Zolltarifnummer 6403.99.96.90.0: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6403.99.96.90.0 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6403.99.96.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6403.99.96.90.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.99andere Schuhe, andere
- 6403.99.96andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Männer
- 6403.99.96.90andere
- 6403.99.96.90.0Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.99.96.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Halbschuhe, Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunst- stoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen, - mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit Ösen aus unedlem Metall, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28 cm, - seitlich im Bereich der Ferse mit einem eingenähten Etikett, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - als Männerschuhe erkennbar; somit keine Ware der Unterposition (KN) 6403 9993. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - über dem Spann mit einem breiten Klettverschluss, - im Bereich des Vorderfußes und seitlich an der Einstiegsöffnung mit kleinen punktförmigen Aussparungen verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - an der Lasche mit einer Anziehhilfe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28 , 6 cm, - als Männerschuhe erkennbar, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6403 9993. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Slipper, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen (elastische Einsätze), - seitlich im Bereich der Einstiegsöffnung mit kleinen punktförmigen Ausstanzungen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27,8 cm, - als Männerschuhe erkennbar, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6403 9993. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einem breiten Klettverschluss, - im Bereich des Vorderfußes und seitlich an der Einstiegsöffnung mit kleinen punktförmigen Aussparungen verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28,6 cm, - als Männerschuhe erkennbar, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6403 9998. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Slipper, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - seitlich im Bereich der Einstiegsöffnung mit kleinen punktförmigen Ausstanzungen verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28,6 cm, - als Männerschuhe erkennbar, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6403 9998. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Halbschuhe, Einlegesohlen und Schuhlöffel, sog. orthopädische Freizeitschuhe, Größe 39M (9.0M), Foto siehe Anlage - stellt sich als Warenzusammenstellung, zur Befriedung eines speziellen Bedarfs und in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt in einem Karton) dar, - Halbschuhe: -- mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, -- mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, -- auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, -- mit Schnürsenkelverschluss, -- im Fersenbereich mit einer Anziehhilfe, -- ohne Metallschutz in der Vorderkappe, -- nicht den Knöchel bedeckend, -- mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,7 cm, -- mit Einlegesohlen (noch nicht mit den Schuhen zusammengesetzt eingehend), -- als Männerschuhe erkennbar, -- seitlich mit einem eingeprägten Logo und auf dem Vorderfuß mit einem Lochmuster verziert, - Einlegesohle: -- den Umriss einer Fußsohle nachbildend, -- aus Kunststoff, -- auf der Oberseite mit einer textilen Lage versehen, -- herausnehmbar, -- nicht handgearbeitet, - Schuhlöffel: -- ca. 25,5 cm lang, -- aus Kunststoff, - die Schuhe bestimmen im Hinblick auf den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Halbschuhe, Einlegesohlen und Schuhlöffel, sog. "orthopädische Freizeitschuhe", Foto siehe Anlage - laut Antrag: -- Halbschuhe: --- mit Laufsohlen aus Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, --- mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, --- auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, --- mit Schnürsenkelverschluss, --- ohne Metallschutz in der Vorderkappe, --- nicht den Knöchel bedeckend, --- mit einer Länge der Innensohle von ca. 27,2 cm, --- mit Einlegesohlen (noch nicht mit den Schuhen zusammengesetzt), - als Männerschuhe erkennbar. - laut Antrag: -- Einlegesohle: --- aus Kunststoff, --- auf der Oberseite mit einer textilen Lage versehen, --- herausnehmbar, --- nicht handgearbeitet, -- Schuhlöffel: --- ca. 25,5 cm lang, --- aus Kunststoff, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, gemeinsam zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs in einem Karton verpackt, - die Schuhe bestimmen im Hinblick auf den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Slipper, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27,3 cm, - als Männerschuhe erkennbar (damit keine Ware der Unterposition 6403 9998). "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, für Männer, andere als im TARIC-Code 6403 9996 10 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.99.96.90.0?
Die Zolltarifnummer 6403.99.96.90.0 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.99.96.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6403.99.96.90.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6403.99.96.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.99.96.90.0?
6403.99.96.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6403.99.96.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6403.99.96.90.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640399 andere Schuhe, andere > 64039996 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Männer > 6403999690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.99.96.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.99.96.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39534/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.99.96.90.0?
Warennummer 6403.99.96.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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