Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0: Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 steht für Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6406.90.50.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6406.90.50.90.0
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
  3. 6406.90andere
  4. 6406.90.50Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
  5. 6406.90.50.90andere
  6. 6406.90.50.90.0Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0

HS-Code6406.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6406.90.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6406.90.50.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6406.90.50.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42806/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Einlegesohlen mit sog. Postings mit Befestigungspunkten, Größe 43/44, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Einlegesohlen: -- dem Umriss der Fußsohle nachgebildet, -- aus Kunststoff und Spinnstoffen, auf der Unterseite mit einer sog. Carbon Spange ausgestattet, -- zum Einlegen in Schuhe bestimmt, -- herausnehmbar, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - sog. Postings: -- acht runde Positionierungspunkte aus Kunststoff, kuppelförmig und an der Oberfläche angeschrägt bzw. keilförmig; an der Unterseite geraut [Ø 3 cm, H: max. 1 , 1 cm (2x), Ø 2 , 7 cm, H: max. 0 , 9 cm (2x), Ø 2 , 5 cm, H: max. 0 , 35 cm (2x), Ø 2 cm, H: max. 0 , 4 cm (2x)], - Befestigungspunkte: -- sechs runde, selbstklebenden Befestigungspunkte aus augenscheinlich Schlingengeweben aus Spinnstoffen mit einem Durchmesser von ca. 3 , 5 cm (4 x) bzw. ca. 2 , 1 cm (2x), - dienen laut Antrag dazu eine korrigierende bzw. stützende Funktion auszuüben um eine Schmerzlinderung bei einem Patellaspitzensyndrom herbeizuführen, - die Einlegesohlen bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung, - erfüllen nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021. "Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"

DEBTI21645/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Einlegesohlen, Foto siehe Anlage, - als Paar miteinander verbunden und mit zwei Hängeetiketten versehen, - dem Umriss der Fußsohle nachgebildet, - aus einer Unterlage aus geschäumten Zellkunststoffen (laut Antrag aus Polyethylen) und einer aufgeklebten Decklage aus einem Plüschgewirke aus Spinnstoffen (laut Antrag aus Baumwolle), - zum Einlegen in Schuhe bestimmt, - herausnehmbar, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"

DEBTI24475/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Einlegesohlen, Foto siehe Anlage, - dem Umriss einer Fußsohle nachgebildet, - zum Einlegen in Schuhe bestimmt, - aus (lt. Antrag) Kunststoff und Spinnstoff, - herausnehmbar, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"

DEBTI32572/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-06

Einlegesohlen, sog. Fußsohlenwärmer Einheitsgröße mit Aktivkohle, Foto siehe Anlage, - verpackt als Paar in einem Beutel aus Kunststoff, - dem Umriss einer Fußsohle nachgebildet, - aus Vliesstoffen aus Spinnstoff, mit einer innenliegenden chemischen Reagenz ausgestattet, die durch den Kontakt mit Sauerstoff aktiviert wird und bis zu 10 Stunden lang Wärme abstrahlen soll, - zum Einlegen in Schuhe bestimmt, - herausnehmbar, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"

DEBTI11263/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-11

Gel-Fersenkissen und ein Päckchen Fußpuder, Art. 102693600, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Gel-Fersenkissen: -- keilförmiges, selbsthaftendes Kunststofferzeugnis, -- zum Einsetzen in den Fersenbereich von Schuhen, -- herausnehmbar, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Fußpuder: -- verpackt in einer kleinen, bedruckten Kunststofftüte [Inhalt 4 g, übliche Verpackung i. S. d. AV 5 b)] -- pulvrige Zubereitung mit Magnesium Carbonat und Zinkoxid, -- mit Hinweisen über Inhaltsstoffe und Anwendung auf der Verpackung, - die Gel-Fersenkissen bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. "Fersenstück (herausnehmbare Ware; Fersenkissen), nicht handgearbeitet"

