Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.51.19: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, für Frauen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.51.19 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, für Frauen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6403.51.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.51.19
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.51andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder, den Knöchel bedeckend
  4. 6403.51.19Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, für Frauen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.51.19

HS-Code6403.516 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.51.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33894/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Stiefel, sog. Damen Stiefelette, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - seitlich mit Dehnfalten, - im Fersenbereich mit einem eingestanztem Firmenemblem, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24,6 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 40 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition 6403 5105 genannte, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Frauen"

NLBTI2018-1800Erteilt von NLGültig bis 2020-12-31

Een schoen met –volgens opgave- de volgende kenmerken: - voor gebruik als buitenschoeisel; - een bovenzijde van leder; - een voorzijde die overloopt in een tong die bijna volledig aan het achterstuk is vastgemaakt; - de voorzijde en de tong zijn voorzien van perforaties van verschillende grootte; - aan de binnenzijde voorzien van een gedeeltelijke opening met een ritssluiting; - een binnenzool van leder; - een buitenzool van leder en een hak met een buitenzool van leder; - de enkel bedekkend; - aangeboden als damesschoeisel.

NLBTI2019-0828Erteilt von NLGültig bis 2020-12-31

Een laars met –volgens opgave– de volgende kenmerken: - voor gebruik als buitenschoeisel; - een bovendeel (bevestigd aan de zool) van leder; - een buitenzool en een hak hoofdzakelijk van leder; - links en rechts van de schacht is een elastische band geplaatst; - voorzien van een binnenzool van leder; - de enkel bedekkend, maar beneden kuit; - een binnenzoollengte van meer dan 24 centimeter; - aangeboden als damesschoeisel.

FR-RTC-2014-003907Erteilt von FRGültig bis 2020-08-24

CHAUSSURE POUR FEMMES, GENRE BOTTINE, COUVRANT LA CHEVILLE, DONT LE DESSUS EST MAJORITAIREMENT EN CUIR (54.9 % CUIR, 45.1 % CUIR NON EPILE IMPRIME LEOPARD), COMPORTANT UN TALON AIGUILLE DE 10.2 CM, UNE SEMELLE EXTERIEURE EN CUIR, ET UN LONG LACET A CROISER SUR LA CHEVILLE ET LE MOLLET.

ES-2012-000220-0373/11Erteilt von ESGültig bis 2018-04-17

Calzado que cubre el pie y el tobillo, pero no la pantorrilla, con parte superior y suela de piel, la parte superior de piel se prolonga formando la suela, donde además lleva cosido un trozo de piel en forma de suela partida y un tacón de caucho. Plantilla superior o igual a 24 cm. Cierre mediante cordones y lengüeta.

ES-2009-000045-0362/08Erteilt von ESGültig bis 2015-02-01

Calzado tipo botín que cubre el tobillo, con suela de cuero, tacón de plástico y parte superior de cuero constituida por una pieza con hendiduras sujeta a la suela y continuada hacia arriba cubriendo el tobillo pero no la pantorrilla. Cubre el tobillo pero no la pantorrilla, presenta una tira entre los dedos, dejando los dedos y parte del empeine al descubierto, plantilla de longitud superior o igual a 24 cm, para mujer. Sin cierre. Se asegura por simple ajuste.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.51.19?

Die Zolltarifnummer 6403.51.19 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, für Frauen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.51.19?

Der Drittlandszollsatz für 6403.51.19 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.51.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640351. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.51.19?

6403.51.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.51.19 im Zolltarif eingeordnet?

6403.51.19 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640351 andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder, den Knöchel bedeckend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.51.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.51.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI33894/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.51.19?

KN-Code 6403.51.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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