Zolltarifnummer 6310.10.00.00.0: Lumpen, sortiert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6310.10.00.00.0 steht für Lumpen, sortiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6310.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6310.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6310III. ALTWAREN UND LUMPEN, Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren
- 6310.10sortiert
- 6310.10.00.00.0Lumpen, sortiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6310.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lumpen aus Spinnstoffen, Foto siehe Anlage, - die Waren werden durch Spinnstoffabschnitte in Form von sog. Schnittabfällen, die laut Antrag beim Produktionsprozess anfallen, veranschaulicht, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen teilweise einseitig mit farbigem Silikon bestrichen sein, das Bestreichen mit Silikon ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - in unterschiedlicher Form unregelmäßig zugeschnitten (in Abmessungen von weniger als 100 cm x 100 cm, laut Antrag in unbedeutender Menge Stücke größerer Abmessungen); anders als quadratisch oder rechteckig (somit konfektioniert), - sortiert, da laut Antrag alle Schnittabfälle aus Spinnstoffabschnitten aus den o. a. Geweben bestehen, - es handelt sich nicht um gezielt zugeschnittene Abschnitte, somit sind die Spinnstoffabschnitte keine Waren der Position 6307, - dient laut Antrag zur Rohstoffgewinnung. "Lumpen, aus Spinnstoffen, sortiert"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6310 10: Die Waren der Pos. 6310 gelten als „sortiert“, wenn sie nach bestimmten Kriterien zusammengestellt oder durch Verwendung eines speziellen Spinnstofferzeugnisses anfallen (z. B. Waren der gleichen Art oder aus gleichen Spinnstoffen, Bindfäden gleicher Materialzusammenstellung, Abfälle von neuen Spinnstoffen der gleichen Farbe).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1796/91 der Kommission vom 24. Juni 19911) (RV L 1796/91): 1. Stücke von Vliesstoffen und nähgewirkten Waren, aus verschiedenen Spinnstofffasern, in kleinen Abmessungen, grob zugeschnitten, entweder quadratisch oder rechteckig (im Allgemeinen 30–35 cm) oder unregelmäßig geformt. Diese Stücke, die zum Teil abgenutzt, beschmutzt oder zerrissen sind, befinden sich unsortiert in Ballen (Lumpen). Unterposition 6310 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6310 und 6310 9000. Diese Waren sind als solche nicht wiederverwendbar, sie sind nur zur Wiedergewinnung der Fasern, zur Herstellung von Papier oder Kunststoff, zur Herstellung von Polierartikeln oder zu gewerblichen Putzzwecken geeignet. 2. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6310.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6310.10.00.00.0 umfasst Lumpen, sortiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6310.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6310.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6310.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 631010. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6310.10.00.00.0?
6310.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6310.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6310.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6310 III. ALTWAREN UND LUMPEN, Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren > 631010 sortiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6310.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6310.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE2104/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6310.10.00.00.0?
Warennummer 6310.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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