Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6307.90.93.20: Andere konfektionierte Waren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6307.90.93.20 steht für Andere konfektionierte Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6307.90.93.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6307.90.93.20
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.93andere, andere, Gesichtsschutzmasken, filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen
  5. 6307.90.93.20Andere konfektionierte Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.93.20

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.938 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.93.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-06222Erteilt von FRGültig bis 2029-05-14

Pièces faciales filtrantes, de type masque FFP1, conforme à la norme EN149, constituées d’une partie filtrante en matière textile (non tissé de coton), d’une valve, et d’élastiques de serrages ajustables. L’article n’est pas réutilisable et est dépourvu de mécanisme et d'élément filtrant amovible. Il est destiné à protéger le nez et la bouche contre les aérosols solides et liquides non toxiques. L’article est vendu par lot de 3 unités. Taille unique.

DEBTI47688/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-12

Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- fünf, zehn bzw. zwanzig Stück in einem Polybeutel und einem bedruckten Pappkarton verpackt, -- dem Mund- und Nasenbereich angepasst, -- mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, -- im Nasenbereich am Rand auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff ge- polstert und auf der Außenseite mit einem Streifen aus augenscheinlich unedlem Metall zur optimalen Anpassung an den Mund- und Nasenbereich ausgestattet, -- an den Seiten mit elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf versehen, -- zum Erleichtern des Ausatmens in der Mitte über ein sog. Ausatemventil aus augenschein- lich Kunststoff verfügend, -- an allen Rändern thermisch verfestigt, -- filtrierende Halbmaske FFP 1 der Norm EN149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - keine Gasmaske der Position 9020, da sich das sog. Ausatemventil nicht als mechanisches Teil oder auswechselbares Filterelement darstellt. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149, andere als in den TARIC-Codes 6307 9093 11 und 6307 9093 19 genannte"

FRBTIFR-BTI-2025-05672Erteilt von FRGültig bis 2029-01-29

Ouvrages divers en matière textile non-tissée de type demi-masques filtrants FFP1 NR à usage unique, conforme EN 149:2001+A1:2009. EPI cat. III. Le produit est confectionné par assemblage de couches filtrantes (non-tissé, filtre "meltblown", coton aiguilleté). Il est doté d'une barrette nasale aluminium, d'un coussinet nasal en polyuréthane et de liens élastiques en polyester au niveau de la tête. Le produit est conditionné dans un sachet plastique transparent avec un cavalier carton, en set de 3, marquages et notice inclus.

FRBTIFR-BTI-2025-04206Erteilt von FRGültig bis 2029-01-15

Pièces faciales filtrantes, de type masque FFP1, conforme à la norme EN149, en matière textile (non tissé de polypropylène et rembourrage en polyester), constituée de plusieurs couches de non-tissé de fibres synthétiques, non réutilisable et dépourvue de mécanisme et d'élément filtrant amovible, destinée à protéger le nez et la bouche contre les aérosols solides et liquides non toxiques. Les articles comprennent des élastiques de serrages ajustables et un pont de nez réglable. Il sont destinés à être utilisé dans divers secteurs tels que l’industrie légère ou la maintenance par exemple. Ils sont conditionnés pour la vente au détail dans des cartons de 20 unités. Ils existent en plusieurs coloris.

DEBTI18832/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-07-04

Gesichtsschutzmaske, sog. Atemschutzmaske, Foto siehe Anlage, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - im Nasenbereich auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert, auf der Außenseite mit einem mit Drähten aus unedlem Metall verstärkten Kunststoffclip versehen, der eine optimale Anpassung an den Mund- und Nasenbereich unterstützen soll, - an den Seiten mit zwei elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - an allen Rändern thermisch verfestigt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP 1 der Norm EN149 entsprechend. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 und 6307 9093 19 genannte"

FRBTIFR-BTI-2024-01494Erteilt von FRGültig bis 2027-03-26

Pièce faciale filtrante, de type masque FFP1, conforme à la norme EN149, en matière textile (feutre et non tissé de polypropylène SMS), non réutilisable et dépourvue de mécanisme et d'élément filtrant amovible, destinée à protéger le nez et la bouche des poussières et des aérosols faiblement toxiques. Ce masque, pliable, comprend une barrette nasale en fer réglable ainsi que deux élastiques en caoutchouc synthétique pour le faire tenir derrière les oreilles. Ce masque est conditionné pour la vente au détail dans une boîte cartonnée de 20 unités.

DEBTI34272/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-05

Gesichtsschutzmasken, sog. Feinstaubmaske FFP1, NR, Art. FMP1, Foto siehe Anlage, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - dreilagig, aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich am Rand auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert und auf der Außenseite mit einem Streifen aus augenscheinlich unedlem Metall zur optimalen Anpassung an den Mund- und Nasenbereich ausgestattet, - an den Seiten mit elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - an allen Rändern thermisch verfestigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP 1 der Norm EN149 entsprechend, somit keine Ware der Unterposition 6307 9098 99. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 und 6307 9093 19 genannte"

DEBTI783/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Gesichtsschutzmaske, sog. Atemschutzmaske, Foto siehe Anlage, - fünf, zehn bzw. zwanzig Stück in einem Polybeutel und einem bedruckten Pappkarton verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich am Rand auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert und auf der Außenseite mit einem Streifen aus augenscheinlich unedlem Metall zur optimalen Anpassung an den Mund- und Nasenbereich ausgestattet, - an den Seiten mit elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - zum Erleichtern des Ausatmens in der Mitte mit einem sog. Ausatemventil aus augenscheinlich Kunst- stoff ausgestattet (stellt kein mechanisches Teil oder auswechselbares Filterelement dar, somit wird die Ware nicht als Gasmaske vom Warenkreis der Position 9020 erfasst), - an allen Rändern thermisch verfestigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP 1 der Norm EN149 entsprechend, somit keine Ware der Unter- position 6307 9093 11. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 und 6307 9093 19 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.93.20?

Die Zolltarifnummer 6307.90.93.20 umfasst Andere konfektionierte Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.93.20?

Der Drittlandszollsatz für 6307.90.93.20 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.93.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.93.20?

6307.90.93.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6307.90.93.20 im Zolltarif eingeordnet?

6307.90.93.20 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079093 andere, andere, Gesichtsschutzmasken, filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.93.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.93.20 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-06222. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.93.20?

TARIC-Code 6307.90.93.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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