DEBTI53379/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-14

Einlegesohlen, sog. Comfort Einlegesohlen, Foto siehe Anlage, - als Paar in einem wiederverschließbaren Polybeutel [übliche Verpackung nach AV 5 b)] verpackt, - dem Umriss der Fußsohle nachgebildet, - aus einer formgepressten Unterlage aus Kunststoff (Schaumkunststoff), einer Mittellage aus Gewirken aus Spinnstoff und einer Decklage aus perforiertem Leder, - zum Einlegen in Schuhe bestimmt, - herausnehmbar, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"

DEBTI53378/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-14

Einlegesohlen, sog. Leder-Einlegesohlen form-fit, Foto siehe Anlage, - als Paar in einem wiederverschließbaren Polybeutel [übliche Verpackung nach AV 5 b)] verpackt, - dem Umriss der Fußsohle nachgebildet, - aus einer formgepressten Unterlage aus Kunststoff, einer Mittellage aus kautschutiertem Spinnstoff und einer Decklage aus perforiertem Leder (laut Antrag Schafsleder), - zum Einlegen in Schuhe bestimmt, - herausnehmbar, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"

DEBTI53380/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-14

Einlegesohlen, sog. fila x-one Einlegesohlen, Foto siehe Anlage, - als Paar in einem wiederverschließbaren Polybeutel [übliche Verpackung nach AV 5 b)] verpackt, - dem Umriss der Fußsohle nachgebildet, - aus einer formgepressten Unterlage aus verschiedenen Kunststoffen und einer Decklage aus Spinnstoff, - zum Einlegen in Schuhe bestimmt, - herausnehmbar, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6406

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren Zu dieser Position gehören: A) Die verschiedenen Schuhteile aus beliebigen Stoffen, ausgenommen Asbest. Die Schuhteile können je nach Art der Schuhe, für die sie bestimmt sind, verschieden sein. Von diesen sind zu nennen: 1) Vorderblätter (einschließlich zugeschnittene Lederstücke zur Herstellung von Schuhen, etwa die Form eines Vorderblattes aufweisend), Hinterkappen, Vorderkappen, Seitenteile, Schäfte, Futter und Spannriegel (z. B. für Holzschuhe), die alle Teile des Oberteils sind. 2) Innere Hinter- und Vorderkappen, d. s. …

Pos. 6406

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 696/2012 der Kommission vom 25. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 203/30) (RV L 696/12) Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. Siehe Abbildung. …

Pos. 6406

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6406

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Unfertige noch nicht zusammengesetzte Teile von Schuhen. Drei Teile eines Schuhes werden gleichzeitig eingeführt. (Siehe Fotos) Nach der Einfuhr wird das Oberteil durch Einführung weiterer Materialien versteift. Schuhoberteil und Innensohle werden verbunden. Danach erfolgt eine Verbindung mit weiteren Teilen des Schuhs (Bearbeitungsschritte werden im Folgenden erläutert). Nach der Einfuhr werden folgende zwei Bearbeitungsschritte vorgenommen: a) Versteifungen des Oberteils durch „Einführung weiterer Materialen in das Oberteil“ b) Formung der Versteifungen Nun schließen sich weitere Montageschritte an: a) Vorbereitung der Verklebung von Schuhteilen durch Aufbringen einer Imprägnierung vor der Applikation des Klebstoffs, Verwendung von Klebstoffen (wie EVA Kleber, Gummiklebstoff) b) Befestigung einer Brandsohle an dem „Unterbau“ (es entsteht eine …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0?

Die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 umfasst Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6406.90.50.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6406.90.50.90.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6406.90.50.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0?

6406.90.50.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6406.90.50.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6406.90.50.90.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon > 640690 andere > 64069050 Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör > 6406905090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6406.90.50.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6406.90.50.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42806/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0?

Warennummer 6406.90.50.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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