Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0: Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, andere, andere…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0 steht für Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, andere, andere, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6307.90.92.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6307.90.92.00.0
- Drittlandszoll
- 6,3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.90andere
- 6307.90.92Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
- 6307.90.92.00.0Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, andere, andere, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Augentuch mit Auffangbeutel, Art. #2373, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: ca. 279 cm x 200 cm, -- aus einem mit Bindemittel versehenen augenscheinlich mehrlagigen Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, -- seitlich jeweils mit einem angebrachten ca. 44 cm x 279 cm großen Streifen aus einer Folie aus Kunststoff, -- im oberen Drittel mit einer annähernd rechteckigen Öffnung; rund um die Öffnung mit einer selbst- klebenden Folie aus Kunststoff, einem Abdeckpapier und dem sog. Auffangbeutel (Abmessungen: ca. 50 cm x 30 cm) aus einem klarsichtigen Kunststoff versehen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Vliesstoff gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Augentuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Abdecktuch, sog. Angiographie Abdecktuch, Artikelnummer #1773, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 220 cm x 330 cm, -- zusammengesetzt aus einem Vliesstoffabschnitt aus synthetischen Chemiefasern in den Anmessungen von 150 cm x 330 cm und einer klarsichtigen Kunststofffolie in den Abmessungen von 70 cm x 330 cm, -- mit einem weiteren aufgeklebten Vliesstoffabschnitt in den Abmessungen von 80 cm x 120 cm, -- mit zwei runden, abgeklebten Öffnungen im Bereich der Leiste, - durch Zusammenkleben konfektioniert - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation (Katheter-Angiographie), stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - die Vliesstoffe bestimmen nach dem Umfang den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Angiographie Abdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Abdecktuch, sog. Femoralis-/Radialistuch, Artikelnummer #1857, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 380 cm x 240 cm, -- aus einfarbigen Vliesstoffen aus Chemiefasern, -- mit einem aufgeklebten Zuschnitt (ca. 180 cm x 150 cm) aus einem vierlagigen Flächenerzeugnis der Position 5603, mit einer Oberlage und zwei Mittellagen aus Vliesstoffen aus Chemiefasern und einer Unterlage aus Kunststoff, -- an den Längsseiten mit angeklebten, transparenten, ca. 55 cm bzw. 75 cm breiten Kunststofffolien, -- mit drei runden Öffnungen (Durchmesser: ca. 8 cm bzw. 10 cm); um die Öffnungen herum mit einer selbstklebenden Folie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation, stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - die Vliesstoffe bestimmen nach Umfang und Verwendungszweck den Charakter der Ware. "Abdecktuch (Femoralis-/Radialistuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Augentuch, Artikelnummer #1785, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- quadratisch; in den Abmessungen von 140 cm x 140 cm, -- aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer abgeklebten Öffnung im Augenbereich, -- mit einem unterhalb der Öffnung angeklebten Beutel aus Kunststofffolie zum Auffangen von Flüssigkeiten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation, stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Andere konfektionierte Ware (Augentuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Augentuch mit Auffangbeutel, Art. #2373, Foto siehe Anlage, - laut Antrag unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 279 cm x 200 cm, - aus einem mit Bindemittel versehenen augenscheinlich mehrlagigen Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, - seitlich jeweils mit einem angebrachten ca. 44 cm x 279 cm großen Streifen aus einer Folie aus Kunststoff, - im oberen Drittel mit einer annähernd rechteckigen Öffnung; rund um die Öffnung mit einer selbstklebenden Folie aus Kunststoff, einem Abdeckpapier und dem sog. Auffangbeutel (Abmessungen: ca. 50 cm x 30 cm) aus einem klarsichtigen Kunststoff versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Vliesstoff gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Augentuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Andere konfektionierte Spinnstoffware aus Vliesstoffen der Position 5603, sog. Angiographie Abdecktuch, - lt. Antrag zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen (zum Bedecken eines Patienten während einer Katheter-Angiographie); von rechteckiger Form; in den Abmessungen 220 cm x 330 cm, - lt. Antrag aus Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern und einer klarsichtigen Kunststofffolie, - zusammengesetzt aus einem Vliesstoffabschnitt in den Anmessungen von 150 cm x 330 cm und einer Klarsichtfolie in den Abmessungen von 70 cm x 330 cm; u. a. durch Zusammenkleben konfektioniert, - mit einem weiteren aufgeklebten Vliesstoffabschnitt in den Abmessungen von 80 cm x 120 cm, - mit zwei runden, abgeklebten Öffnungen im Bereich der Leiste, - lt. Antrag nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), - die Vliesstoffe bestimmen nach dem Umfang den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Angiographie Abdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Andere konfektionierte Spinnstoffware aus Vliesstoffen der Position 5603, sog. Femoralis-/Radialistuch, Art. 1857, - rechteckig, in den Abmessungen ca. 380 cm x 240 cm; lt. Antrag zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen, - aus einfarbigen Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem aufgeklebten Zuschnitt (ca. 180 cm x 150 cm) aus einem vierlagigen Flächenerzeugnis der Position 5603, mit einer Oberlage und zwei Mittellagen aus Vliesstoffen aus Chemiefasern und einer Unterlage aus Kunststoff, - an den Längsseiten mit angeklebten, transparenten Kunststofffolien (ca. 55 cm bzw. 75 cm breit), - mit drei runden Öffnungen (Durchmesser: ca. 8 cm bzw. 10 cm); um die Öffnungen herum mit einer selbstklebenden Folie versehen; u. a. durch Zusammenkleben konfektioniert, - lt. Antrag nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), - die Vliesstoffe bestimmen nach Umfang und Verwendungszweck den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Femoralis-/Radialistuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Andere konfektionierte Spinnstoffware aus Vliesstoffen der Position 5603, sog. Ophthalmologie Abdecktuch SMMS, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen (zum Bedecken eines Patienten während einer Augenoperation); von quadratischer Form; in den Abmessungen 140 cm x 140 cm, - lt. Antrag aus Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, - mit einer abgeklebten Öffnung im Augenbereich, - mit einem unterhalb der Öffnung angeklebten Beutel aus Kunststofffolie zum Auffangen von Flüssigkeiten (u. a. somit konfektioniert), - lt. Antrag nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), "Andere konfektionierte Ware (Ophthalmologie Abdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6307 90 92 Zu dieser Unterposition gehören konfektionierte Einwegabdecktücher (OP-Abdecktücher), die speziell zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen bestimmt sind, um eine auf direkten Kontakt zurückzuführende Übertragung (trocken, flüssig oder aerogen) potenziell infektiöser Erreger vom OP-Team zum Patienten und umgekehrt zu verhindern. OP-Abdecktücher bestehen gewöhnlich aus mehreren Lagen Vliesstoff und sind gesäumt. Mit den OP-Abdecktüchern wird um den Patienten herum ein mikrobiologisch sauberes Arbeitsumfeld geschaffen. Sie können mit Fluorkohlenwasserstoffen oder Silikon imprägniert sein, um die flüssigkeitsabweisende Funktion zu verbessern. Teilweise können sie auch mit einer Kunststoffschicht überzogen sein, um in Bereichen, in denen der Austritt von Körperflüssigkeiten wahrscheinlich ist, zusätzliche Festigkeit und besseren Schutz zu bieten. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0?
Die Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0 umfasst Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, andere, andere, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.92.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6307.90.92.00.0 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.92.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0?
6307.90.92.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6307.90.92.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6307.90.92.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079092 Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.92.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.92.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI14980/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6307.90.92.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6307.90.92.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0007, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0?
Warennummer 6307.90.92.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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