Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0: Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0 steht für Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6402.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6402.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 17 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
- 6402.20Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt
- 6402.20.00.00.0Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zehenstegsandalen, Größen 35 - 46, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - noch nicht zusammengesetzt, - - mit Laufsohlen aus Kautschuk, mit einer bedruckbaren Sohlenoberseite aus Spinnstoffen; die unbedruckten Sohlenrohlinge sind aus einer Kautschukplatte ausgestanzt, aber noch in diese eingesteckt, - - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Riemen aus Kautschuk, der an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt wird. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Zehenstegsandalen, sog. Kinder Badelatschen, Artikelnummer 111369, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Riemen aus Kunststoff, der an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt ist (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff (elastischen Fersenband), - auf der Innensohle mit Comicfiguren verziert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Zehenstegsandalen, Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Riemen aus Kunststoff, der an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt ist. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Zehenstegsandalen, sog. Sublistar Sandalen/Badelatschen; Art.-Nr.: FLIPN-1-S bis XL (Größen 35 bis 46), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - noch nicht zusammengesetzt, - - mit Laufsohlen aus Kautschuk, mit einer bedruckbaren Sohlenoberseite aus Spinnstoff; die unbedruckten Sohlenrohlinge sind aus einer Kautschukplatte ausgestanzt, aber noch in diese eingesteckt, - - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Riemen aus Kautschuk, der an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt wird. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Zehenstegsandalen, sog. Schuhe mit Blatt aus Riemen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Riemen aus Kunststoff, der an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt ist, damit keine Ware der Unterposition 6402 9939, - mit Verzierungen. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Zehenstegsandalen, sog. Strassenschuhe, Größe 37/38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Riemen aus Kunststoff, der an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt ist. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Zehenstegsandalen (laut Antrag: "Orginals eco", Art. 30559, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff (mit eingearbeitetem Muschelextrakt), - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Riemen aus Kunststoff (laut Antrag mit eingearbeitetem Muschelextrakt), der an drei Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt ist. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Sandalen, laut Antrag Freizeitschuhe Krus, Art.-Nr. 242794, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus einem Band aus Kunststoff, das an sechs Punkten mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt ist. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, keine Sportschuhe, mit Oberteil aus Bändern, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6402 2000: Für die Einreihung in diese Unterposition ist es nicht notwendig, dass die Zapfen auf der Laufsohle, die die Berührungsfläche mit dem Boden bildet, sichtbar sind; sie können auch in der Brandsohle und/oder der Zwischensohle befestigt sein. Hochgezogene Seitenteile gehören nicht zur Sohle.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0 umfasst Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6402.20.00.00.0 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6402.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0?
6402.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6402.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6402.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640220 Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39888/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0?
Warennummer 6402.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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