Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6401.92.90.00.0: Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6401.92.90.00.0 steht für Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Oberteil aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6401.92.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6401.92.90.00.0
Drittlandszoll
17 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6401Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
  3. 6401.92andere Schuhe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend
  4. 6401.92.90mit Oberteil aus Kunststoff
  5. 6401.92.90.00.0Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Oberteil aus Kunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6401.92.90.00.0

HS-Code6401.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6401.92.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6401.92.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6401.92.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5073/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Stiefel, sog. Gummistiefel, Größe 38, Foto siehe Anlage, - wasserdicht, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6401 9210, - seitlich mit einem aufgedruckten Firmenlogo versehen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

DEBTI21506/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Stiefel, Größe 37/38, Foto siehe Anlage, - wasserdicht; Laufsohle und Oberteil sind augenscheinlich in einem Stück gearbeitet, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - an der Einschlupföffnung mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff verstärkt, - seitlich mit einem Aufdruck (Pferdekopf mit Hufeisen) versehen, - hinten an der Einschlupföffnung mit einer Anziehhilfe, - gefüttert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

DEBTI21462/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Stiefel, Größe 37/38, Foto siehe Anlage, - wasserdicht; Laufsohle und Oberteil sind augenscheinlich in einem Stück gearbeitet, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - seitlich mit einem Aufdruck (Pferdekopf mit Hufeisen) versehen, - gefüttert (Plüschgewirke), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

DEBTI23518/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Stiefel, sog. Gummistiefel mit Innenschuh, Artikel 5652371, Größe 24/25, Foto siehe Anlage, - wasserdicht, - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus laut Antrag Kunststoff (somit keine Ware der Unterposition (KN) 6401 9210); mit einem einfarbigen Gewirke unterlegt, - nicht durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - am hinteren oberen Rand mit einem Firmenlogo verziert, - mit einem herausnehmbaren Innenfutter, an der Einschlupföffnung ca. 3 cm über das Oberteil hinausgehend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

DEBTI5090/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-03

Stiefel, sog. Gummistiefel für Kinder zum Schlüpfen, Größe 26, Foto siehe Anlage, - wasserdicht, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff; mit einem mit stilisierten Sternen bedruckten Gewirke unterlegt, - an der Einschlupföffnung mit einer Einfassung aus Spinnstoff (Gewebe) mit eingezogener Kordel, - seitlich mit einem aufgedruckten Firmenlogo und Einhornmotiv, - mit einem Plüschgewirke gefüttert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend, - in der Sohle mit einer Blinkvorrichtung ausgestattet. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

DEBTI28914/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-20

Stiefel, sog. Gummistiefel, Größe 27, Foto siehe Anlage, - wasserdicht, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - an der Einschlupföffnung mit einer Einfassung aus Spinnstoff (Gewebe) mit eingezogener Kordel, - mit einem Dinosauriermotiv verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend, - in der Sohle mit einer Blinkvorrichtung ausgestattet. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

DEBTI22305/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Stiefel, sog. Damen gefütterte Megol-Stiefel, Größe 37/38, Foto siehe Anlage, - wasserdicht, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - an der Einschlupföffnung mit einer Einfassung aus Spinnstoff, - seitlich mit einem Aufdruck (Pferdekopf mit Hufeisen), - gefüttert, - am hinteren oberen Rand mit einer Anziehhilfe, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

DEBTI33245/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-18

Stiefel (lt. Antrag: "Schuhe wasserdicht, Größe 37", Foto siehe Anlage) - wasserdicht, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus (lt. Antrag) Kunststoff; das Oberteil ist weder mit der Laufsohle noch selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend. "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist, andere als in der Unterposition 6401 1000 genannte, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6401

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören wasserdichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil (siehe „Allgemeines“ Absätze C) und D)) aus Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kapitel 40), Kunststoff oder auch aus Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen (siehe Anm. 3 a) zu diesem Kapitel), bestehen und bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch ein im Wortlaut dieser Position genanntes Verfahren zusammengefügt ist. Die Schuhe dieser Position dienen zum Schutz gegen Wasser oder andere Flüssigkeiten, darunter fallen insbesondere bestimmte Überschuhe und bestimmte Skischuhe. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der oben genannten Stoffe bestehen (z. B. …

Pos. 6401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6401

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Kautschukstiefelsohle (Rubber boot bottums), bestehend aus einer Laufsohle, die an einem unvollständigen und unfertigen Oberteil, das nicht die Knie bedeckt, befestigt ist. Diese Waren können einfach dadurch fertig gestellt werden, indem ihr oberer Abschluss mit einem Rand versehen wird, der mit einem Zugband ausgestattet ist. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass die Ware in Anwendung der AV 2 a) in Position 6401 einzureihen ist (HSC/6, 36300 G/11, 36090, 36273, 36275).

Kapitel 64

1. Zu Kapitel 64 gehören nicht: a) Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit) (ZV E6401A00); b) Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI) (RV E6401B00); c) gebrauchte Schuhe der Position 6309 (RV E6401C00); d) Waren aus Asbest (Position 6812) (RV E6401D00); e) orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021) (RV E6401E00); f) Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95) (RV E6401F00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6401.92.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6401.92.90.00.0 umfasst Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Oberteil aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6401.92.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6401.92.90.00.0 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6401.92.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640192. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6401.92.90.00.0?

6401.92.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6401.92.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6401.92.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist > 640192 andere Schuhe, den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend > 64019290 mit Oberteil aus Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6401.92.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6401.92.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5073/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6401.92.90.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6401.92.90.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6401.92.90.00.0?

Warennummer 6401.92.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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