Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6304.92: Andere Waren zur Innenausstattung, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6304.92 steht für Andere Waren zur Innenausstattung, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6304.92 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6304.92
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6304I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  3. 6304.92Andere Waren zur Innenausstattung, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6304.92

HS-Code6304.926 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-E4-2005-002818Erteilt von FRGültig bis 2011-06-29

AUTRE ARTICLE D'AMEUBLEMENT, ENTOURAGE DE LIT POUR BEBE, EN TISSU 100% COTON, ENTIEREMENT OUATINE 100% POLYESTER, AVEC UN BIAIS SUR TOUT SON POURTOUR ET DES LIENS A NOUER.

DE18000/09-1Erteilt von DEGültig bis 2010-08-13

Ware zur Innenausstattung, sog. Kissenhülle für Gartensitzkissen, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - in den Abmessungen 45 cm x 45 cm, - mit abgerundeten Ecken, - an einer Seite mit einer Öffnung zum Einstecken des Polstermaterials; die Öffnung wird anschließend zugenäht, - nicht handgearbeitet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - keine Auflage der Position 9404, da sie nicht mit Füllung oder Polsterung ausgestattet ist, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und der Abmessung nicht eindeutig als Bezug für eine Polsterauflage für Gartenmöbel dar, somit keine Ware der Position 6307.

DEF/449/09-2Erteilt von DEGültig bis 2010-07-23

Zusammenstellung aus einer Tischdecke (Tischwäsche) und zwei Bankauflagen-Hüllen (Waren zur Innenausstattung), sog. Festzeltgarnitur-Auflagen-Set, siehe Fotos, - die Tischdecke und die Bankauflagen-Hüllen werden laut ergänzenden Antrags- angaben gleichzeitig zur Abfertigung gestellt, sind aber nicht gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht (keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), daher getrennte Einreihung), - Ware zur Innenausstattung (Bankauflagen-Hülle): -- aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, die Ober- bzw. Schauseite bildenden Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle sowie aus, die Unterseite bildenden, Vliesstoffen, -- eine längliche Hülle bildend; flachliegend in den Abmessungen: 28 cm x 225 cm; mit abgerundeten Ecken, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- an einer Seite mit einer Öffnung zur Aufnahme der Füllung, -- ohne Füllung; weist somit nicht die Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware (Bankauflage) auf und stellt sich demnach nicht als unvollständige Ware der Position 9404 dar.

FR-E4-2005-002882Erteilt von FRGültig bis 2008-10-13

DESSUS DE CHAISE, EN TISSU, 100% COTON, DE FORME CARREE, COMPORTANT UN GARNISSAGE DE MOUSSE SYNTHETIQUE, QUATRE LANIERES D'ATTACHE, ET UN BIAIS SUR TOUT SON POURTOUR.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

Pos. 6304

Zu Unterposition 6304 92: 1. Gesteppte dekorative Kissenhülle („Sham“) aus einem gewebten Flächenerzeugnis aus Baumwolle, rechteckig (76 x 63 cm), bestehend aus einer gesteppten Vorderseite, einer Rückseite und dekorativen Rüschen. Die Vorderseite mit einer sichtbaren Außenseite aus Patchwork besteht aus einem gesteppten Erzeugnis aus einer Wattierungslage aus Polyester zwischen zwei Gewebelagen aus Baumwolle. Die Vorder- und die Rückseite sind so zusammengesetzt, dass eine Art Tasche entsteht und auf der Rückseite befindet sich eine Öffnung, die mit einem Reißverschluss versehen ist, um ein Kissen oder Polster einfügen zu können. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und 6.

Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.92?

Die Zolltarifnummer 6304.92 umfasst Andere Waren zur Innenausstattung, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.92?

Der Drittlandszollsatz für 6304.92 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6304.92?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630492. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.92?

6304.92 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6304.92 im Zolltarif eingeordnet?

6304.92 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.92?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.92 erfasst, zum Beispiel FR-E4-2005-002818. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.92?

HS-Unterposition 6304.92 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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