Zolltarifnummer 6304.19.90: Bettüberwürfe, aus anderen Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6304.19.90 steht für Bettüberwürfe, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6304.19.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6304.19.90
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6304.19.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Article textile d'ameublement, de type plaid, de forme rectangulaire, confectionné en tissu de fibres synthétiques majoritairement. L'article n'est constitué d'aucun rembourrage ni garnissage. Le plaid est décoratif, il peut être utilisé pour décorer un lit, un canapé. Il est fait mécaniquement sur métier à tisser avec bords sur machine à coudre. Il se décline en plusieurs tailles et variantes couleur.
Article textile d'ameublement, de type plaid, de forme rectangulaire, confectionné en tissu de coton (50%) et de fibres synthétiques (50%). L'article n'est constitué d'aucun rembourrage ni garnissage, il est revêtu d'un thème de la montagne et du ski. Le plaid est décoratif, il peut être utilisé pour décorer un lit ou un canapé. Il est fait mécaniquement sur métier à tisser avec bords sur machine à coudre. Il se décline en plusieurs variantes de couleur.
Bettüberwurf, sog. Bettläufer Graz, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - rechteckig, laut Antrag mit den Abmessungen von 65 cm x 150 cm, - aus einem zweilagigen Textillaminat: -- aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Oberlage (Schauseite) aus buntgewebten Geweben (melierte Garne), -- mit einer Unterlage aus einfarbigen, außenseitig gerauten Gewirken; an einem Rand mit einem aufgenähten Textiletikett versehen, - an allen Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - wird an das Fußende von Betten gelegt und dient zum Schutz der Bettwäsche vor Abnutzung und Verschmutzung (bspw. in Hotelzimmern durch darauf abgelegte Koffer), - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenaus- stattung (insbesondere als Bettüberwurf), - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Bettüberwurf), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Chemiefasern"
Ware zur Innenausstattung, sog. Bettüberwurf Rosen, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 140 cm x 190 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Oberseite aus buntbedruckten Geweben, einer Unterseite aus einem einfarbigen Vliesstoff und einer lt. Untersuchungsergebnis ca. 2,5 mm bis 3 mm dicken Zwischenlage aus Wattierungsstoff, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch punktuelles Zusammennähen konfektioniert, - soll laut Antrag als Bettüberwurf verwendet werden, - kennzeichnet sich aufgrund der Gestaltung der Oberseite, des Materials und den Abmessungen als Bettüberwurf, somit keine Decke der Position 6301, - aufgrund der geringen Polsterung keine Ware zur Bettausstattung der Position 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Bettüberwurf), keine Ware der Position 9404, aus Spinnstoffen, andere als in der Unterpositionen 6304 1100 bis 6304 1930 genannte"
HOUSSE POUR SIÈGE DE VOITURE, CONFECTIONNÉE EN TISSU, MATELASSÉE, RECOUVRANT L'ASSISE ET LE DOSSIER, AVEC DES BANDES ÉLASTIQUES SERVANT AU MAINTIEN SITUÉES SOUS LES SIÈGES ET AU NIVEAU DU DOSSIER.
HOUSSE POUR SIÈGE DE VOITURE CONFECTIONNÉE EN TISSU ENDUIT DE MATIÈRE PLASTIQUE, MATELASSÉE, RECOUVRANT L'ASSISE ET LE DOSSIER, COMPORTANT DES PARTIES REMBOURRÉES RAPPORTÉES AU NIVEAU DES COTÉS ET AU BAS DU DOSSIER, AVEC DES BANDES ÉLASTIQUES SERVANT AU MAINTIEN DE L'ARTICLE SOUS LES SIÈGES ET AU NIVEAU DU DOSSIER.
HOUSSES POUR VEHICULES AUTOMOBILE COMPOSEE D'UNE FACE EN TISSU ENDUIT DE MATIERE PLASTIQUE COUVERT SUR LA FACE INTERNE D'UNE BONNETERIE FINE COMBINEE AVEC UNE PETITE COUCHE DE MOUSSE, LE RESTE ETANT EN FINE BONNETERIE DE FIBRES SYNTHETIQUES. 100% MATIERE PLASTIQUE
Parure de lit matelassée se composant d’un couvre-lit ( 250 x 230 cm ) et de deux housses de coussin ( 73 x 73 cm) réalisés en tissus ( dessus : 100% polyester, dessous : 80% polyester et 20% coton ) avec un garnissage100% polyester. La face supérieure comporte des motifs décoratifs constitués par des panneaux placés en alternance et confectionnés d’une part, dans un tissu uni comportant en son milieu des plis auxquels de petites pastilles brillantes sont fixées et d’autre part, dans un tissu comportant un motif en relief. Une bande blanche plissée termine le motif. La face inférieure des housses de coussin est pourvue d’une ouverture qui s’ouvre sur toute la largeur et qui comporte une fermeture à glissière sous patte. Cet assortiment est conditionné pour la vente au détail et présenté dans un sac qui est constitué en feuilles de matière plastique transparentes, qui comporte deux cordons comme poignées et qui se ferme au moyen d’une fermeture à glissière.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.19.90?
Die Zolltarifnummer 6304.19.90 umfasst Bettüberwürfe, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.19.90?
Der Drittlandszollsatz für 6304.19.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6304.19.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.19.90?
6304.19.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6304.19.90 im Zolltarif eingeordnet?
6304.19.90 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 > 630419 Bettüberwürfe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.19.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.19.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-03202. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.19.90?
KN-Code 6304.19.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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