Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6307.10.90.10: Scheuertücher, handgearbeitet

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6307.10.90.10 steht für Scheuertücher, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6307.10.90.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6307.10.90.10
Drittlandszoll
7,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.10Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
  4. 6307.10.90andere
  5. 6307.10.90.10Scheuertücher, handgearbeitet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.10.90.10

HS-Code6307.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.10.90.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/2265/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-27

Reinigungstuch, siehe beigefügtes Foto, - kreisförmig mit einem Durchmesser von 18 cm, - beidseitig aus ca. 7,2 mm dicken, buntgewebten lt. Untersuchungsergebnis Plüschgeweben der Pos. 5801 aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); doppellagig gearbeitet, - durch Zusammennähen an den Rändern konfektioniert und mit einer Aufhängeschlaufe versehen, - lt. Antrag handgearbeitet, - dient lt. Antragsangaben zum Entfernen von Fettverschmutzungen auf Oberflächen, z.B. Herd.

DEF/2266/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-27

Reinigungstuch, siehe beigefügtes Foto, - kreisförmig mit einem Durchmesser von 18 cm, - beidseitig aus ca. 4,7 mm dicken, buntgewebten lt. Untersuchungsergebnis Samtgeweben der Pos. 5801aus lt. Antrag 90 % Polyamid und 10 % Polyester (beides synthetische Chemiefasern); doppellagig gearbeitet, - durch Zusammennähen an den Rändern konfektioniert und mit einer Aufhängeschlaufe versehen, - lt. Antrag handgearbeitet, - dient lt. Herstellerangaben zum Scheuern von z.B. Töpfen mit groben Verschmutzungen.

DEF/2267/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-27

Reinigungstuch, siehe beigefügtes Foto, - kreisförmig mit einem Durchmesser von 18 cm, - beidseitig aus ca. 4,0 mm dicken, buntgewebten lt. Untersuchungsergebnis Plüsch- geweben der Pos. 5801aus lt. Antrag 70 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 30 % Viscose (künstliche Chemiefasern); doppellagig gearbeitet - durch Zusammennähen an den Seitenrändern konfektioniert und mit einer Aufhängeschlaufe versehen, - lt. Antrag handgearbeitet, - dient lt. Herstellerangaben zum Entfernen von Staub sowie leichten Verschmutzungen vor allem an empflindlichen Stellen.

DEF/2276/04-1Erteilt von DEGültig bis 2006-11-20

Reinigungstuch aus Geweben, s. Foto; - Bezug für ein Klappmopsystem, - aus bis zu 4,7 mm dicken, lt. Untersuchungsergebnis buntgewebten Samtgeweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in den Abmessungen: 42 cm x 13 cm, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Gewebezuschnitte so aufgenäht, dass das Wischtuch in ein Klappmopsystem eingespannt werden kann, - lt. Antrag handgearbeitet.

DEF/2272/04-1Erteilt von DEGültig bis 2006-11-20

Reinigungstuch aus Geweben, s. Foto; - Bezug für ein Klappmopsystem, - aus bis 9,1 mm dicken, buntgewebten Plüschgeweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in den Abmessungen: 42 cm x 15 cm, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Gewebezuschnitte so aufgenäht, daß das Wischtuch in ein Klappmopsystem eingespannt werden kann, - lt. Antrag handgearbeitet.

DEF/2273/04-1Erteilt von DEGültig bis 2006-11-20

Reinigungstuch aus Geweben, s. Foto; - Bezug für ein Klappmopsystem, - aus bis zu 9,0 mm dicken, buntgewebten Plüschgeweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in den Abmessungen: 42 cm x 15 cm, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Gewebezuschnitte so aufgenäht, daß das Wischtuch in ein Klappmopsystem eingespannt werden kann, - lt. Antrag handgearbeitet.

DEF/2274/04-1Erteilt von DEGültig bis 2006-11-20

Reinigungstuch aus Geweben, s. Foto; - Bezug für ein Klappmopsystem, - aus bis zu 6,0 mm dicken, einfarbigen, lt. Untersuchungsergebnis Plüschgeweben der Pos. 5801 aus lt. Antrag 71 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 29 % Viskose (künst- liche Chemiefasern), - in den Abmessungen: 40 cm x 14 cm, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Gewebezuschnitte so aufgenäht, dass das Wischtuch in ein Klappmopsystem eingespannt werden kann, - lt. Antrag handgearbeitet.

DEF/2275/04-1Erteilt von DEGültig bis 2006-11-20

Reinigungstuch aus Geweben, s. Foto; - Bezug für ein Klappmopsystem, - bestehend aus bis zu 7,0 mm dicken, aus lt. Untersuchungsergebnis buntgewebten Plüschgeweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in den Abmessungen: 44 cm x 14 cm, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Gewebezuschnitte so aufgenäht, dass das Wischtuch in ein Klappmopsystem eingespannt werden kann, - lt. Antrag handgearbeitet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Pos. 6307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.10.90.10?

Die Zolltarifnummer 6307.10.90.10 umfasst Scheuertücher, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.10.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 6307.10.90.10 beträgt 7,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6307.10.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.10.90.10?

6307.10.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6307.10.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

6307.10.90.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630710 Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher > 63071090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.10.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.10.90.10 erfasst, zum Beispiel DEF/2265/04-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.10.90.10?

TARIC-Code 6307.10.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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