Zolltarifnummer 6305.10.90.00.0: Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6305.10.90.00.0 steht für Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6305.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6305.10.90.00.0
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6305I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken
- 6305.10aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
- 6305.10.90andere
- 6305.10.90.00.0Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6305.10.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Jutesäckchen mit Zugband, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 24 cm x 33 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken Geweben aus laut Antrag Jute, auf einer Seite mit einem Einsatz aus kontrastfarbenen Gewirken aus Monofilen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Monofile des Kapitels 54), - am oberen Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - durch Zusammennähen an den Längs- und einer Schmalseite konfektioniert, - dient laut Antrag zum Verpacken von Mandarinen, - ohne Hinweise auf schon erfolgten Gebrauch, - wird nach Art und Beschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang überwiegen die Gewebe und bilden damit das für die Spinnstoff- ermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstoffen, aus Jute, anderer als in der Unterposition 6305 1010 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 24.1.2008 Az: 4 K 274/07 Aus den Gründen: Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe der erhobenen Einfuhrabgaben. Die Klägerin beantragte am … 2002 und am … 2003 beim Beklagten die Überführung von … bzw. … Ballen einer als "Säcke aus Polypropylen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 120 g" unter der Codenummer 6305 32 89 00 0 1) angemeldeten Ware mit Ursprung in China zum freien Verkehr. Den Anmeldungen hinsichtlich der Tarifierung folgend, setzte der Beklagte die Einfuhrabgaben mit Bescheiden vom … 2002 und … 2003 in Höhe von … bzw. … fest. Ende 2004 fand bei der Klägerin eine Außenprüfung statt, die mit Bericht vom … 2005 endete. Nach den im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen sind die eingeführten Säcke in die Codenummer 6305 33 91 00 0 einzureihen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Verschiedene Typen von flexiblen Schüttgutbehältern dieser Position sind im folgenden abgebildet (Auszug aus dem RZZ-Dokument 36.687 vom 28. Juni 1991): Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 180. Sitzung entschieden, dass Säcke zur Lagerung und zum Transport von Pflanzenabfällen, die nachfolgendes Aussehen haben können, in die Position 6307 einzureihen sind: Warenbeschreibung So genannte Gartensäcke aus Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse von weniger als 5 mm Breite sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und der Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI in die Position 6307 (KN-Code 6307 9098) einzureihen. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6305.10.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 6305.10.90.00.0 umfasst Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6305.10.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6305.10.90.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6305.10.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6305.10.90.00.0?
6305.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6305.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6305.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6305 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken > 630510 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 > 63051090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6305.10.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6305.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE7018/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6305.10.90.00.0?
Warennummer 6305.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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