhängeschlaufe, - mit einem Kern aus rechteckig zugeschnittenem Schaumkunststoff, - die Gestricke aus Sisal bestimmen insbesondere wegen ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Massageschwamm zur Körperpflege den Charakter der Ware, - wird zur Körperpflege verwendet und üblicherweise regelmäßig gewaschen. Das Erzeugnis ist zusammen mit zwei Massagegeräten (keine Warenzusammenstellung i.A.f.d.E., weil kein gemeinsamer Bedarf, darum getrennte Einreihung) in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung im Internet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.99?
Die Zolltarifnummer 6302.99 umfasst Bettwäsche, andere, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.99?
Der Drittlandszollsatz für 6302.99 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.99?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.99?
6302.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.99 im Zolltarif eingeordnet?
6302.99 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.99?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.99 erfasst, zum Beispiel DEF/448/07-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.99?
HS-Unterposition 6302.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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