Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6303.92: Gardinen, andere, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6303.92 steht für Gardinen, andere, aus synthetischen Chemiefasern. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6303.92 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6303.92
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6303I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)
  3. 6303.92Gardinen, andere, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6303.92

HS-Code6303.926 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE20711/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-24

Vorhang, sog. Reisevorhang "Curtian Me", Art. 618417, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Geweben aus Spinnstoffen [übliche Verpackung i. S. d. AV 5 b)] und in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 200 cm x 130 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten, einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); stellt sich aufgrund des dichten, nicht durchscheinenden Gewebes nicht als Gardine dar, - an allen Rändern mit aufgenähten Klettbändern und Saugnäpfen aus Kunststoff, die der Befestigung des Vorhangs dienen, ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Vorhang aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

FR-RTC-2014-007394Erteilt von FRGültig bis 2020-11-25

OUVRAGE TEXTILE CONFECTIONNE, DU GENRE PANNEAU JAPONAIS, PRET A POSER, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100 % POLYESTER).

FR-RTC-2014-007301Erteilt von FRGültig bis 2020-11-25

OUVRAGE TEXTILE CONFECTIONNE, DU GENRE PANNEAU JAPONAIS, PRET A POSER, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100% POLYESTER).

FR-RTC-2014-007392Erteilt von FRGültig bis 2020-11-25

OUVRAGE TEXTILE CONFECTIONNE, DU GENRE PANNEAU JAPONAIS, PRET A POSER, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100 % POLYESTER).

FR-RTC-2014-007396Erteilt von FRGültig bis 2020-11-25

OUVRAGE TEXTILE CONFECTIONNE, DU GENRE PANNEAU JAPONAIS, PRET A POSER, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100 % POLYESTER).

FR-RTC-2014-007397Erteilt von FRGültig bis 2020-11-25

OUVRAGE TEXTILE CONFECTIONNE, DU GENRE PANNEAU JAPONAIS, PRET A POSER, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100 % POLYESTER).

FR-RTC-2014-007401Erteilt von FRGültig bis 2020-11-25

OUVRAGE TEXTILE CONFECTIONNE, DU GENRE PANNEAU JAPONAIS, PRET A POSER, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100 % POLYESTER).

FR-RTC-2014-007402Erteilt von FRGültig bis 2020-11-25

OUVRAGE TEXTILE CONFECTIONNE, DU GENRE PANNEAU JAPONAIS, PRET A POSER, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100 % POLYESTER).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6303

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gardinen und Vorhänge, die z. B. an der Innenseite von Fenstern, vor Nischen oder an Theaterbühnen usw. aufgehängt werden. Hierbei kann es sich sowohl um leichte, durchsichtige als auch um halbdurchsichtige oder dichte Ware handeln. 2) Innenrollos, die normalerweise undurchsichtig und mit einer Feder-Aufrollvorrichtung versehen sind (z. B. für Eisenbahnwagen). 3) Fensterbehänge (Schabracken), die aus Gewebestreifen bestehen, die über dem Fenster so angebracht werden, dass sie den oberen Rand der Vorhänge bedecken, sowie Bettbehänge für Abdeck- und Dekorzwecke. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die so weit konfektioniert ist, dass es nur einer einfachen Bearbeitung bedarf, um daraus fertige Waren dieser Position herzustellen, z. B. …

Pos. 6303

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3295/93 der Kommission vom 26. November 1993 1) (RV L 3295/93), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Vorhänge, konfektioniert, aus Stickerei auf einem Grundgewebe, das zu 52,7 % aus Leinen und zu 47,3 % aus Baumwolle besteht und 90,2 GHT des Erzeugnisses ausmacht. Auf den Stickfaden, der aus 100 % Baumwolle besteht, entfallen 9,8 % GHT. Unterposition 6303 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) und Unterpositions-Anmerkung 2 B c) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 6303 99 und 6303 99 90. Verordnung (EU) Nr. 297/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. …

Pos. 6303

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. November 1992 Az: VII K 8/92 Aus den Gründen: ... Mit der dem Rechtsvorgänger erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft ... wies die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) „Cafehaus-Gardinen“, Meterware aus Gewirken von synthetischen Chemiefasern (Polyester), am oberen Rand mit eingewirkten Öffnungen zum Einziehen der Gardinenstange versehen, am unteren Rand bogig zugeschnitten, der Unterposition 6303 1200 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - (konfektionierte) Gardinen aus synthetischen Chemiefasern - zu. Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin ausführt, das Erzeugnis sei durch Schneiden mit einem heißen Stift in einfacher Weise gegen „Ausriefeln“ gesichert und somit gemäß Anmerkung 7 c) zu Abschnitt XI KN nicht als konfektioniert anzusehen. ... …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6303.92?

Die Zolltarifnummer 6303.92 umfasst Gardinen, andere, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6303.92?

Für 6303.92 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6303.92?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630392. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6303.92?

6303.92 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6303.92 im Zolltarif eingeordnet?

6303.92 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6303.92?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6303.92 erfasst, zum Beispiel DE20711/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6303.92?

HS-Unterposition 6303.92 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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