Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6403.99.31: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6403.99.31 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6403.99.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6403.99.31
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.99andere Schuhe, andere
  4. 6403.99.31Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.99.31

HS-Code6403.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.99.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45763/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Sandalen, so. Straßenschuhe, Größe 28, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - im Vorderfußbereich verziert (stilisierte Blüte und Strassstein), - mit Klettverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2,5 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 18,3 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI38507/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-26

Freizeitschuhe, sog. Straßenschuhe für Kinder, Größe 28, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (mit Aussparungen; nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Spinnstoff aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend; damit keine Ware der Unterposition 6403 9111, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 1,5 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 18,3 cm, - auf dem Klettverschluss mit einem Firmenlogo und einer Öse verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI38502/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-08

Freizeitschuhe, sog. Straßenschuhe für Kinder, Größe 21, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (mit Aussparungen; nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich mit einem eingeprägten Firmenlogo sowie auf dem oberen Klettverschluss mit einer Blüten- applikation verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend; damit keine Ware der Unterposition 6403 9111, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2,5 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 13,7 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI12004/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-23

Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 25, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend; daher keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - mit Klettverschluss über dem Spann und im Bereich der Ferse, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2,6 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 16,8 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI8633/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-26

Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 25, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2,4 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 17 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI845/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Freizeitschuhe, Größe 25, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (mit Aussparungen; nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Spinnstoff aufgesetzt, - über dem Spann mit einer elastischen Kordel und Klettverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2,5 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 16,2 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI28899/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-06

Freizeitschuhe, Größe 25, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; somit keine Ware der Unterposition 6403 9991) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - über dem Spann mit einer elastischen Kordel und mit Klettverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2,5 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 16,2 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

DEBTI28900/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-06

Freizeitschuhe, Größe 25, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; somit keine Ware der Unterposition 6403 9991) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - über dem Spann mit einer elastischen Kordel und mit Klettverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 2,5 cm, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 16,2 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, andere als in der Unterposition 6403 9911 genannte, mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Zu Unterpositionen 6403 9911 bis 6403 9938: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939.

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.99.31?

Die Zolltarifnummer 6403.99.31 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, weniger als 24 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.99.31?

Der Drittlandszollsatz für 6403.99.31 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6403.99.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.99.31?

6403.99.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6403.99.31 im Zolltarif eingeordnet?

6403.99.31 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640399 andere Schuhe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.99.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.99.31 erfasst, zum Beispiel DEBTI45763/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.99.31?

KN-Code 6403.99.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.