Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6305.39.00.99.0: Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6305.39.00.99.0 steht für Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6305.39.00.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6305.39.00.99.0
Drittlandszoll
7,2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6305I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken
  3. 6305.39andere
  4. 6305.39.00aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere
  5. 6305.39.00.99andere
  6. 6305.39.00.99.0Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6305.39.00.99.0

HS-Code6305.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6305.39.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6305.39.00.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6305.39.00.99.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE22616/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-05

Sack zu Verpackungszwecken, sog. Sandsack, Foto siehe Anlage, - aus einem etwa 0,8 mm dicken, buntgewebten, undichten Doppelgewebe, - laut Untersuchungergebnis aus: -- Monofilen, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Chemiefasern) und -- Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus laut Antrag Polyethylen (synthetischer Spinnstoff), -- mit einem Gesamtanteil an Monofilen von 59,4 GHT und an Streifen von 40,6 GHT, - in den Abmessungen laut Antrag: 25 cm x 100 cm, 25 cm x 120 cm bzw. 27 cm x 120 cm, - an einer Schmalseite offen, - an den Längsseiten und einer Schmalseite bindungstechnisch abgebunden und damit abgepasst hergestellt (u. a. somit konfektioniert), zusätzlich an dieser Schmalseite mit einem Eingriff verstehen, - unmittelbar gebrauchsfertig (von einer mehrere Einheiten umfassenden Meterware abgeschnitten). "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6305

Zu Unterposition 6305 39: 1. Tasche für Steppdecke („Quilt bag“), bestehend aus einer Vorderseite aus transparentem Polyethylen (0,10 mm dick), die anderen Seiten aus Vliesstoff (65 g/m²) aus künstlichen Spinnstoffen des Kapitels 56, einem Reißverschluss, einem Griff und einer Einfassung aus Vliesstoff (75 g/m²). Sie ist für die Verpackung von Steppdecken für den Verkauf bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 6305

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 24.1.2008 Az: 4 K 274/07 Aus den Gründen: Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe der erhobenen Einfuhrabgaben. Die Klägerin beantragte am … 2002 und am … 2003 beim Beklagten die Überführung von … bzw. … Ballen einer als "Säcke aus Polypropylen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 120 g" unter der Codenummer 6305 32 89 00 0 1) angemeldeten Ware mit Ursprung in China zum freien Verkehr. Den Anmeldungen hinsichtlich der Tarifierung folgend, setzte der Beklagte die Einfuhrabgaben mit Bescheiden vom … 2002 und … 2003 in Höhe von … bzw. … fest. Ende 2004 fand bei der Klägerin eine Außenprüfung statt, die mit Bericht vom … 2005 endete. Nach den im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen sind die eingeführten Säcke in die Codenummer 6305 33 91 00 0 einzureihen. …

Pos. 6305

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Verschiedene Typen von flexiblen Schüttgutbehältern dieser Position sind im folgenden abgebildet (Auszug aus dem RZZ-Dokument 36.687 vom 28. Juni 1991): Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 180. Sitzung entschieden, dass Säcke zur Lagerung und zum Transport von Pflanzenabfällen, die nachfolgendes Aussehen haben können, in die Position 6307 einzureihen sind: Warenbeschreibung So genannte Gartensäcke aus Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse von weniger als 5 mm Breite sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und der Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI in die Position 6307 (KN-Code 6307 9098) einzureihen. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6305.39.00.99.0?

Die Zolltarifnummer 6305.39.00.99.0 umfasst Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6305.39.00.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 6305.39.00.99.0 beträgt 7,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6305.39.00.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630539. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6305.39.00.99.0?

6305.39.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6305.39.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

6305.39.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6305 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken > 630539 andere > 63053900 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere > 6305390099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6305.39.00.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6305.39.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DE22616/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6305.39.00.99.0?

Warennummer 6305.39.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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