Zolltarifnummer 6307.90.95.95.0: Andere konfektionierte Waren, andere :, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6307.90.95.95.0 steht für Andere konfektionierte Waren, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6307.90.95.95.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6307.90.95.95.0
- Drittlandszoll
- 6,3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.90andere
- 6307.90.95andere, andere, Gesichtsschutzmasken, andere
- 6307.90.95.95andere
- 6307.90.95.95.0Andere konfektionierte Waren, andere :, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.95.95.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gesichtsschutzmaske, sog. Mund-Nase-Maske, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - dreilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus einfarbigen Geweben, die auf der Außenseite mit dem bloßem Auge wahrnehmbar, flächendeckend mit metallisierten Mikrokügelchen überzogen sind (Meterware der Position 5907), einer Zwischenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen sowie einer Innenlage aus einfarbigen Geweben; beide Gewebe aus laut Antrag Spinnstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit Draht verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - an den Schmalseiten mit elastischen, weitenverstellbaren Bändern zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammennähen konfektioniert, - laut Antrag keine filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149 oder andere Maske, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entspricht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, nicht handgefertigt"
Gesichtsschutzmaske, sog. Mund-Nase-Maske, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - dreilagig gearbeitet; mit einer Außen- und Innenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen sowie einer Zwischenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit Draht verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - an den Schmalseiten mit elastischen, weitenverstellbaren Bändern zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammennähen konfektioniert, - laut Antrag keine filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149 oder andere Maske, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entspricht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9095 91 genannte"
Gesichtsschutzmaske, sog. Community Mask (Mund-Nase-Maske), Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - zweilagig gearbeitet; aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit Draht verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - an den Schmalseiten mit elastischen, weitenverstellbaren Bändern zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammennähen konfektioniert, - laut Antrag keine filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149 oder andere Maske, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entspricht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9010. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, nicht handgefertigt"
Gesichtsschutzmaske, sog. Mund-/Nasenschutz, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 19,5 cm x 9 cm, - zweilagig gearbeitet; aus bedruckten bzw. einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - in Falten gelegt und an den Rändern zusammengenäht, - an den Schmalseiten mit elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammennähen konfektioniert, - laut Antrag keine filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149 oder andere Maske, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entspricht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9095 20 genannte, nicht handgefertigt"
Gesichtsschutzmaske, sog. Community Mask, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - überwiegend zweilagig gearbeitet; aus bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - an den Schmalseiten mit elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammennähen konfektioniert, - laut Antrag keine filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149 oder andere Maske, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entspricht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9095 91 genannte"
Gesichtsschutzmaske, sog. Community Mask (Mund-Nase-Maske), Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - dreilagig gearbeitet; mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen sowie einer Zwischenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen; auf der Vorderseite mit einem Aufdruck verziert, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit Draht verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - an den Schmalseiten mit elastischen, weitenverstellbaren Bändern zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammennähen konfektioniert, - laut Antrag keine filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149 oder andere Maske, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entspricht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9095 91 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.95.95.0?
Die Zolltarifnummer 6307.90.95.95.0 umfasst Andere konfektionierte Waren, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.95.95.0?
Der Drittlandszollsatz für 6307.90.95.95.0 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.95.95.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.95.95.0?
6307.90.95.95.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6307.90.95.95.0 im Zolltarif eingeordnet?
6307.90.95.95.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079095 andere, andere, Gesichtsschutzmasken, andere > 6307909595 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.95.95.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.95.95.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1732/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.95.95.0?
Warennummer 6307.90.95.95.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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