Zolltarifnummer 6403.59.31.00: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6403.59.31.00 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6403.59.31.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6403.59.31.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.59andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder, andere
- 6403.59.31weniger als 24 cm
- 6403.59.31.00Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.59.31.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Chaussure de ville, ouverte, pour femme, de type sandale, faite à la main, à semelle extérieure et dessus en lanières de cuir naturel, dotée d’une boucle, et ne couvrant pas la cheville. La plus grande hauteur, du talon et de la semelle réunis, est inférieure à 3 cm. La longueur de la semelle intérieure est inférieure à 24 cm.
CHAUSSURE FEMME, DE TYPE SANDALE, AVEC SEMELLE EXTERIEURE EN CUIR MAJORITAIRE, A SEMELLE INTERIEURE D’UNE LONGUEUR INFERIEURE A 24 CM, A DESSUS CUIR COMPOSE DE LANIERES ET DECOUPURES, NE COUVRANT PAS LA CHEVILLE, AVEC TALON DE 1 CM.
Buciki dziecięce z przyszywaną podeszwą zewnętrzną i cholewką wykonanymi ze skóry. Buciki zapinane na rzep. Dostępne rozmiary: 6-12 miesięcy, 12-18 miesięcy, 18-24 miesiące.
A PAIR OF BABIES/INFANTS SANDALS, WITH UPPERS OF LEATHER. NOT COVERING THE ANKLE. WITH A SLING BACK AND ANKLE STRAP WITH VELCRO FASTENING. WITH A THREE STRAP VAMP AND A T-BAR COVERING THE TOES. OUTER SOLES ARE OF LEATHER. IN-SOLES OF A LENGTH OF LESS THAN 24 CMS. SIZE 3-6 MONTHS. PACKAGED ON A PLASTIC SHOE HANGER WITH KIMBLE TAG.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6403 5911 bis 6403 5939: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.59.31.00?
Die Zolltarifnummer 6403.59.31.00 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.59.31.00?
Der Drittlandszollsatz für 6403.59.31.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6403.59.31.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640359. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.59.31.00?
6403.59.31.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6403.59.31.00 im Zolltarif eingeordnet?
6403.59.31.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640359 andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder, andere > 64035931 weniger als 24 cm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.59.31.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.59.31.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-07530. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.59.31.00?
TARIC-Code 6403.59.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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