Zolltarifnummer 6401.99.00.90.0: Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6401.99.00.90.0 steht für Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6401.99.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6401.99.00.90.0
- Drittlandszoll
- 17 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6401Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
- 6401.99andere
- 6401.99.00andere Schuhe, andere
- 6401.99.00.90andere
- 6401.99.00.90.0Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6401.99.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Wasserdichte Schuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kunststoff/Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff/Kautschuk; das Oberteil ist weder mit der Laufsohle noch selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend (somit keine Ware der Unterposition 6401 9210). "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff/Kautschuk, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, nicht den Knöchel und das Knie bedeckend"
Wasserdichte Schuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kunststoff/Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff/Kautschuk; das Oberteil ist weder mit der Laufsohle noch selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend (somit keine Ware der Unterposition 6401 9210). "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff/Kautschuk, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, nicht den Knöchel und das Knie bedeckend"
Überschuhe (lt. Antrag: "Silikonschuhe mit Spikes", Foto siehe Anlage) - wasserdicht, - mit Laufsohlen und Oberteil aus (lt. Antrag) Kunststoff; das Oberteil ist weder mit der Laufsohle noch selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - zur Rutschhemmung mit Spikes ausgestattet "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnlichen Verfahren zusammengefügt ist, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, nicht den Knöchel bedeckend"
Wasserdichte Schuhe, sog. Damengartenschuhe (Clogs), Blumendruck, siehe Foto - mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk, nicht durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend "Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk, andere als in den Unterpositionen 6401 1000 00 0 bis 6401 99 00 10 0 genannt"
Wasserdichte Schuhe, sog. Clogs, siehe Foto, - mit Laufsohlen und Oberteil (geschlossenes Blatt) aus (lt. Antrag) Kunststoff, nicht durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe - nicht den Knöchel bedeckend, - mit offener Ferse, - mit einem ca. 3 cm hochgezogenen Rand an den Seiten und im Fersenbereich
Wasserdichte Schuhe, sog. Clogs (lt. Antrag: " Damengartenschuhe"), siehe Foto, - mit Laufsohlen und Oberteil (geschlossenes Blatt) aus (lt. Antrag) Kunststoff, nicht durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe - nicht den Knöchel bedeckend, - mit offener Ferse, - mit einem ca. 3 cm hochgezogenen Rand an den Seiten und im Fersenbereich
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören wasserdichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil (siehe „Allgemeines“ Absätze C) und D)) aus Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kapitel 40), Kunststoff oder auch aus Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen (siehe Anm. 3 a) zu diesem Kapitel), bestehen und bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch ein im Wortlaut dieser Position genanntes Verfahren zusammengefügt ist. Die Schuhe dieser Position dienen zum Schutz gegen Wasser oder andere Flüssigkeiten, darunter fallen insbesondere bestimmte Überschuhe und bestimmte Skischuhe. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der oben genannten Stoffe bestehen (z. B. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Kautschukstiefelsohle (Rubber boot bottums), bestehend aus einer Laufsohle, die an einem unvollständigen und unfertigen Oberteil, das nicht die Knie bedeckt, befestigt ist. Diese Waren können einfach dadurch fertig gestellt werden, indem ihr oberer Abschluss mit einem Rand versehen wird, der mit einem Zugband ausgestattet ist. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass die Ware in Anwendung der AV 2 a) in Position 6401 einzureihen ist (HSC/6, 36300 G/11, 36090, 36273, 36275).
1. Zu Kapitel 64 gehören nicht: a) Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit) (ZV E6401A00); b) Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI) (RV E6401B00); c) gebrauchte Schuhe der Position 6309 (RV E6401C00); d) Waren aus Asbest (Position 6812) (RV E6401D00); e) orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021) (RV E6401E00); f) Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95) (RV E6401F00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6401.99.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 6401.99.00.90.0 umfasst Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6401.99.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6401.99.00.90.0 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6401.99.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6401.99.00.90.0?
6401.99.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6401.99.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6401.99.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist > 640199 andere > 64019900 andere Schuhe, andere > 6401990090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6401.99.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6401.99.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI20298/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6401.99.00.90.0?
Warennummer 6401.99.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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