Zolltarifnummer 6505.00.30: Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6505.00.30 steht für Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6505.00.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 65. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6505.00.30
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 65KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
- 6505Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
- 6505.00Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
- 6505.00.30Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6505.00.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kinderkostüm Polizist, Größe 98-104 (3-4 Jahre), Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Hemd, einer langen Hose, einer Mütze und zwei Spielzeugen, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, da die Kleidungsstücke nicht vollständig aus ein und demselben Flächen- erzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - Mütze: -- durch Zusammennähen mehrerer Stücke eines zweilagigen Textillaminates, mit einer Außen- lage aus einfarbigen Geweben und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen hergestellt; am unteren Rand teilweise elastisch verengt, -- mit einem Schirm aus dem o. g. Textillaminat; mit einer Randeinfassung aus Geweben, -- vorn mit einem aufgeklebten "Polizeiabzeichen" aus Kunststoff ausgestattet, -- aus dauerhaftem Material, mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, Mütze mit Schirm"
Assortiment de marchandises conditionnées ensemble pour la vente au détail, de type déguisement de policier pour enfant de 5 à 8 ans, contenant : - un pantalon noir confectionné en matière textile tissée de polyester, non reconnaissable comme étant pour homme, garçonnet ou pour femme, fillette, s’enfilant par le bas avec un élastique resserrant à la taille, - un vêtement recouvrant la partie supérieure du corps confectionné en étoffe de bonneterie de polyester bleu marine, se fermant sur le devant au moyen d’une fermeture à glissière, à manches longues et avec un col, non reconnaissable comme étant pour homme, garçonnet ou pour femme, fillette, - un vêtement couvrant la partie supérieure du corps, imitant un gilet pare-balles, confectionné en matière textile tissée de polyester, doublé de mousse, sans ouverture, sans manches, avec une poche à rabat sur le devant, un panneau de feutre blanche floquée « POLICE » et une sangle élastiquée à l’épaule droite, non reconnaissable comme étant pour homme, garçonnet ou pour femme, fillette, - une casquette à visière en matière textile tissée de polyester, renforcé à la base par un bandeau en matière plastique, orné d’un petit cordon scellé par des perles en demi-sphère de plastique et d’un écusson à l’aspect cuir argenté et brodé « SPECIAL POLICE » - une paire de menottes en acier inoxydable avec clés, - un jouet pistolet en polypropylène, - un jouet en forme de talkie-walkie en polypropylène. L’assortiment est présenté sur un cintre dans une housse en plastique, avec cavalier en carton. Le présent RTC reprend seulement la casquette. Les autres articles de l'assortiment sont classés séparément.
Cappello tipo baseball (cappello con visiera) dotato di lenti nella visiera. Il cappello si presenta con una calotta, una visiera, e un paio di lenti colorate, attaccate al di sotto della visiera con dei ganci scorrevoli al suo interno. La visiera è provvista di guide laterali per permettere lo scorrimento delle lenti più aderenti al viso o più lontane dagli occhi.
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Mütze, einer Sonnenbrille, zwei Schulterklappen und einem Bügelpatch, sog. Pilotenkostümset, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Mütze: - - mit einem Mützenbezug aus Spinnstoffen: - - - durch Zusammennähen von Stücken aus Spinnstofferzeugnissen (Gewebe aus Spinnstoffen) hergestellt, - - - an der Vorderseite mit einer Stickerei in Form eines Pilotenabzeichens verziert, - - mit einem Randband aus Kunststoff: - - - mit einem goldfarbenen Riemen verziert, - - mit einem angenähten Schirm: - - - mehrlagig gearbeitet, mit äußeren Lagen aus einseitig mit Kunststoff überzogenen Geweben der Position 5903, - - mit einem Schweißband ausgestattet, - - am hinteren, unteren Rand mit einem Riegel aus Kunststoff zum Einstellen der Weite versehen, - - der Spinnstoff bestimmt nach dem flächenmäßigen Umfang den wesentlichen Charakter der Mütze, - Sonnenbrille: - - mit einem Brillengestell aus unedlem Metall, - - mit dunklen Brillengläsern aus Kunststoff, - zwei Schulterklappen (konfektioniertes Bekleidungszubehör), - - aus Spinnstoffen, - - mit einem goldfarbenen Knopf und drei goldfarbenen, wellenförmigen Streifen verziert, - - an der Unterseite mit zwei Sicherheitsnadeln zur Befestigung an der Kleidung versehen, - Bügelpatch (Stickerei als Motiv): - - in Form eines Pilotenabzeichens, - - mit einem Stickgrund aus Spinnstoffen, - - mit Stickgarnen bestickt, - - auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kunststoff zum Aufbügeln versehen, - die Mütze und die Sonnenbrille weisen einen eigenen Gebrauchswert auf und werden damit nicht von der Position 9505 erfasst, - die Mütze (Kopfbedeckung) bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Erkennbarkeit als Pilot) den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, Mütze mit Schirm"
