Zolltarifnummer 6403.99.93.90: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6403.99.93.90 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6403.99.93.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6403.99.93.90
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.99andere Schuhe, andere
- 6403.99.93andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
- 6403.99.93.90Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.99.93.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Clogs, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - am Übergang zur Sohle und an der Einschlupföffnung mit Randeinfassungen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen verstärkt, - durchgehend mit augenscheinlich Pelzfell gefüttert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
Clogs, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - am Übergang zur Sohle und an der Einschlupföffnung mit Randeinfassungen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen verstärkt, - durchgehend mit augenscheinlich Pelzfell gefüttert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
Halbschuhe, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Leder aufgesetzt, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich, im Bereich der Ferse und auf der Lasche mit Firmenlogos, - mit Schnürsenkelverschluss, mit teilweise abstehenden Ösen aus unedlem Metall und teilweise mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27 , 2 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunst- stoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen und teilweise mit Ösen aus unedlem Metall, - seitlich mit einem eingenähten Etikett, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24 , 2 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
Paire de chaussures de loisir, ne couvrant pas la cheville, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, à semelle extérieure en caoutchouc synthétique et à tige en cuir majoritaire. La semelle intérieure, non moulée, est d'une longueur supérieure ou égale à 24cm. Ces chaussures sont destinées à la pratique du skateboard mais sont dépourvues de parties rembourrées autour du talon et de la cheville permettant d’assurer la stabilité du pied et l’équilibre lors de la course, de sauts, de changements de direction et d’arrêts brusques. La semelle extérieure est antidérapante, mais ne présente pas une structure spécifique qui soutient les changements de direction. L'article se décline en plusieurs modèles et plusieurs coloris.
Paire de chaussures de loisirs, de type chaussure de randonnée avec fermeture à lacets, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, et ne couvrant pas la cheville. La tige est majoritairement en cuir naturel, et en matière textile, et la semelle extérieure est en caoutchouc. Le produit se décline en pointures allant de 39 à 46 et les semelles intérieures mesurent plus de 24 cm de longueur.
Paire de chaussures de loisir, de type chaussures de randonnée, non reconnaissables comme étant pour hommes ou pour femmes, à semelle intérieure d’une longueur supérieure à 24 cm, et ne couvrant pas la cheville. La tige est en cuir naturel majoritaire, et de matière textile. La semelle extérieure est en caoutchouc. Cette chaussure de couleur grise est dotée d’une fermeture à lacets. La chaussure est dépourvue de structures spécifiques soutenant les changements de direction, et sont dépourvues de parties rembourrées autour du talon et de la cheville permettant d’assurer la stabilité du pied et l’équilibre lors de la course, des sauts, des changements de direction et d’arrêts brusques. Pointures : 37 à 46.
Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24 , 7 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.99.93.90?
Die Zolltarifnummer 6403.99.93.90 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.99.93.90?
Der Drittlandszollsatz für 6403.99.93.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6403.99.93.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.99.93.90?
6403.99.93.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6403.99.93.90 im Zolltarif eingeordnet?
6403.99.93.90 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640399 andere Schuhe, andere > 64039993 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.99.93.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.99.93.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI24666/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.99.93.90?
TARIC-Code 6403.99.93.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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