Zolltarifnummer 6303.19.00.00: Gardinen, aus anderen Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6303.19.00.00 steht für Gardinen, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6303.19.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6303.19.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6303.19.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gardinen und Vorhänge, die z. B. an der Innenseite von Fenstern, vor Nischen oder an Theaterbühnen usw. aufgehängt werden. Hierbei kann es sich sowohl um leichte, durchsichtige als auch um halbdurchsichtige oder dichte Ware handeln. 2) Innenrollos, die normalerweise undurchsichtig und mit einer Feder-Aufrollvorrichtung versehen sind (z. B. für Eisenbahnwagen). 3) Fensterbehänge (Schabracken), die aus Gewebestreifen bestehen, die über dem Fenster so angebracht werden, dass sie den oberen Rand der Vorhänge bedecken, sowie Bettbehänge für Abdeck- und Dekorzwecke. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die so weit konfektioniert ist, dass es nur einer einfachen Bearbeitung bedarf, um daraus fertige Waren dieser Position herzustellen, z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3295/93 der Kommission vom 26. November 1993 1) (RV L 3295/93), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Vorhänge, konfektioniert, aus Stickerei auf einem Grundgewebe, das zu 52,7 % aus Leinen und zu 47,3 % aus Baumwolle besteht und 90,2 GHT des Erzeugnisses ausmacht. Auf den Stickfaden, der aus 100 % Baumwolle besteht, entfallen 9,8 % GHT. Unterposition 6303 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) und Unterpositions-Anmerkung 2 B c) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 6303 99 und 6303 99 90. Verordnung (EU) Nr. 297/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. November 1992 Az: VII K 8/92 Aus den Gründen: ... Mit der dem Rechtsvorgänger erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft ... wies die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) „Cafehaus-Gardinen“, Meterware aus Gewirken von synthetischen Chemiefasern (Polyester), am oberen Rand mit eingewirkten Öffnungen zum Einziehen der Gardinenstange versehen, am unteren Rand bogig zugeschnitten, der Unterposition 6303 1200 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - (konfektionierte) Gardinen aus synthetischen Chemiefasern - zu. Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin ausführt, das Erzeugnis sei durch Schneiden mit einem heißen Stift in einfacher Weise gegen „Ausriefeln“ gesichert und somit gemäß Anmerkung 7 c) zu Abschnitt XI KN nicht als konfektioniert anzusehen. ... …
Zu Unterpositionen 6303 12 00 bis 6303 99 90: Unter der Bezeichnung Gardinen sind Waren zu verstehen, die aus durchbrochenen oder durchscheinenden Flächenerzeugnissen gefertigt wurden (z.B. Gewirken, Gestricken, Geweben usw.). Sie sind lichtdurchlässig und bieten einen gewissen Sichtschutz. Innenrollos können sowohl durchscheinend als auch blickdicht als auch verdunkelnd sein und bis zum Boden reichen (z. B. Raffrollos oder Faltstores). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 469. Sitzung am 5. März 2009 entschieden, dass eine so genannte Schlaufengardine mit Beleuchtung als zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Schlaufengardine aus Organza Gewebe (Position 6303), einer elektrischen Lichterkette (Position 9405) und einem Netzteil (Position 8504), sog. Vorhang, Art. Nr. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6303.19.00.00?
Die Zolltarifnummer 6303.19.00.00 umfasst Gardinen, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6303.19.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6303.19.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6303.19.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6303.19.00.00?
6303.19.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6303.19.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6303.19.00.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) > 630319 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6303.19.00.00?
Zu 6303.19.00.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6303.19.00.00?
TARIC-Code 6303.19.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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