Mütze, sog. Mütze mit Schirm und gesticktem Logo, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen von Stücken aus Geweben aus Spinnstoffen (aus 100 % Baumwolle) hergestellt, - - mit einem Schirm, - - mit einem Schweißband ausgestattet, - - mit sechs kleinen Luftlöchern versehen, - - am hinteren unteren Rand mit einer Vorrichtung zum Einstellen der Weite versehen. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, Mütze mit Schirm"
Mütze, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen von mehreren Stücken aus Geweben aus Spinnstoffen (Baumwolle) hergestellt, - - mit einem Schirm, - - mit einem eingenähten Schweißband ausgestattet, - - mit kleinen Luftlöchern versehen, - - am hinteren unteren Rand mit einem Klettriegel zum Einstellen der Weite versehen. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, Mütze mit Schirm"
Mütze, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen von Stücken aus Geweben aus Spinnstoffen (80 % Polyacryl und 20 % Wolle) hergestellt, - - mit einem Schirm, - - mit einem eingenähten Schweißband ausgestattet, - - am hinteren unteren Rand mit einem Riegel aus Kunststoff zum Einstellen der Weite versehen, - - mit kleinen Luftlöchern versehen, - - in Einheitsgröße. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, Mütze mit Schirm"
Mütze, sog. Schirmmütze mit UV-Schutz für Babys, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von Stücken aus Spinnstofferzeugnissen (Gewebe aus laut Antrag Polyester) annähernd der Kopfform entsprechend hergestellt, - mit einem Schirm, - im Bereich des Nackens mit einem eingearbeiteten gummielastischen Band, - mit einem angenähten Nackenschutz versehen, - mit einem Innenfutter ausgestattet, - in den Größen 43/45, 46/49 und 50/51, - in unterschiedlichen Farben. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, Mütze mit Schirm"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6505 00 30 bis 6505 00 90: Hierher gehören vor allem Waren aus Wollfilz, auch mit Zusätzen anderer Fasern (z. B. Chemiefasern); es ist jedoch zu beachten, dass Waren aus Woll-Haarfilz zu Unterposition 6505 00 10 gehören. Als Wollfilz gilt Filz aus Wolle oder aus solchen Tierhaaren, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der Wolle aufweisen (Vikunja-, Kamel-, Kalb-, Kuhhaare usw.). (entfallen) bis
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 401/2012 der Kommission vom 7. Mai 2012 (ABl. EU Nr. L 124, Seite 15) (RV L401/12) Eine konisch geformte Ware (etwa 40 cm hoch) bestehend aus zwei zusammengenähten dreieckigen roten Vliesstoffteilen mit einem weißen Besatz am unteren Rand und einer weißen Bommel an der Spitze. (Kopfbedeckung) (siehe Abbildung Nr. 658) Unterposition 6505 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6505 und 6505 00 90. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern Diese Kopfbedeckungen schützen vor Kälte, gleichzeitig kann man aufgrund des integrierten Bluetooth-Kopfhörers aber auch Musik hören, Anrufe annehmen und beenden. Einreihung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 in den KN-Code 6505 00 90 als andere gewirkte oder gestrickte Hüte und andere Kopfbedeckungen einzureihen. …
1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6505.00.30?
Die Zolltarifnummer 6505.00.30 umfasst Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6505.00.30?
Der Drittlandszollsatz für 6505.00.30 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6505.00.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 650500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6505.00.30?
6505.00.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6505.00.30 im Zolltarif eingeordnet?
6505.00.30 steht in dieser Hierarchie: 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON > 6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet > 650500 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6505.00.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6505.00.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI50024/25-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6505.00.30?
KN-Code 6505.00.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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